Tomas an Frankreich ausgeliefert

Für eine Gesellschaft ohne Knäste

“Tomas mit uns in Freiheit nach Hause”, konnte man am Samstag, den 14. November 2015 auf dem Transparent lesen, das Freundinnen und Freunde von Tomas Elgorriaga Kunze aus dem baskischen Städtchen Hondarribia nach Freiburg mitgebracht hatten. Gemeinsam mit den deutschen Freund/inn/en von Tomas zeigten sie am vergangenen Samstag ihre Solidarität. Mit einem Bus waren sie dafür aus dem Baskenland angereist.

 

Am Freitag hatte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe seine Entscheidung bekanntgegeben: auf Grund des vorliegenden internationalen Haftbefehls wird die Auslieferung von Tomas an Frankreich bewilligt. Über ein Jahr war er in Mannheim in Untersuchungshaft.

 

Der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft konnte die Auslieferung an Frankreich offensichtlich nicht schnell genug gehen. Bereits heute, am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Entscheidung des OLG befindet sich Tomas nicht mehr in Mannheim. Zeit, sich auf diese Situation einzustellen, blieb ihm nicht. Dass in Kürze noch ein Besuchstermin von Tomas Eltern anstand, interessierte die Staatsanwaltschaft ebensowenig.

 


 

Hintergründe: Am 31. Oktober 2014 wurde Tomas Elgorriaga Kunze in Mannheim verhaftet. Zuvor lebte er seit 2001 in Freiburg, studierte und arbeitete an der Freiburger Universität. Früher war er in der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv. Im Frühjahr 1998 verhaftete ihn die spanische Polizei wegen angeblicher Unterstützung der ETA (Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit). Tomas wurde schwer gefoltert und flüchtete, als er auf Kaution freikam. Seine Mitangeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Er selbst wurde später in Frankreich wegen angeblicher ETA-Mitgliedschaft in Abwesenheit verurteilt.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Badische Zeitung vom 17.11.2015

 

Wie das OLG bekannt gab, ist die Auslieferung an die Bedingung geknüpft, dass der 52-Jährige das Recht auf neue Gerichtsverfahren erhält. Dabei darf eine Strafe von nicht mehr als zehn Jahren verhängt werden darf. Die französischen Behörden hätten dies zugesichert. Im Hinblick auf die sozialen Bindungen des Mannes in Deutschland wurde die Auslieferung zudem an die Bedingung geknüpft, dass er die Strafe in Deutschland verbüßen darf.

Auslieferung eines mutmaßlichen ETA-Mitgliedes an Frankreich zulässig

https://linksunten.indymedia.org/de/node/159504