"Rote Zora": Bewährungsstrafe für Aktivistin

Erstveröffentlicht: 
03.05.2007

20 Jahre nach fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlägen wurde 58-jähriges Ex-Mitglied der linksextremistische Frauengruppe verurteilt

 

 Berlin - Rund 20 Jahre nach zwei fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlägen der feministischen Terrorgruppe "Rote Zora" ist in Deutschland eine Mittäterin erwartungsgemäß zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.


Das am Montag verkündete Urteil des Berliner Kammergerichts kam nicht überraschend. Das Gericht hatte schon zu Prozessbeginn eine Bewährungsstrafe für die heute 58-Jährige Adrienne Gerhäuser in Aussicht gestellt. Die arbeitslose Fotografin hatte sich nach fast zwei Jahrzehnten in der Illegalität den Behörden gestellt und die Beteiligung an zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen in den 80er Jahren im damaligen West-Berlin und in Bayern gestanden.

 

Die Frauen-Gruppe war erstmals 1977 als eigenständige feministische Teilorganisation der linksextremen "Revolutionären Zellen" in Erscheinung getreten.

 

Taten damals für richtig gehalten


Die 58 Jahre alte Frau ließ letzte Woche über ihre Verteidigerin erklären, sie habe sich "wissentlich und willentlich" an den beiden Taten beteiligt. Damals habe sie die politischen Überzeugungen der "Roten Zora" für richtig gehalten. In ihrer Erklärung räumte die 58-Jährige ein, 1986 für ein Attentat auf das Gentechnische Institut in Berlin sowie 1987 auf ein Bekleidungswerk bei Aschaffenburg jeweils einen Wecker für die Zündung gekauft zu haben. Beide Anschläge scheiterten, weil der Zündmechanismus versagte.

 

Situation der Illegalität beenden


Nach jahrelanger Flucht hatte sich die Frau gemeinsam mit ihrem ebenfalls unter Terrorverdacht stehenden Lebensgefährten vergangenen Dezember freiwillig den Ermittlungsbehörden gestellt. Der Haftbefehl wurde daraufhin gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. "Sie wollte die belastende Situation der Illegalität beenden, wollte abschließen", sagte Verteidigerin Edith Lunnebach.

 

Veränderung des Gesellschaftssystems zum Ziel


Die "Rote Zora" hatte sich bis zum Februar 1988 zu insgesamt 45 Sprengstoff- und Brandanschlägen bekannt. Die Frauengruppe war vorwiegend im Ruhrgebiet und in Norddeutschland aktiv. Erklärtes Ziel war eine Veränderung des Gesellschaftssystems in Deutschland. Dabei lehnte sie den Einsatz von Waffen gegen Menschen ab. Aktionen der Gruppierung richteten sich unter anderem gegen Frauenausbeutung in der Dritten Welt, Mitte der 80er Jahre auch gegen Gentechnologie und Humangenetik. Der letzte Anschlag der "Roten Zora" galt 1995 einer Werft in Bremen. Die Gruppe gilt als zerschlagen. (Reuters/APA)

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Ausführlich berichtete "Der Spiegel":

https://linksunten.indymedia.org/de/node/155050

 

Dort findet sich auch die Presseerklärung des Berliner Kammergericht zum Urteil.