Verbot der DTP - Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf!

Antifaschistisches Kollektiv Bühl

Am 12. Dezember 2009 hat der türkische Verfassungsgerichtshof nach viertägigem Prozess einstimmig beschlossen die prokurdische und demokratische Gesellschaftspartei DTP (z.dt. Partei für eine Demokratische Gesellschaft) zu verbieten. Zwei der 21 im türkischen Parlament sitzenden Abgeordneten der DTP, darunter der Covorsitzende, wurde der Abgeordnetenstatus entzogen. Zudem erhielten die beiden Abgeordneten und weitere 35 FunktionärInnen ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot, d.h. ihnen wird das demokratische Grundrecht entzogen in einer Partei Mitglied zu sein bzw. eine Partei zu gründen. Das Parteivermögen geht an den türkischen Staat.

 

Die Gründe für das Verbot sieht das türkische Gericht in vermeintlich separatistischen Bestrebungen der DTP. Außerdem solle sie der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nahe stehen bzw. der politische Arm der um das Recht auf Selbstbestimmung für KurdInnen kämpfenden, kurdischen Guerillabewegung sein. Die DTP trat offensiv für einen Friedensprozess und basisdemokratische Organisierung ein und ist bereits die sechste kurdische Partei die durch den türkischen Staat verboten wurde. Mehrere Millionen Menschen hatten bei der letzten Parlamentswahl der DTP ihre Stimme gegeben.

Darüber hinaus beruft sich der türkische Verfassungsgerichtshof in seiner Verbotsbegründung auch auf ein jüngst vom Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg gefälltes Urteil. Dieser hatte im Sommer das von spanischen Gerichten ausgesprochene Verbot der baskischen Partei Herri Batasuna bestätigt. Auch ihr waren, wie der DTP, Verbindungen zu bewaffneten Gruppen und der Guerilla, in diesem Fall der ETA (z.dt. Baskenland und Freiheit), vorgeworfen worden.

 

Der lange Kampf um Selbstbestimmung

 

Im August 1984 hatte die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) den Kampf gegen die gerade entstandene Militärdiktatur in der Türkei aufgenommen. Ein damals als direkte politische Reaktion geschaffenes, repressives und rassistisches „Kurdengesetz“ gilt bis heute. Militärisch versuchte der türkische Staat bis in die 90er Jahre durch Massaker an der kurdischen Zivilbevölkerung der Bwegung Einhalt zu gebieten. So wurden bis zu 6000 kurdische Dörfer durch gezielte Militäreinsätze zerstört und die soziale Basis der Guerilla zu beseitigen. Bei diesem Krieg, dem bisher bis zu 40.000 Menschen zum Opfer fielen, bekam und bekommt die Türkei bis heute militärische und politische Unterstützung durch die BRD.

 

Internationale Solidarisierung

 

Als Reaktion auf das Mitte Dezember ausgesprochene Verbot der DTP kam es in vielen türkischen Städten, insbesondere in den kurdischen Gebieten in der Ost-Türkei zu Demonstrationen und Protesten. Der türkische Staat, in Person von Polizei und Armee ging mit Härte gegen die überwiegend jungen DemonstrantInnen vor. Massenfestnahmen waren die Folge. Im Rahmen der Proteste wurden bisher drei Menschen von bewaffneten Organen des türkischen Staates ermordet.

 

International solidarisierten sich linke Parteien, Gewerkschaften, kommunistische und linksradikale Organisationen mit den vom Verbot Betroffenen. So auch verschiedenen Landtags- und die Bundestagsfraktion der Partei die Linke. Darüber hinaus kam es auch in Baden-Württemberg zu direkten Protesten gegen das DTP-Verbot.

Bereits am 13. Dezember 2009, dem Tag nach dem Verbot des Verfassungsgerichtshofs, demonstrierten in Freiburg 250 Kurdinnen und Kurden, unterstützt von einer Delegation deutscher Antifaschisten und Internationalisten, gegen das DTP-Verbot und für eine Lösung des Konflikts. Eine Woche später kam es am 19. Dezember 2009 zu einer Großdemonstration in Stuttgart. Annähernd 1100 Kurdinnen und Kurden sowie deutsche und türkische Linke zogen in einer kraftvollen und lautstarken Demonstration mit Parolen wie „Hoch die Internationale Solidarität!“, „Deutsche Waffen, deutsches Geld morden mit in aller Welt!“ und „Deutsche Panzer raus aus Kurdistan!“ durch die Landeshauptstadt zum türkischen Konsulat. Kurdische GenossInnen ließen es sich dabei nicht nehmen, die Fahnen verbotener Organisationen aus der Geschichte ihres Kampfes um Selbstbestimmung in der winterlichen Kälte Stuttgarts hoch zuhalten. Ein Großteil der Demonstration lief vermummt.

 

Die BRD- Helfershelferin im Krieg

 

In Redebeiträgen auf deutsch, türkisch und kurdisch wurde auch die Rolle der BRD im Krieg gegen die fortschrittlichen Kräfte in den kurdischen Gebieten thematisiert. So werden schon seit Jahrzehnten die aus Deutschland gelieferten Panzer und Waffen in erster Linie gegen friedliche Demonstrationen, Versammlungen und Feste von prokurdischen und linken Organisationen eingesetzt (z.B. im Rahmen des kurdischen Neujahrsfestes Newroz). Immer wieder kommt es dabei zu Toten und Verletzten.

Innerhalb der bundesdeutschen Staatsgrenzen sorgte die Regierung mit dem PKK-Verbot, das zehntausende Kurdinnen und Kurden über Nacht kriminalisierte und regelmäßigen Razzien in Kulturvereinen für das entsprechende politische Klima. So erschoss die Polizei in Hannover 1994 einen kurdischen Jugendlichen beim Plakatieren. Erst im vergangenen Jahr verbot der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den kurdischen Fernsehsender "ROJ TV".

 

Deutsche Politiker sprechen sich seit Jahren gegen eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union aus. Mangel im Demokratieverständnis und im demokratischen Prozess sind dabei Hauptargumente die ins Feld geführt werden. Gleichzeitig sehen deutsche Behörden aber denselben Staat, in dem faschistische Pogrome gegen Linke und KurdInnen an der Tagesordnung sind, als demokratisch genug an um tausende in der Bundesrepublik lebende Kurdinnen und Kurden in die Türkei abzuschieben. Vielen droht dort wegen politischer Aktivität und ihrem Engagement für eine friedliche Lösung des Kurdenkonflikts lange Haftstrafen und Folter.

 

Zudem ziert sich die BRD nicht, unter Folter erpressten Aussagen aus der Türkei, in aktuellen Verfahren gegen linke MigrantInnen in der Bundesrepublik zu verwenden. Vielen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt (z.B. im DHKP-C Verfahren in Düsseldorf). Die Inhaftierten leiden extrem, bedingt durch physische und psychische Schäden aus türkischer Folter, unter ihrer Isolationshaft in Deutschland. So beispielsweise der in Stuttgart-Stammheim inhaftierte, schwer herzkranke Mustafa Atalay.

Hier zeigt sich auch, dass der neu geschaffene Paragraph § 129b mitnichten der Bekämpfung einer herbei halluzinierten islamischen Terrorgefahr dient, sondern ausschließlich zur Kriminalisierung und Bekämpfung migrantitscher Linker und KommunistInnen verwendet wird.

 

Alle Besatzer raus aus Kurdistan!

Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf!

Hoch die Internationale Solidarität!

 

Antifaschistisches Kollektiv Bühl [akb], Dezember 2009

 

 


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War eine schöne Demo. Hoffe das das erst der Anfang war.

International kämpfen gegen Krieg und Kapitalismus!

Zusammen hält uns keiner auf!!!