Gestern, am Mittwoch den 24. Juni, wurde in Leipzig gegen 08:30 Uhr die Wohnung eines Genossen durchsucht. Die Hausdurchsuchung stand im angeblichen Zusammenhang mit den Gegenaktivitäten zu den Naziaufmarsch in Döbeln am 05.10.2013. Ihm wird vorgeworfen, an jenen Tag ein Ei in Richtung der Nazis geworfen und somit Verletzungen jener in Kauf genommen zu haben.
Gestern nun tauchten die Bullen mit einem richterlichen Beschluss vom 24.04.15, angeführt mit dem §111 StPO in seiner Wohngemeinschaft auf, durchsuchten das Zimmer des Betroffenen sowie alle anderen Räume und beschlagnahmten in 4 Punkten sog. Zufallsfunde & 2 Kleidungsstücke der Marke "MobAction", wovon nach einem Kleidungsstück explizit gesucht wurde.
Der Stadtteil des Genossen wurde im August 2014 zur "Gefahrenzone" erklärt, wodurch nicht auszuschließen ist, dass auch seine Person observiert worden ist, da es weder erheblichen Verdacht gegen ihn gegeben hat noch eine Vorladung der Bullen oder der Staatsanwaltschaft innerhalb der letzten 2 Jahre verschickt worden ist.
Passt auf euch und eure Genoss_innen auf, lasst euch nicht einschüchtern!
Checkt eure Zimmer und Häuser, bereitet euch auf eine Hausdurchsuchung auch bei euch vor!
rechtliche grundlage
kurze frage, is klar das bullen alles machen was sie wollen aber ist es bei wg`s nicht so das die bullen nur die zimmer der betroffenen person und alle "öffentlichen" räume (wie zb küche, wohnzimmer etc) durchsuchen dürfen? ich erinnere mich grob an eine passage in der "was tun wenns brennt" broschüre.
Grundlage
Wichtig ist es, Namensschilder an die Türen zu hängen/kleben. Ist das nicht gegeben, kann ein Zimmer als "öffentlicher Raum" angesehen werden und durchsucht werden, soviel ich weiß. Bei Kennzeichnung eben "nicht".
Entblättert sich was?
Sieht doch nach dem 129er Verfahren aus, was durch die "Sicherstellung" der Kamera in der Similde bekannt wurde.
Sie
suchen immer noch nach ihrer Kamera.