Umgang in der Eingliederungshilfe mit dem Persönlichen Budget in Berlin

Umgang in der Eingliederungshilfe mit dem Persönlichen Budget in Berlin 1

Die Einführung des Persönlichen Budgets soll Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit geben, die von ihnen benötigte Unterstützung eigenverantwortlich, selbstbestimmt und selbstständig einkaufen zu können. Ebenso sollen sie als "Experten in eigener Sache" entscheiden können, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst, welche Person, zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt die Leistung erbringen soll. Dafür wird die "klassische Sachleistung" (z. Bsp.: der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe über das Sozialamt) durch Geldleistungen ersetzt (Broschüre „Das trägerübergreifende Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!“, Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Jan 2008, Seite 7 und Buch „Ratgeber für Menschen mit Behinderung – Ausgabe 2014“, Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand: Jan 2014, Seite 61).


Eine schöne theoretische Idealvorstellung, auf die es für behinderte Menschen einen Rechtsanspruch gibt (§ 159 Abs. 5 SGB IX). Weitere Rechtliche Vorschriften für das Persönliche Budget sind ua § 17 SGB IX und die BudgetV. Diese Grundlegenden Gesetze reichen jedoch bei weiten in ihren derzeitigen teilweise undifferenzierten Formulierungen nicht aus. Es gibt gerade zum Persönlichen Budget ein großes Konfliktpotenzial zwischen Kosten-/Leistungsträgern und Budgetnehmern, welches sind insbesondere durch unterschiedliche Einschätzung im Unterstützungsbedarf der Menschen mit Behinderungen äußert. Überwiegend müssen die Kosten-/Leistungsträger Menschen mit erhöhten, zum Teil auch unrealistichen Vorstellungen und überhöhten Erwartungen an das Persönliche Budget, darüber beraten, welche Möglichkeiten und Grenzen das Persönliche Budget hat (ohne das es hierfür einheitliche Reglungen/Interpretationen gibt, welche Leistungen der Kosten-/Leistungsträger budgetfähig sind). Hierbei wirken sich nicht nur die eher geringen Erfahrungswerte einzelner Mitarbeiter der Kosten-/Leistungsträger mit der Umsetzung des Persönlichen Budgets aus, sondern auch die aktive Werbung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist maßgeblich mitverantwortlich für die überhöhten Erwartungen an die Leistungsform des Persönlichen Budgets . Es gibt erhebliche Defizite bei Budgetkonformen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen. Darüber hinaus gibt es Unklarheiten über Verfahrensabläufe, fehlende einheitliche Verfahrensregeln, keine Wissensdatenbank mit verwertbaren Fallbeispielen, fehlende Transparenz über Zuständigkeiten und Handlungsabläufe, nicht vorhandene konkrete Leitlinien zur Verwaltungstechnischen Umsetzung und daneben nicht nur die fehlende Routine im Umgang mit Persönlichen Budgets sondern auch unzureichende personelle und fachliche Voraussetzungen für die Bearbeitung. Persönliche Budgets erfordern eine völlig andere, viel individuellere Herangehensweise, die mit erheblichem personellem und zeitlichem Mehraufwand der Kosten-/Leistungsträger im Gegensatz zur „klassischen Schleistung“ verbunden ist. Dadurch sind auch erhöhte Mehrkosten eng mit dem persönlichem Budget verbunden, was wiederum dem §17 Abs. 3 Satz 4 entgegensteht, nach dem keine Mehrkosten gegenüber den individuell festgestellten Kosten entstehen sollen. Die erheblichen Umstellungen des Leistungsverfahrens durch das Persönliche Budget erschweren in nicht unerheblichem Ausmaß die Planung und Steuerung der vom Budgetnehmer benötigten Leistungen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Qualität der Leistung kann beim Persönlichen Budget nicht gewährleistet werden. Hier ist ein extremer Qualitätsverlust der einzelnen Leistungen zu erwarten, insbesondere bei Leistungsanbietern. Zudem ermöglicht und vereinfacht das Persönliche Budget den Missbrauch der Geldleistungen, in dem die zweckgebundenen Geldleistungen (auch wegen fehlender Kompetenzen der Budgetnehmer) nicht im Sinne der Zielvereinbarung eingesetzt werden oder die Nachweise der zweckentsprechenden Verwendung fehlerhaft und stümperhaft ohne betriebswirtschaftliches Wissen fundiert, erbracht werden. Darüber hinaus bedeutet das Persönliche Budget einen nicht unerheblichen Organisationsaufwand für die Budgetnehmer und unnötige Mengen Papier. Dieser in keiner Weise gerechtfertigter Mehraufwand lohnt sich nicht für potenzielle Budgetnehmer, da auch im Sachleistungssystem erfolgreich implentierten individuelle Entscheidungsspielräumen von behinderten Menschen vorhanden sind. Zum Glück können viele überzogene Forderungen der potenziellen Budgetnehmer bereits vor Bescheiderteilung mit Hilfe der Zielvereinbarung (§4 BudgetV) zurück gewiesen werden, da der Gesetzgeber vor Bescheiderteilung die von beiden Seiten unterschriebene Zielvereinbarung als verpflichten vorschreibt.

 

In den vorliegenden Zielvereinbarungen wird dies deutlich. So können in der Zielvereinbarung des Bezirkes Treptow-Köpenick Kontakte zum Berliner Krisendienst im Falle von Krisen vorgeschrieben werden. Hier ist insbesondere die Verordnung von Vertrauen nicht unerheblich. Darüber hinaus ist die Suche von Kontakt- und Beratungsstellen verpflichtend geregelt. Auch der Schwerpunkt in der Arbeit mit der Einzelfallhelferin, kann festgelegt werden. Weiterhin sollte unbedingt das Fachpersonal welches im Bedarfsfall zu kontaktieren ist explizit und unmissverständlich benannt werden. Besonders hervorzuheben im Sinne eines Übergeordneten Zieles der Eingliederungshilfe und den SMART-Regeln ( S= specific/passend M=measureable/meßbar A=achieveable/erreichbar R=relevant/bedeutsam T=timed/zeitlich bestimmt) entsprechend, ist die Einzelfallhilfe in Zukunft zu reduzieren. Jedoch ist unbedingt die Vorschrift, das Wechsel der Einzelfehler einer Absprache mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst Treptow-Köpenick erforderlich machen, einzuhalten. Darüber hinaus und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe und damit Eingliederungshilfe fällt, die berufliche Eingliederung, diese ist mit dem Reha-Bereich des Arbeitsamtes zu besprechen. Besonders hervorzuheben ist natürlich das die Einzelfallhilfe nur durch Frau … möglich gemacht wird und dieses zu einem nach der Berliner Honorarverordnung (Rundschreiben I Nr. 9/2009 (in der Fassung vom 29.03.2011) abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2009_...) Stundensatz von 19€ pro Stunde ohne, den im vorherigen Bewilligungszeitraum bewilligten Zusatz von 8€ pro Stunde. Schwankungsreserven in Höhe eines Monatsbeitrages am Ende des Bewilligungszeitraumes, sind ab sofort nicht mehr notwendig und daher zurück zu zahlen. Hier wird insbesondere die strikte Durchsetzung der Budgetnehmer-Rechte darauf sich die notwendige Unterstützung selbstständig, selbstbestimmt, eigenverantwortlich organisieren und bezahlen zu können, fokussiert. Somit ist diese Zielvereinbarung, im Gegensatz zu der Kostenmäßig völlig überteuerten und unverschämt Budgetnehmerbezogenen Zielvereinbarung des Bezirks Mitte aus dem vorherigen Bewilligungszeitraum, ein fast perfektes Beispiel für Kosteneinsparungsmöglichkeiten und individueller passgenauer Hilfestellung für die Budgetnehmerin. Die noch ersichtlichen Überhöhten Forderungen (Erlebnispädagogische Inhalte, traumasensibles Taekwondo, Intervison der Einzelfallhelfer, sowie Überzahlung der Einzelfallhelfer mit dem Zusatz von 8€) aus dem vorherigen Bewilligungszeitraum, konnten erfolgreich abgewendet werden. Hierfür wurden insbesondere die bisherigen und aktuellen Fachärztlichen Bescheinigungen, Klinikberichte und Gutachten über die Budgetnehmerin erfolgreich außer acht gelassen. Das in bisherigen Bewilligungszeitraum erwähnte Förder- und Leistungsziel bezüglich der Vermeidung von Täterkontakten und Retraumatisierungen stellte sich durch eine Anfrage bei der Berliner Sektenleitstelle als nicht notwendig und überzogen heraus. Da nach Auskunft der Berliner Sektenleitstelle rituelle Gewalt als Ursache von schweren Dissoziativen Störungen ausgeschlossen werden, da diese nur in dem Köpfen der angeblich Betroffenen existiert und es keine polizeilich/gerichtlich erfolgreichen Ermittlungsverfahren/ Verurteilungen zu diesen angeblichen Fällen gibt. Hier ist insbesondere darauf zu verweisen das therapeutische psychotraumatologisch fundierte Fachliteratur, die sich mit dem angeblich vorhandenem Phänomen der rituellen Gewalt befasst (besonders erwähnenswert ist hier Michaela Huber) als Produkt von durch Klienten im Höchstmaß manipulierten Therapeuten ausgegangen werden muss. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang auch der vom Bistum Münster initiierte Arbeitskreis zu dieser Thematik, der sich teilweise auch in andere Bundesländer verbreitet. Die an diesen Arbeitskreisen teilnehmenden Ärzte und Therapeuten unterstützen in nicht unerheblichem Ausmaß, die überzogen und überteuerten Maßnahmen, die durch Kosten-/Leistungsträger erbracht werden sollen.

 

Die Budgetnehmerin nahm partizipatorisch an einer Hilfeplankonferenz teil, wo der Vertreter des Sozialpsychiatrische Dienst Treptow-Köpenick nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Kostengesichtspunkten, die neue Ausrichtung der Einzelfallhilfe festlegte. Insbesondere darf stolz darauf verwiesen werden, das dies in Berlin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Einzelfall darstellt. Weitere empfehlenswerte Punkte zur Ausgestaltung des Persönlichen Budgets finden sich in dem Fachartikel von Markus Schäfers „Wie man aus dem Persönlichen Budget eine verdeckte Sachleistung macht - Eine provokative Anleitung“ abrufbar unter http://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Personeliches_Budget.p...

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mach ich nach nem Drittel schlapp. Obwohl das Thema interessant scheint