[HAL] Keine Bühne für Sexisten!

stoerenfriedas

Uns erreichte der folgende Aufruf: "Mal wieder wird der Antifeminist Justus Wertmüller, von einer sich als linksradikal verstehenden Gruppe, eingeladen, einen Vortrag halten. Am Donnerstag um 19 Uhr wird er in der Reil 78 (Reilstr. /Halle) seinen Vortrag mit klaren antifeministischen Positionen unter dem reißerischen Titel: “Infantile Inquisition — Die neuesten Übergriffe der Definitionsmacht” halten. In diesem spricht er sich gegen das Konzept der Definitionsmacht aus, verharmlost Vorfälle sexualisierter Gewalt und zieht die Arbeit von Awareness-Gruppen ins Lächerliche.

 

Lasst uns dem antifeministischen Diskurs in Halle und sonst wo etwas entgegen setzen und dem sexistischen Gehabe und Gemackere Wertmüllers gehörig die (so langweilige) Show zu vermiesen!"

 

Das unterstützen die Störenfriedas natürlich sofort.

Wir wurden weiter gebeten, uns zum Vortrag von Justus Wertmüller am 30.10. in Halle zu äußern. Er wird darin, wie schon einige mal zuvor, sexualisierte Gewalt „naturalisieren“, Frauen als Opfern sexualisierter Gewalt das Recht auf Selbstbestimmung und Solidarität absprechen und sein sexistisches Basisverständnis in ekelhafte Frauenverachtung münden lassen.

Plädoyer für Opferschutz

Es ist kein Verbrechen, keine Straftat, kein Skandal, den Schilderungen des Opfers einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung bedingungslos zu glauben. Die Unschuldsvermutung wird nicht unterboten, wenn dem Opfer einer Straftat vorbehaltlos die erhobenen Vorwürfe geglaubt und übernommen werden. Wer was anderes sagt, hat die Unschuldsvermutung nicht begriffen, die einzig dazu dient, den Beschuldigten (!) vor einer Vorverurteilung zu schützen. Eine Verurteilung des Opfers ergibt sich aus der Unschuldsvermutung nicht. Die Unschuldsvermutung als Prinzip erfordert auch nicht, die Glaubwürdigkeit des Opfers anzuzweifeln. Für ein solches Verlangen muss es andere Ursachen geben als die Achtung vor der Glaubwürdigkeit eines Opfers sexualisierter Gewalt.

Irrational sind Unglaubwürdigkeitsvermutungen in jedem Fall: Die Quote an Falschbeschuldigungen im Deliktbereich der Sexualstraftaten ist geringer als zu anderen Straftaten. Frauenverachtung und misogyne Vorurteile sind als Basis der irrationalen Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines weiblichen Opfers nicht auszuschließen. Frauenverachtung als sexistisches Basisverständnis dient als Verstärker für diese Form des Täterschutzes, die darauf abstellt, die Glaubwürdigkeit eines weiblichen Opfers im Ansatz und im Detail zu erschüttern.

Die Implikation einer Schuldvermutung, die in der Formulierung des „mutmaßlichen Opfers“ steckt, mit dem Hinweis, den Beschuldigten schützen zu wollen, ist nur das notdürftig verkleidete Verlangen, Sexualstraftaten nicht bestrafen zu wollen und die Beschuldigten der Strafverfolgung zu entziehen. Die Forderung nach einem Urteil zur Unschuld des Beschuldigten ergibt sich dabei für echte Frauenhasser aus dem männlichen Geschlecht des Täters und dem weiblichen Geschlecht des Opfers und dem mindestens unbewußt verinnerlichten „Naturrecht“ des Mannes auf sexuelle Verfügungsgewalt über den weiblichen Körper. Um die juristische Entsprechung des bereits getätigten moralischen Freispruchs wird dann vor Gericht und drumherum gestritten. Oft auch über die Strategie einer vollständigen Vernichtung des Opfers und inflationär vorgetragener Zweifel an der Glaubwürdigkeit, die sich bei Mann=Täter/Frau=Opfer-Konstellation beliebig durch Medien und Publikum vervielfachen lassen.

Sexismus als Homebase

Misogyne Vorurteile sind leider weit verbreitet, sie zu nutzen ist dennoch schäbig. Die angeblich besondere Verlogenheit der Frauen und der behauptete Wille der Frauen zur Vernichtung der Männer, der Frauen nach sexistischem Basisverständnis nun mal im Blut liegen soll, sorgt aber für das positive Echo im Publikum als Rahmen solcher Prozesse und für das Interesse an der Berichterstattung. So etwas verkauft sich dann auch gut.

Und es ist trotzdem nicht hinzunehmen (wie in der Berichterstattung zum Fall Kachelmann reichlich vorgeführt) das Opfer einer Straftat ohne jedes Verfahren und ohne Beweise der Verlogenheit schuldig zu sprechen. Das ist einfach nur erbärmlich. Um nämlich ein Urteil zum Vorwurf der Vergewaltigung zu fällen (das auch darin bestehen kann, die Schilderungen als unbeweisbar zu werten, wie im Fall Kachelmann geschehen) entscheidet das Gericht und nicht die Medien oder das sexistische Publikum. Wenn sich aber Medien unreflektiert zum Popanz der Verteidigung des Täters missbrauchen lassen, ist über das Verfahren hinaus die vollständige Vernichtung des Opfers Sinn der Übung.

Wir Frauen für Frauen

Uns als unabhängigen Beobachterinnen, Bloggerinnen, Publizistinnen ohne Redaktion, steht das Recht zu, sich an die Seite jedes Opfers zu stellen. Dass aber eine solidarische Parteinahme für Opfer von Sexualstraftaten heute zu sehr unangenehmen Reaktionen führt und ein echtes Wagnis ist, liegt vielleicht aber auch daran, dass genau dies eben viel zu selten passiert. Die irrwitzige Behauptung, eine Parteinahme für das Opfer hätte die (Vor)verurteilung des Beschuldigten zur Folge, wird auch durch den Freispruch des Herrn Kachelmann ad absurdum geführt.

In meinem Moralgebäude ist das Verteidigen eines Menschen gegen schwere Tatvorwürfe durch verkündete Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers unverantwortlich und über ein erträgliches Maß hinaus entwürdigend. Ich habe keine Ahnung, wer daran und warum, ein besonderes Interesse hat, Opfern weiteren Schaden zuzufügen, aber ich find´s scheiße und werde jedem Menschen unkritisch glauben, die oder der angibt, das Opfer einer Straftat geworden zu sein. Daraus folgt nämlich keine Lynchjustiz und auch keine zwanghafte Verurteilung des Täters oder auch kein sonstiger Nachteil. Ein vorhersehbarer Schaden aus einem dem Opfer gegenüber fairem Gerichtsverfahren sind Propagandalügen, um die weiblichen Opfer vor allem sexualisierter Gewalt schutzlos zu stellen. Um die Glaubwürdigkeit von Männern zu erschüttern, braucht es Fakten. Die Glaubwürdigkeit von Frauen als Opfer männlicher Täter bezweifelt das Patriarchat.

Um neutral zu sein, soll ich mich im Interesse der Täter gegen das Opfer stellen, damit dem Beschuldigten kein Unrecht widerfährt. Und dafür dann schlimmstenfalls das Opfer ein weiteres mal demütigen? Mir ist dieser Preis zu hoch: Ein falscher Verdacht ist moralisch unbedeutend gegen eine ignorierte Sexualstraftat. Meine Empathie will gerecht verteilt werden. Mir ist das Risiko einfach zu groß, durch Zweifel selbst zur Täterin durch Ignoranz zu werden. Einem Täter eine Tat zu Unrecht anzulasten, ist Pipifax. Dem Beschuldigten wird Recht widerfahren, wenn er sich selbst zum Opfer dieser falschen Beschuldigung macht. Das halte ich aus. Jemandem zu Unrecht bezichtigt zu haben, wiegt weniger schwer, als jemandem nicht zu Recht verhelfen zu wollen.

Ansonsten halte ich mich an die Unschuldsvermutung und zwar soweit, einen Täter nicht vorzuverurteilen, aber auch nicht das Opfer. Denn solange nicht erwiesen und bestätigt ist, dass vorsätzlich falsche Anschuldigungen erhoben wurden, ist auch ein Opfer unschuldig – bis zum Beweis der Schuld.

Der blinde Fleck in der Linken

Nun ist es ein schlecht gehütetes Geheimnis, dass unter Linken besonders zahlreich intelligente emanzipierte Menschen zu finden sind und auch, dass es dennoch zu gewissen unschönen Diskursen kommen kann. Auch Rumgemackere ist weit verbreitet. Einer dieser sehr unschönen Diskurse ist der seit Jahren schwelende Streit darüber, ob jene, die die Definitionsmacht (für das Opfers von Sexualstraftaten) nicht akzeptieren, noch Linke sind. Ich sage: Nein, das sind keine Linken, denn Sexismus hat in der Linken keinen Platz.

Da leider die Linke – als Ansammlung an im sexistischen Alltagbetrieb sozialisierten Menschen – auch nicht vor bürgerlichen Klischees gefeit ist, wundert mich nicht, dass die Auseinandersetzungen zum Thema sexualisierter Gewalt, nicht selten antiemanzipatorisch daher kommt.

Die soziale Benachteiligung der Frauen im Patriarchat, derer sich Linke im Besonderen bewusst sind, führt zu jammerhaften Selbstdarstellung von Kleinbürgern, die sich als Männer definieren. Daraus ergeben sich ekelhafte moralische Verrenkungen wie zBsp. der „linken“ Kritik an der Definitionsmacht des Opfers. Kaum jemand würde diese Definitiationsmacht des Opfers in Frage stellen, wenn es dabei um Männer ging. Dass ein Mann glaubwürdig ist, ergibt sich daraus, dass er ein Mann im Patriarchat ist.

Definitionsmacht als Prinzip

Die Definitionsmacht – als Prinzip des gegenseitigen Vertrauens – ist zwar nicht an das weibliche Geschlecht der Opfer gebunden, aber es wird eben nur die Definitionsmacht weiblicher Opfer und bei männlichen Tätern bestritten. Genau dieses Bedürfnis der Schutzlosstellung von Frauen als Opfer männlicher sexualisierter Gewalt (ver)führte die Herren Wertmüller und Krug vermutliche dazu, einen schlicht unerträglich dummen Text zu schreiben, in dem einer „gänzlich bewusstlosen Jungmännerwelt“ bescheinigt wird, dass die Antwort auf diese „Verlogenheit“ eine „wilde Stechermentalität“ sein muss.

Und geben wir es zu, nach einer sexistischen Sozialisierung, fällt es schwer, anzunehmen, dass einem Mann durch eine Frau sexualisierte Gewalt widerfährt. Der Blick auf Sex ist ein heteronormativer, wonach der Mann der Aktive ist und die Frau die Passive. Das ist der Kern eines heteronormativen Verständnisses von Sexualität.

Infantile Inquisitoren

So sehen es auch die Herren Wertmüller und Krug in einem Text aus 2001. Wir verzichten auf die Verlinkung. Auch in ihrem Theoriegebäude, verläuft die Trennung zwischen Opfern und Täter nach Geschlechtern. Aus der trivialen Erkenntnis, dass nicht jeder Vorwurf auch korrekt formuliert ist oder der Wahrheit entspricht, schlussfolgern sie, Frauen hätten ein Problem mit dem „Furor der Überwältigung“. Frauen haben kein Problem mit „Überwältigung“, sondern mit Gewalt. Und Männer haben es eben so, begreifen sich aber leider selten als potenzielles Opfer, sondern sehen sich in der Position des potenziellen Täters und argumentieren aus dieser: Sie versuchen männliche Gewalt gegen Frauen zu entschuldigen und zu relativieren. Abstraktion ist ein Stilmittel, das nicht jedem liegt. Und ja, die „wilde Stechermentalität“ eines „wilden Mannes“ wird wohl nach sexistischem Basisverständnis vor allem eine Frau zum Objekt der Begierden und „Lustmachen“ auswählen, denn das Verständnis von Sex ist heteronormativ und androzentrisch, und dabei übernimmt die Frau den passiven Part und der Mann den aktiven. Insofern schützt die Heterosexualitätsnorm, der Sexismus, nachhaltig erwachsene Männer vor sexueller Gewalt von Männern.

Frauen müssen nicht dafür bestraft werden, dass sie Frauen sind und darum häufiger Opfer patriarchaler Repressionen werden. Sexismus gegen Frauen findet im Bahamasartikel von Krug und Wertmüller nur als Schuldvorwurf an Männer statt. Sie versteifen sich darauf, aus einem mehr als fragwürdigem Fallkonstrukt so bizarre Verrenkungen wie „Verführung“ (wider willen, denn die Lust muß der Frau erst „gemacht“ werden) zu inszenieren und hantieren dabei fahrlässig mit Ich-Konstruktionen. Die Frau als sexuelles Subjekt findet in ihrer Darstellung keinen Platz. Sie fabulieren vom unterbewussten Ich, dass eigentlich sowie so außer Stande sei, sich subjektiv an der Außenwelt zu beteiligen und darum „dem anderen, (..) zugeschoben (wird), was offenbar im „Ich“ entstanden ist: die Lust nämlich“.

Dann frage ICH mich, was in drei Teufels Namen mit solchem Rotz entschuldigt werden soll: Als Antwort auf die Definitionsmacht des Opfer wird eine beklagte Vergewaltigung nun erneut zur tragischen Verklemmung der Frau? Dass Frauen dann keinen Grund mehr zum Protest haben, weil ihr unterbewusstes Ich, ohnehin an der Lust des (unter-?)bewussten Ichs eines Mannes nicht partizipieren wird und „überwältigt“ werden muss? Ohman. Nein. Wirklich schlimm wird es aber, wenn es denn heißt dass der „ganze Jammer, des Geschlechter- und Liebeskrieges“ unter einer „Haltet-den-Dieb-Rhetorik“ verborgen bliebe, weil ein in jener „Haltet-den-Dieb-Rhetorik“ als Vergewaltigung rubriziertes „Lustmachen“ das Böse schlechthin sei und eine „Gemeinschaft der Unbefriedigten“ schmiede. Unbefriedigt blieben dabei die wilden und jungen Stecher, weil die am „Lustmachen“ nicht mehr jene Freude empfinden, die sie empfinden könnten, würden Frauen sich „überwältigen“ lassen. Nun soll es auch nicht mehr wundern, wenn von einer „nunmehr gänzlich bewusstlosen Jungmännerwelt „-mit weiblichem Anhang-„ gegen diese „Verlogenheit“ angeblich das „gesamte Arsenal des Herrenwitzes in Anschlag gebracht wird“. Was dann wohl soviel heißt, dass wir auch zukünftig eine gepfefferte Prise Sexismus aus der Bahamas-Ecke zu ertragen haben werden, jedenfalls wenn das sexistische Verständnis der notwendigen „Verführung“ von Frauen – auch aus linken Zusammenhängen- nicht konsequent ausgeschlossen wird.

Rausschmeißen – einfach Rausschmeißen

Eine Einigung darüber, was dann wohl allen Beteiligten eine subjektive Lustempfindung ermöglichen kann, wie diese entsteht und wodurch und warum nach Bahamaslogik einer Frau eben erst Lust gemacht werden muss, halte ich im Bahamas-Kontext allerdings für ausgeschlossen. Genau genommen wird nämlich in der derart konzipierten Sexualethik nach Wertmüller und Krug genau das vorbereitet, was dann endlich auf Seite 3 unter dem Kapitelabschnitt „Lust“ erklärt wird: „Die Freuden der Passivität wie der Furor der Überwältigung.“, dem „Genommenwerden“ durch einen „wilden Mann“. Vom „Furor der Überwältigung“ des Mannes und dem Genommenwerden durch eine wilde Frau oder einen wilden Mann, die ein Mann oder eine Frau empfinden muss, erwähnen die Herren Wertmüller und Krug nichts.
Aber ein Nein oder Gegenwehr ist immer zu akzeptieren und das betrifft nicht nur den Bereich des Sexuellen, Selbstbestimmung und gegenseitiges Vertrauen sollten gerade in linken Zusammenhängen oberste Priorität haben. Mögliche Falschbeschuldigungen entlasten nicht jener Verantwortung, die sich daraus ergibt, Menschen als Opfer ernst zu nehmen.Wer ein Nein ignoriert, ist für alles Folgende verantwortlich.

Es bedarf also keiner im DinA4-Format ausgefertigten 7-seitigen Aufklärungsschrift, um darin nach Bahamaslogik festzustellen, dass „das Gerede von der Autonomie“ und der unbedingten „Selbstbestimmung“ bedenklich sei, weil eben in der ausgelebten Sexualität der Mensch (eigentlich die Frau) „sich ausliefere“ und kein „höheres Ziel“ kennt.

Auf den Rest dieses Machwerkes gehe ich mangels konstruktiv verwertbaren Inhalts nicht ein: Es ist wenig ergiebig, sich mit Sexisten über die Legitimation der Definitionsmacht zu streiten. Sie bestreiten sie ja ohnehin nur für Frauen.

Ein Erklärungsversuch

Eine Diskussion darüber, was dann wohl den Teilnehmenden an einem Sexualakt eine subjektive Lustempfindung (unstrittig wird wohl sein, dass alle ein Interesse daran haben sollten) ermöglicht, und warum nun einer Frau im genannten Fall erst Lust gemacht werden muss, halte ich unter Wertmüllers Vorgabe für wenig erfolgreich. Es ist grundsätzlich nicht besonders klug, an Hand eines bestimmten Falls allgemeine Bewertungsmaßstäbe festlegen zu wollen. Aber genau die sind von Interesse. Definitionsmacht ist ein Prinzip, das allen möglichen Interessen gerecht wird, dem Täter, dem Opfer wie auch beteiligten Dritten.

Dem möglichen Missbrauch durch eine Falschbeschuldigung wird bei einer exklusiven Definitionsmacht durch das Opfer zu Recht keine Bedeutung beigemessen. Konkrete Vorgaben sind hier nicht zu leisten, da jeder Fall ein Einzelfall bleiben sollte und es keine normierenden Vorlagen braucht, sondern gegenseitiges Vertrauen, das Frauen nicht ausschließen darf. Es geht beim Definitionsrecht nicht um die Klärung der Umstände, sondern um die im Widerspruch zum sexistischen Alltagsverständnis im Widerspruch stehende Erwartung an Frauen, kompetent und glaubwürdig zu sein, selbstbestimmt zu erfahren und sich selbstbewußt zu äußern.

Die Stoerenfriedas

Quelle: http://diestoerenfriedas.de/keine-buehne-fuer-sexisten/

Machen wir die Selbstbestimmung wieder zu unserem obersten Prinzip!

Weiterführender Text zum Definitionsrecht der Frau:

Stellungnahme zur Frage des Definitionsrechtes der Frau im Falle von sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung (im April 2006)

Wenn eine sexuelle Gewalthandlung/ eine Vergewaltigung öffentlich gemacht wird, handelt es sich leider nur um die Spitze des Eisberges. (Siehe z.B. Frauennotrufmaterial). Statistisch gesehen hat mindestens jede fünfte Frau (nach anderen Schätzungen jede dritte) einmal in ihrem Leben derartiges erleben müssen.

Sexuelle Belästigungen und Übergriffe werden in allen Gesellschaftsschichten und auch in der radikalen Linken meistens von Frauen aus zwangsläufiger Gewöhnung hingenommen, ohne in jedem Fall thematisiert zu werden. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverhalten, mit dem Diktat der Geschlechterklischees kommt auf den Treffen der politischen Gruppen häufig zu kurz oder wird als Nebenproblem abgetan. Oder es wird nicht für nötig befunden, weil viele linke Männer denken, dass die bloße Aussage, gegen Sexismus zu sein, sie von der Aufgabe, eine Auseinandersetzung zu führen, entbindet.

Das Definitionsrecht

Wagt es eine Frau, eine ihr angetane Vergewaltigung öffentlich zu machen, wird ihr oft nicht die erhoffte Solidarität und Betroffenheit zuteil. Ihr wird nicht geglaubt, sondern sie soll glaubhaft machen, ob denn wirklich eine solche Tat stattfand. Ihr wird das Recht und die Macht abgesprochen, die am eigenen Körper erfahrene Grenzverletzung und Gewalthandlung bezeichnen d.h. definieren zu können.

Wie soll nach Meinung derjenigen, die sich gegen das Definitionsrecht der Frau aussprechen, vorgegangen werden? Mittels einer Beweisaufnahme (wie bei den Bullen oder vor Gericht)? Einer psychologischen Einschätzung der betroffenen Person und des Täters? Wie soll “die Wahrheit” herausgefunden werden? Wer wagt es, hier ein Urteil fällen? Auch nur mit dem Täter reden zu wollen, um “sich eine eigene Meinung bilden zu können” hebelt das Definitionsrecht aus.

Uns ist bewußt, dass das Definitionsrecht nicht perfekt ist und keinen Schutz vor Falschanklagen bietet. Trotzdem ist es das Beste, was wir haben, allgemein im Umgang mit sexualisierter Gewalt/Vergewaltigungen und insbesondere zum Schutz des Opfers, und muß dementsprechend verteidigt werden.

Wenn der betroffenen Person bzw. der Frau nicht das Definitionsrecht zugestanden wird, d.h. über ihren Körper frei bestimmen zu können (was hieße, dem Selbstbestimmungrecht der Frau zu widersprechen, dessen logische Verlängerung das Definitionsrecht ist) und ebenso Grenzverletzungen benennen zu können, ohne sich rechtfertigen zu müssen, bleibt nur noch das Kreuzverhör. Wer einer betroffenen Person dieses antut, lädt den wiederholten Mißbrauch und die Schuld am Schweigen der Opfer auf sich.

“Es ist notwendig, sich mit den Geschehnissen und ihrer Wahrnehmung auseinanderzusetzen, das an sich mindert die Parteinahme nicht”. … ” Die Idee einer Machtposition von Frauen, Sanktionen durchzuführen, schreckt viele. Beides, Umgang mit Opfer und Täter, hat aber nur bedingt miteinander zu tun. Es ist Unsinn, einer Frau die Kompetenz ein eigenes Erlebnis treffend zu definieren, abzusprechen, nur weil mensch einen schematischen Strafkatalog im Kopf hat, sodass aus der jeweiligen Definition zwangsläufig Sanktion XY folgen muß” (Aus: Definitionsmacht: schwergeMacht von der Gruppe Mamba).

Die Frage der Konsequenzen ist zu trennen von der Frage, ob ein Definitionsrecht zugestanden wird. Die Benennung eines sexuellen Übergriffes/sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung und die Parteinahme für die betroffene Person beinhaltet nicht automatisch, ganz bestimmte Sanktionen zu verhängen. Doch auch hier gilt: Die betroffene Person bestimmt, was sie will und was sie nicht will. Weder ist es Angelegenheit von Männern, sich zu selbstlegitimierten Rächern aufzuschwingen und den Vergewaltiger zu verprügeln, (und dabei ihr eigenes Mackertum deutlich unter Beweis zu stellen), wenn dies nicht gewollt ist, noch sollten sie aus Männersolidarität heraus dem Vergewaltiger glauben und die betroffene Frau als Verleumderin darstellen, was selbstverständlich auch nicht von Frauen -aus was für Motiven auch immer- getan werden sollte.

Wer nicht Vetrauensperson der Betroffenen ist und genau weiß, was deren Wille ist, hat ohnehin nichts “Schlimmes” zu tun, außer ein Hausverbot für den Vergewaltiger vor allem aus Gründen des Opferschutzes mittragen zu helfen oder zumindest nicht für den ausgeschlossenen Vergewaltiger in die Bresche zu springen.

Die Angst vieler Männer vor einer hysterischen Hetzkampagne einer Frau ohne jeden Anlaß ist weniger Ausdruck der Realität (lt.Frauennotruf werden die meisten Vergewaltigungen aus Angst oder Scham nicht öffentlich gemacht) sondern ihres eigenen männlich-chauvinistischen Frauenbildes.

Die Forderung an die Männer ist folgende: Weder abnicken und blinder Gehorsam noch Rächer spielen ist gefragt, sondern sich des Themas annehmen, was auch bedeutet, die eigenen sexistischen Anteile zu erkennen und zu bekämpfen, die nahezu zwangsläufig durch die Sozialisation in einer männerdominierten patriarchalischen Gesellschaft erworben werden.

Da leider auch Frauen nicht die besseren Menschen sind, häufig auf ihre Art den Inhalten einer patriarchalischen Gesellschaft Vorschub leisten und sich ebenso einige finden, die sich gegen das Definitionsrecht aussprechen, gilt der Aufruf zur Solidarität mit der betroffenen Person auch ihnen.

Für uns gehört die Beschäftigung mit Sexismus und patriarchalen Strukturen zur Herrschaftskritik, die Grundvoraussetzung einer libertären Linken ist. Wer sich damit nicht auseinandersetzt, darf nicht den Anspruch haben, in umfassender Weise Herrschaftskritik zu üben.

April 2006

FAU Flensburg
 

Weiterführende Links:
Erwiderungen der Frauenkoordination Leipzig:
- http://www.conne-island.de/nf/75/26.html
- http://www.conne-island.de/nf/76/23.html

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Manches was ihr schreibt finde ich gut. Interessanterweise wird auch fast nur bei Vergewaltigungsvorwürfen vom "mutmaßlichen Opfer" gesprochen.

Den Absatz "Der blinde Fleck in der Linken" finde ich jedoch relativ scheiße. Er ignoriert nämlich, dass nicht alle das gleiche Definitionsmachtkonzept anwenden. Bei eurem findet trotz des bedingungslosen Glaubens an die Schilderungen des Opfers keine Verurteilung des vermeintlichen Täters statt. Dies ist aber absolut nicht immer so! Es wird immer wieder scheiße mit entsprechenden Situationen umgegangen, auch weil sich ein paar Macker_innen freuen endlich mal einen 'Täter' am Wickel zu haben. Da ist dann oft Kritik notwendig, gerade auch weil sich sonst oft neue hierarchische Strukturen bilden.

Justus Wertmüller ist nur sexistisch und antifeministisch, sondern hat sich auch inter*feindlich geäußert. Dazu ein Auszug aus dem Text "dialektik des abschieds":

 

(Anmerkung: In dem Text werden Begriffe wie "Zwitter", "Hermaphrodit" und "intersexuell" verwendet. Diese Begriffe werden von vielen emanzipatorischen Inter*-Personen abgelehnt. Benutzt werden sollte stattdessen der Begriff "Intergeschlechtlichkeit". Mehr Infos dazu gbt es auf der Homepage der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen.)

 

Wenn das linke „Dogma“ der Ächtung sexualisierter Gewalt erst einmal geschleift ist, kann jetzt auch endlich daran gegangen werden, andere „Verirrungen“ des verhassten Diskurses um Feminismus und dekonstruktivistischer Gender-Theorie gleich mit zu erledigen, dachte sich wohl die Bahamas im Sommer 2002. Bei einer Veranstaltung der Bremer Gruppe „Les Madeleines“ zum Thema „Subjekt und sexuelle Verhältnisse“ rechtfertigte Justus Wertmüller die „medizinische“ Verstümmelung von intersexuellen Menschen (Zwittern). Der Redakteur der Zeitschrift Bahamas begann seine Auslassungen zum Thema „Entsexualisierung der linken Szene“ mit einem längeren Exkurs über eine Demonstration von Psychiatrie-KritikerInnen, KrüppelInnen, Lesben und Schwulen, Hermaphroditen, Transgenders und Feministinnen gegen Geschlechtsnormierung und Genitalverstümmelungen im Bereich der Medizin.

Zum näheren Anlass seiner „Reflexionen“ über den „desexualisierten“ Feminismus nahm er hierbei das aufrufende Plakat, welches ein erotisches Torso-Motiv des intersexuellen Fotografen Del La Grace Volcano verwendete. Für Wertmüller ist der Körper des dargestellten Hermaphroditen ein im eigenen Interesse chirurgisch und hormonell zu behandelndes Monster, das zugleich als Allegorie des „entsexualisierten Gender-Feminismus“ betrachtet werden könne:

„So sehr der Lust beraubt, dass der ideale Träger der Lust wie ein Bild aus dem Kuriositätenkabinett körperlicher Anomalien daherkommt, wie man es vor hundert Jahren mit wohligem Gruseln zu beschauen gewohnt war, gibt sich der Gender-Diskursant als wahrhaft desexualisiertes Ungeheuer zu erkennen“.

Die „gewaltsame Störung“ des Berliner Kinder- und Jugendgynäkologiekongresses an der Charité im März 2001 ist dann auch für den Bahamas-Redakteur ein „äußerst übles Anliegen“, da die chirurgische und hormonelle Zuweisung von Zwittern „in möglichst früher Kindheit“ als vernünftiger Umgang „mit dieser zweigeschlechtlichen Disposition“ zu bewerten sei. Insbesondere dann, „wenn man Vernunft am Höchstmaß von späterem sexuellen Glück“ messen wolle. Und dieses höchste Maß ist für ihn offenbar die gelungene heterosexuelle, vaginale Penetration, selbst dann, wenn sie an einer schmerzenden körperlichen Wunde vollzogen wird.

Verteidigend wurde im Nachhinein angeführt, dass man doch nur den „Schutz“ der Intersexuellen vor der Zurschaustellung durch die „Gender-Diskursanten“ im Sinn gehabt habe. Eine absurde Ansicht, gehörte doch die auf fraglichem Plakat abgebildete Person selbst zu den Organisatorinnen der Demonstration. Folgerichtig ließ daraufhin die von Intersexuellen gegründete „Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie“ (AGGPG) anwaltlich prüfen, ob den Aussagen des Bahamas-Redakteurs wegen ihres menschenverachtenden Charakters strafrechtliche Relevanz zukomme.

 

 

Quelle: http://www.copyriot.com/sinistra/magazine/sin04/abschied.html

So sehen es auch die Herren Wertmüller und Krug in einem Text aus 2001. Wir verzichten auf die Verlinkung.

Wer nicht nur aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, sondern den ganzen zeitgenössischen Text lesen möchte, findet ihn hier:

redaktion-bahamas.org/auswahl/web32-4.html

Das Layout des verlinkten Textes "Infantile Inqusition" lässt zweierlei vermuten. Entweder hat der Autor keinerlei!!! Interesse daran, dass dieser Text gelesen wird oder zweitens er hat keine Ahnung, wie er seine Gedanken einem geneigten Leser näherbringen könnte. Schriftgröße 4? Hat er überhaupt etwas mitzuteilen?
Ich vermute nicht, denn wenn man sich einmal die Mühe macht sich hineinzuquälen, dann bricht man das Lesen bald wieder ab, da kein Inhalt sondern nur die selbsterklärte erwachsene Männlichkeit des Autors versucht wird zu erklären.
Dieser Text ist die Verhöhnung aller Opfer von sexuellen Übergriffen und er verhöhnt auch alle Menschen, die sich damit auseinandersetzen!

Schriftgröße 4?

Tipp: Drücke ein paar Mal gleichzeitig die Tasten Strg und +.

... das macht den Text definitiv nicht lesbarer, probiers mal aus, da musst Du dann hin und herscrollen.
Echt, das macht keinen Sinn, da nur Unsinn drinsteht, ob nun gut formatierter Text oder nicht.

Wenn ich richtig verstanden habe, ist das Original ein siebenseitiger Artikel gewesen. Aber auch das macht den chauvinistischen Inhalt nicht besser.

da musst Du dann hin und herscrollen.

Dann klicke über der Überschrift auf "Spalte: -".