Zwei Polizisten in Zivil gingen betrunken auf einen Mann im Görlitzer Park los, der ihrer Aussage zufolge Drogen verkaufen wollte. Jetzt verhängte ein Gericht Geldstrafen gegen die beiden.
Die Polizisten waren in Zivil und außer Dienst. Sie kamen aus einer Kneipe und waren betrunken. Doch sie gingen am Görlitzer Park auf einen Mann los, der ihnen angeblich Drogen verkaufen wollte. „Sie wussten, dass sie sich nicht in einem rechtmäßigen Polizeieinsatz befanden“, stand rund ein Jahr später für den Staatsanwalt fest. Das Gericht sprach die beiden Beamten der gefährlichen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung im Amt schuldig. Es ergingen jeweils Strafen in Höhe von 7500 Euro.
Von zwei Opfern ging das Gericht aus. Zunächst hätten sie einen dunkelhäutigen Mann attackiert, der nach ihrer Version Drogen angeboten hatte.
„Sie traten und schlugen ihn“, sagte die Richterin. Mehrere Zeugen hätten die Szene beobachtet, darunter auch ein weiterer dunkelhäutiger Mann, der schlichten wollte. Während der angebliche Dealer unbekannt verschwand, seien die 28 und 29 Jahre alten Polizisten auf den Zeugen losgegangen.
Der 34-Jährige, der auf dem Weg zur Arbeit auf einer Baustelle war, sei bei dem Vorfall am 2. September 2013 gegen 8.30 Uhr getreten worden, so das Urteil. Bei der Strafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro berücksichtigte die Richterin, dass die Beamten ein Disziplinarverfahren zu erwarten haben. Der Staatsanwalt hatte je elf Monate Haft auf Bewährung verlangt, die Verteidiger Freispruch.
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Sehe ich das richtig, dass der Staatsanwalt (meist der der für die härtere Strafe eintritt) hier 11 Montate auf Bewährung (also unter der (für Bullen) berufskritischen Grenze von 1 Jahr) gefordert hat und deshalb einzig die Richterin eine "effektive" (bei Bewährung passiert ja nichts) Strafe gefordert hat?! (und durchgesetzt)