Schikane auf sächsische Art

VW-Bus der JG-Jena

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach der Durchsuchung der Amtsräume des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König hat das Dresdner Amtsgericht die Kennzeichen des bei der Durchsuchung beschlagnahmten Lautsprecherwagens zurückgegeben. Das Fahrzeug war damals durch eigens für diesen Zweck herbeigeschaffte sächsische Beamtinnen und Beamte als mutmaßliches “Kommunikations- und Tatmittel” beschlagnahmt worden.

 

Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft dem einstigen DDR-Oppositionellen “aufwieglerischen Landfriedensbruch” in Zusammenhang mit den erfolgreichen Blockaden vom 19. Februar 2011 vor. Mehrere Versuche durch die Kirchengemeinde Jena, Lothar König sowie dessen Anwälte Lea Voigt und Johannes Eisenberg, die Herausgabe des Lautsprecherwagens bzw. dessen Kennzeichen zu erwirken, waren zuvor immer vom Amtsgericht zurückgewiesen worden.

 

Erst mit Herausgabe der Kennzeichen des markanten blauen VW-Busses ist es der Kirchengemeinde als Eigentümer des Fahrzeuges möglich, das noch immer beschlagnahmte Auto abzumelden. Für Oliver Preuss, dem Sprecher der Soligruppe für Lothar König, “reine Schikane”. Den dadurch entstandenen Schaden für das Jugendzentrum JG-Stadtmitte und die damit einhergehende Jugendarbeit der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde bezifferte er auf “mehrere tausend Euro”.

 

Sehr viel Geld also, was an anderer Stelle “dringend benötigt wurde”. Für ihn sei dieser Vorgang neben der “unfassbaren Wiederaufnahme” des Verfahrens gegen den Ende Mai in den Jenaer Stadtrat gewählten zukünftigen Kommunalpolitiker ein Beleg dafür, die Arbeitsweise des Amtsgerichtes Dresden insgesamt in Frage zu stellen. “Man könnte”, so der Sprecher der Soligruppe abschließend, “fast ein System dahinter vermuten, mit welchem die Dresdner Justiz versucht, einen größtmöglichen finanziellen Schaden bei der JG-Stadtmitte zu erreichen”.

 

Erst Ende Juli war bekannt geworden, dass am 10. November der im Juli vergangenen Jahres geplatzte Prozess gegen Lothar König neu aufgerollt werden soll. Schon im Vorfeld hatte die Verteidigung von Lothar König das Gericht für seine 13 Monate andauernde Untätigkeit kritisiert und den Verantwortlichen eine mangelnde Förderung des Verfahrens vorgeworfen. Juli 2013 hatte der für den Fall zuständige Richter den Prozess abgebrochen, nachdem die Verteidigung bekannt gab, im Besitz von 200 Stunden unveröffentlichten Polizeivideos zu sein.

 

Während des Prozesses hatte der Anwalt Königs, Johannes Eisenberg, dem für die Bearbeitung der bei Gericht vorgelegten Videos verantwortlichen Polizisten vorgeworfen, “eine Art Fälscherwerkstatt” zu betreiben. In mehreren bei dem Prozess gezeigten Videos sollen offenbar Szenen herausgeschnitten worden sein, die König auch hätten entlasten können. Als Reaktion auf den neu angesetzten Gerichtstermin kündigte die Verteidigung bereits an, ihr Verhalten vor Gericht an das “rechtsstaatswidrige Verhalten” der Dresdner Strafrechtsorgane anzupassen.

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Es gibt verschiedene Motivationen, die dahinterstehen. Eine ist die, maximalen Schaden bei den Delinquenten anzurichten, wenn von vornherein klar ist, daß eine Verurteilung, wie im "Fall" König, entweder nur durch massive Rechtsbeugung zu erlangen ist oder dass sämtliche Vorwürfe irgendwann aus Gründen der Absurdität fallengelassen werden müssen und eine Einstellung des Verfahrens, ggf. Freispruch folgt. Zu einer von der Justiz stets angestrebten Verfahrenseinstellung muss man wissen, dass das Opfer der Justiz auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt.

Diese Methode wird vor allem bei linken Opfern der Justiz angewandt.

 

Bei Verfahren gegen Nazis wiederum, ist die vorgebliche Motivation, auch die Nazistrukturen zu zerschlagen, wohl wissend, dass es höchst schwierig ist, genau das, einen Straftatbestand nach § 129 StGB, nachzuweisen und damit genau das Zerschlagen von Strukturen im Sande verläuft bzw. eh nicht zielführend ist, denn dass sich die braunen Kameraden späterhin unter anderem Organisationsnamen oder auch gänzlich unorganisiert zusammentun, ist praktisch nicht zu verhindern. Die tatsächliche Motivation, die Verfahren zu verschleppen, ist die, den Nazis, die zum Beispiel Menschen ins Krankenhaus geprügelt haben, einen Strafrabat (das zu erwartende Strafmaß sinkt mit zunehmender Verfahrensdauer) zusprechen zu können, also eine der Tat adäquate Strafe so gering als nur möglich ausfallen zu lassen, sprich Bewährung statt Knast.

 

So läuft das und gewisse Staatsanwälte räumen das genau so ein, wenn sie denn mal aus dem Nähkästchen plaudern...