Dortmund. Trotz seiner Beteiligung an der Wahlabend-Krawalle darf ein Dortmunder Neonazi wieder das Rathaus betreten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das von der Stadt verhängte Hausverbot auf. Nach Informationen unserer Redaktion handelt es sich dabei um den stadtbekannten Neonazi Dennis Giemsch.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Hausverbot für das Dortmunder Rathaus gegen einen der führenden Köpfe der Dortmunder Neonazi-Szene aufgehoben. Dennis Giemsch, Landesvorsitzender der Partei "Die Rechte", war einer von rund zwei Dutzend Neonazis, die am Abend des 25. Mai versucht hatten, die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen. Etwa hundert Gegendemonstranten hatten sich ihnen auf der Treppe am Friedensplatz entgegen gestellt . Die Neonazis benutzten Pfefferspray, ein Gegendemonstrant bekam eine Glasflasche über den Kopf gezogen. Bei der Krawalle wurden insgesamt zehn Menschen verletzt.
Daraufhin verhängte Oberbürgermeister Ullrich Sierau am 5. Juni ein Hausverbot 30 Personen aus, die an den Auseinandersetzungen beteiligt waren. Die meisten gehörten wie Giemsch zu der Gruppe der Neonazis.
Gericht: Rathaus-Sturm war "singuläres Ereignis"
Dieses Hausverbot hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Montag nun per Eilbeschluss vorerst ausgesetzt. Giemsch hatte dagegen geklagt. Die Richter stellten fest, dass "die tatsächlichen Voraussetzungen für ein solches Hausverbot nicht vorlägen", so Gerichtssprecher Karsten Herfort.
Die Vorkommnisse am 25. Mai seien ein "singuläres Ereignis" gewesen, das auf die "emotional besonders aufgeheizte Situation am Wahlabend" zurückzuführen sei. Die Richter sehen derzeit keine Gefahr, dass sich ein solcher Angriff bei kommenden Sitzungen des Rates oder der Bezirksvertretungen wiederholen könnte. Außerdem könnten etwaige Störungen durch Sicherheitsvorkehrungen im Vorfeld der Sitzungen verhindert werden.
Stadt kann Beschwerde einlegen
Gleichzeitig betonte das Verwaltungsgericht, dass es nur in diesem einen konkreten Fall entschieden habe. "Von anderen Betroffenen wurden (bislang) keine Anträge gestellt und auch keine Klagen erhoben", so Herfort. Der Beschluss entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber anderen von einem Hausverbot betroffenen Personen.
Auch könne die Stadt gegen den Beschluss noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Offene Gedanken
Scheinbar haben die Minister Jäger und de Maiziere ihren wertvollen Quellen bei Der Rechte, welche für diese sehr wertvoll zu seinen seinen. So gesehen ist es nur folgerichtig das die ihre Investitionen schützen.