Am Freitag, den 28. März stand ein Antifaschist wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Störens von Versammlungen und des Mitführens von Waffen auf Versammlungen vor dem Amtsgericht Stuttgart. Laut Anklage soll er im Sommer 2012 eine Tränengasgranate in eine NPD-Kundgebung geworfen haben. Er wurde zu sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 800 Euro zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt.
Hintergrund
Am 30. Juli 2012 versuchte die NPD, im Zuge einer bundesweiten Kundgebungs-Sommertour zum ersten Mal seit 2006 wieder öffentlich in der Stuttgarter Innenstadt aufzutreten. Das Vorhaben der Faschisten wurde durch mehrere hundert NazigegnerInnen lautstark und vielseitig gestört. Die Polizei schützte 14 Nazis mit rund 600 Beamten, und setzte gewaltsam einen Teil der Hetzkundgebung durch. Sie gingen brutal gegen die GegendemonstrantInnen vor und verletzten diese teils schwer. Über 50 AntifaschistInnen wurden über mehrere Stunden ohne Angabe von Gründen am Rotebühlplatz in “Freiluftgewahrsam” genommen.
Kundgebung vor Prozesssbeginn
Vor der Gerichtsverhandlung versammelten sich ca. zwanzig AntifaschistInnen zu einer Kundgebung. Sie trafen sich genau an dem Ort, an dem am 30.07.2012 die NPD ihre Kundgebung abhielt. Mit Transparenten, Redebeiträgen und Flyern wurde auf die Notwendigkeit und Legitimität von antifaschistischer Arbeit aufmerksam gemacht. Die Polizei war mit drei Fahrzeugen und einigen Beamten im Einsatz. Die Polizei filmte die Kundgebung mit der Begründung, dass in einem Redebeitrag zweimal das Wort “Bullen” vorgekommen sein soll. Augenscheinlich wurde hier allerdings nur ein Grund gesucht, um die Kundgebung zu filmen. Denn “Bullen” alleine sind kein Grund, um eine Kundgebung zu filmen.
Prozess
Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte Antifaschist eine Tränengasgranate in besagte NPD-Kundgebung geworfen haben, wonach diese einige Minuten unterbrochen werden musste. Drei Polizeibeamte und zwei NPD-Demonstranten sollen leicht verletzt worden sein. Sie klagten über ein brennendes Gefühl auf der Haut und in den Augen sowie Hustenreiz. In diesem Zusammenhang wurde dem Angeklagten von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Stören von Versammlungen und das Mitführen von Waffen auf Versammlungen vorgeworfen.
Unter den geladenen Zeugen befand sich ein Polizist, der unter anderem einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt hatte, brisanterweise hatte er dies über die lange Zeit vergessen. Dieser Polizist tritt häufig in Verfahren gegen Antifaschisten als Zeuge auf. Er gab vor Gericht an, nicht gesehen zu haben, wer die Gasgranate geworfen hatte. Der Stuttgarter Staatsschutz habe diesen später jedoch anhand polizeilicher Videoaufnahmen identifiziert. Darauf sei deutlich zu sehen, wie zwei Personen ihre schwarzen Jacken auszogen und in einer Tasche verstauten.
Der ermittlungseifrige Beamte wollte dem Gericht sein Beweismaterial auf seinem eigens mitgebrachten Laptop zeigen. Dieses Vorhaben scheiterte kläglich am mehrmaligen Versuch, das richtige Passwort einzugeben. Letztendlich spielte die Richterin das Video auf dem gerichtseigenen PC ab. Die etwa dreißig antifaschistischen ProzessbeobachterInnen hatten trotz des öffentlichen Prozesses keinen Einblick in das angebliche Beweismaterial.
30 Sekunden Atemnot
Über Reizhusten und “temporäre Atemnot” klagten die Beamten, die
Strafantrag gestellt haben. “Es war nicht so, dass der Kreislauf in
Gefahr war, aber halt schon sehr unangenehm,” so einer der geladenen
Zeugen.
Auf die Frage von Verteidiger Christos Psaltiras, ob der Polizeibeamte wisse, wie eine solche Gasgranate funktioniert, bejahte dies ein anderer Zeuge. Das sei Teil der Ausbildung so der Kriminalbeamte. Der Zeuge bestätigte weiterhin, dass CS-Gas auch von der Polizei eingesetzt werde und unter anderem auch bei Wasserwerfereinsätzen beigemischt würde. Seine beiden verletzten Kolleginnen habe er nicht in der Nähe der NPD gesehen. Auf die rechtsanwaltliche Nachfrage, ob sich bei der Polizei jemand darüber Gedanken mache, ob der Einsatz von Pfefferspray und ähnlichen Stoffen Auswirkungen auf unbeteiligte DemonstrantInnen hat, antwortete der Beamte, dass er darüber keine Kenntnis habe.
Professionelles Vorgehen vs. kriminelle Energie
Die Staatsanwältin Neumann sah alle Anklagepunkte als erwiesen an und gab an, sie habe keine Zweifel daran, dass es der Angeklagte gewesen sei, der hinter dem Transparent gestanden und geworfen habe. Sie beantragte eine zehnmonatige Gefängnisstrafe, die auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt werden könne. Darüber hinaus beantragte sie eine Geldstrafe von 1300 Euro und die Auferlegung der Gerichtskosten. Der Aktivist habe eine “erhebliche kriminelle Energie”.
Im Schlussplädoyer wies Verteidiger Psaltiras darauf hin, dass diese Verletzungen im untersten Bereich geblieben sind. Der Polizeibeamte hatte sich nicht einmal mehr daran erinnern können, einen Strafantrag gestellt zu haben, dann können die Auswirkungen ja nur relativ gering gewesen sein. 30 Sekunden Husten, gerötete Augen, kurze Atembeschwerden, keine Arztbesuche, keine Dienstunfähigkeit, reines Unwohlsein. Allenfalls könne es sich um eine einfache Körperverletzung handeln. Tat- und schuldangemessen sei dabei eine Geldstrafe.
Vor der Urteilsverkündung hielt der angeklagte Genosse eine politische Erklärung, die in langanhaltendem Beifall der ZuhörerInnen endete. Das Urteil der Richterin Reschke-Bruckmaier lautete “schuldig in allen Anklagepunkten”. Das Strafmaß umfasst sechs Monate Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 800 Euro zuzüglich aller Gerichtskosten. Entlastend habe sie berücksichtigt, dass die Tat politisch motiviert gewesen sei. Der Angeklagte sei schon “profimäßig vorgegangen”. Eine “kriminelle Energie will ich das aber nicht nennen,” so die Richterin. Das Urteil solle den Angeklagten davon abhalten, zukünftig weitere Straftaten zu begehen. Davon sei sie auch bis zur Verlesung seiner Schlusserklärung überzeugt gewesen. Aber sie habe Verständnis für seine Motivation. Das gebe ihm aber nicht das Recht, andere Menschen anzugreifen.
Wir sagen: Antifaschismus ist und bleibt legitim!
Prozesserklärung des Angeklagten Teil 1
Der Widerstand gegen Rechts ist notwendig, der Aufbau einer solidarischen Gesellschaft jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung das Ziel.
Am 30. Juli 2012 flog eine Tränengasgranate in die NPD-Kundgebung an der Kronprinzenstraße in der Stuttgarter Innenstadt und sorgte für eine mehrminütige Unterbrechung der Naziveranstaltung. Ich will im folgenden versuchen, dem bisher im Verfahren Geäußerten etwas zu erwidern – einen anderen Blickwinkel einnehmen. Mein letztes Wort ist keine Verteidigungsrede, warum auch? Dem Angriff der bürgerlichen Justiz auf die fortschrittliche Linke begegnen wir nicht damit, sich auf ihre Argumentation einzulassen. Und dennoch ist es notwendig der Repression auch im Gerichtssaal unsere Positionen und unseren Widerstand entgegenzusetzen.
Zu Beginn noch einmal zurück zum 30. Juli 2012:
Umringt von mehreren hundert Polizisten befanden sich an diesem Tag in der Stuttgarter Innenstadt 14 Nazis und zwei Lautsprecherfahrzeuge. Die importierte Kundgebung und die angekarrten Redner, unter ihnen der ehemalige Bundesvorsitzende der NPD, Holger Apfel, sollten den regionalen Strukturen der faschistischen Partei zu neuem Aufwind verhelfen. Seit 2006 war den Faschisten kein öffentlicher Auftritt in der Landeshauptstadt mehr möglich gewesen. Damals sorgte ein breiter antifaschistischer Protest erst für das Ende des Naziaufmarsches und in der Folge auch für das Ende der Kameradschaft Stuttgart um Elke Weller. Die Bilder der vor militanten Protesten in die Polizeiwache flüchtenden Nazis sind sicherlich einigen noch vor Augen. Einen Fuß haben die Nazis danach in Stuttgart nicht mehr auf die Straße bekommen.
Der 30. Juli 2012 sollte das ändern. Gelungen ist ihnen das, soviel sei vorweg gesagt, an diesem Sommertag in Stuttgart nicht, einmal abgesehen von einigen Artikeln in den regionalen Zeitungen. Diese wiederum drehten sich in erster Linie um das was wirklich relevant gewesen ist an diesem Tag: Mehrere hundert Menschen stellten sich den Nazis entgegen, blockierten ihre Fahrzeuge, verhinderten, dass ein Teil von ihnen überhaupt den Kundgebungsort erreichte. Die 14 Nazis, die es doch schafften sahen sich mit der Ablehnung der Stuttgarter Bevölkerung konfrontiert. Lautstark machten die Menschen ihrem Unmut über die Ansammlung von Rassisten Luft, mehrere Male flogen Gegenstände. Die hier so in den Fokus gerückte Gasgranate war nur ein Wurfgeschoss unter vielen: Tomaten, Eier, Plastikflaschen, Fahnenstöcke und andere Dinge fanden den Weg über die Polizeiketten und bereichteren so die faschistische Kundgebung. Wirklich wahrgenommen oder gehört hat die Faschisten in Stuttgart, im Gegensatz zu vielen anderen Städten der BRD, niemand und das ist gut so!
Mit einem Taschenspielertrick musste die Stuttgarter Polizeiführung dafür sorgen, dass die Nazis nach einigen Stunden umringt von antifaschistischem Protest, überhaupt unbeschadet den Kundgebungsplatz und damit Stuttgart verlassen konnten.
Die Polizeiführung war es, die unter aktiver Mithilfe der Göppinger, der Bruchsaler und anderer Hunderschaften – unterstützt von sogenannten Spezialkräften – den Aufmarsch der Nazis überhaupt erst ermöglichte. Fast militärisch versuchten sie am 30. Juli mit der Besetzung des Kundgebungsortes, dem Einsatz von Hunden, von Pferden, von Schlagstöcken und Pfefferspray jeglichen konkreten Protest zu verhindern. Das polizeiliche Vorgehen sorgte, wie so oft, für eine Vielzahl teils schwer verletzter GegendemonstrantInnen.
Konsequenzen für die eingesetzen Polizisten? Bis zum heutigen Tag Fehlanzeige.
Auch zu einem weiteren Aspekt sei an dieser Stelle noch etwas gesagt: Der Polizist Zirkel berichtet von den Auswirkungen des Tränengases an diesem Tag. Einmal abgesehen von dem übermotivierten Ermittlungen, die ein persönliches Interesse des Zirkel bei der Verfolgung von aktiven AntifaschistInnen nahelegen, eine Anmerkung: Sind es nicht seinesgleichen die sich in den vergangenen Jahren genau durch das hervorgetan haben, was mir in diesem Verfahren vorgeworfen wird?
Geradezu inflationär verwenden die Einsatzhundertschaften das gesundheitsschädigende, in einigen Fällen gar tödliche, Pfefferspray. So bei den Angriffen auf die antifaschistischen Proteste in Göppingen, Pforzheim, Dresden oder Mannheim. Und nicht zuletzt am 1. Juni 2013 in Frankfurt, als der massenhafte Einsatz von Pfefferspray gegen eine antikapitalistische Großdemonstration für einen bundesweiten medialen Aufschrei sorgte. Auch an besagtem 30. Juli 2012 verletzte die Polizei eine große Anzahl an Menschen durch Pfefferspray.
Im Gegensatz zu dem atemwegsreizenden Tränengas hinterlässt das direkt und in großen Mengen auf die menschliche Haut oder in die Augen gesprühte Pfefferspray weitaus gravierende Schmerzen und Einschränkungen: stundenlanges schmerzhaftes Brennen, Atemnot gerade bei AsthmatikerInnen, allergische Schocks, Hautreizungen und vieles mehr.
Prozesserklärung des Angeklagten Teil 2
Mit dem Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit, der Demonstrationsfreiheit – und darauf wird das Gericht in seinem Urteil eingehen – hat dieses Vorgehen wenig zu tun. Zu der Kundgebung auf dem Kronprinzenplatz hatte schließlich nicht irgendeine gesellschaftliche Gruppe aufgerufen, war nicht irgendwer gekommen, den man in irgendeiner Form in das von der bürgerlichen Justiz propagierte Spektrum der freien Meinungsäußerung einordnen könnte. Auf Initiative der noch stärksten faschistischen Kraft in der BRD hatten sich dort Rassisten, Antisemiten, Holocaustleugner, Menschenverachter, kurz Neonazis versammelt.
Die NPD ist und bleibt eine Partei in der direkten Tradition des deutschen Faschismus, die über ihre Präsenz in den bürgerlichen Parlamenten und ihrem Aktionismus auf der Straße mit dafür sorgt, dass sich der gesellschaftliche Diskurs immer mehr nach rechts verschiebt. Darüberhinaus sind es immer wieder Mitglieder oder Sympathisanten der faschistischen Partei die mit Morden, Brandanschlägen, Übergriffen auf Andersdenkende, MigranntInnen oder politische GegnerInnen auf sich aufmerksam machen. Für diese Tatsache finden sich auch in der Region Stuttgart unzählige Beispiele.
Nehmen wir nur die Hetzjagd und die versuchten Morde in Winterbach. Ein Großteil der Angeklagten hatte Kontakt zur NPD, viele waren Mitglied, einige gar ehemalige Wahlkandidaten. Oder den Übergriff auf einen antifaschistischen Jugendlichen in Leonberg vor drei Jahren, gerade die Staatsanwältin Neumann müsste in diesem Fall genau Bescheid wissen, hatte sie doch dort die Anklage vertreten. Sebastian Elsner, ein bekennender Neonazi mit intensiven Kontakten zur Jugendorganisation der NPD, hatte damals einem jungen Antifaschisten unvermittelt mit einer Gaspistole ins Auge geschossen. Man muss von Glück reden, dass der Antifaschist zumindest einen Teil seiner Sehkraft wiedererlangen konnte.
Dieser Partei und ihren Anhängern sprechen Sie also eine gesellschaftliche Legitimität zu? Da liegen sie falsch. Faschismus ist und bleibt ein Verbrechen, eine Tatsache die sich leider viel zu oft schon in der Praxis bestätigt hat.
Dennoch, ein konsequentes Vorgehen gegen diese Strukturen von Seiten des Staates und seiner Insitutionen ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Verbot der NPD scheiterte 2003 nicht etwa an ihrer Verfassungswirdrigkeit, die ist zur Genüge bewiesen. Vielmehr standen zu viele der Faschisten als sogenannte V-Männer auf der Gehaltsliste der Behörden.
Und das in einer Situation, in der andere die propagierten Ressentiments mit staatlicher Unterstützung in die Tat umsetzten: Annähernd 200 Menschen sind seit der Einverleibung der DDR durch rechte Täter ermordet worden. Mindestens zehn dieser Morde und mehrere Bombenanschläge gehen auf das Konto des selbsternannten NSU. Die Finanzierung dieser faschistischen Struktur, ihre Bewaffnung, ihr Handeln – all das geschah unter Mitwissen, teilweise mit direkter Unterstützung staatlicher Stellen. Bekannt, auch wenn nicht in ganzem Ausmaße, ist das seit Ende 2011.
Und dennoch bot sich dem aufmerksamen Beobachter am 30. Juli 2012 ein ähnliches Bild. Die deutsche Exekutive schützt die Faschisten. Gleichzeitig prügelt sie auf die ein, die sich der Gefahr von Rechts entgegenstellen. Dieses Vorgehen setzt sich auch heute nahezu nahtlos fort: Antifaschistischer Widerstand wird vor den bürgerlichen Gerichten einmal mehr diskreditiert und kriminalisiert. Die Täter des rassistischen Mordversuchs in Winterbach hingegen befinden sich zu großen Teilen auf freiem Fuß, die Hälfte der Angeklagten im NSU-Prozess genießen ihre Freiheit. Und in Stuttgart weigert sich die Staatsanwaltschaft unter Führung von Stefan Bihl trotz internationalem Druck, Verfahren gegen die noch lebenden SS-Mörder von St. Anna einzuleiten.
Warum dieser Drang der Repressionsbehörden jeglichen entschlossenen antifaschistischen Protest zu unterbinden, ihn zu verurteilen?
Die Antwort liegt auf der Hand: Der antifaschistische Kampf ist einer der mobilisierungsstärksten Teilbereiche der politischen Linken, die sich für eine fortschrittliche und solidarische Gesellschaft einsetzt. Immer wieder können im antifaschistischen Kampf entscheidende Erfolge auf der Straße erzielt werden, können Naziaufmärsche verhindert werden und dem militärischen Aufgebot der Gegenseite etwas entgegengesetzt werden.
Die gesellschaftliche Breite der Bündnisakteure und der Aktionsformen im Kampf gegen Nazis sucht seinesgleichen. Demonstrationen, Mahnwachen, Blockaden, direkte Angriffe. All das genießt in weiten Teilen der antifaschistischen Bewegung begründete Zustimmung und ist gerade denen ein Dorn im Auge, die den Status Quo der gesellschaftlichen Verhältnisse beibehalten oder zum Nachteil der Mehrheit modifizieren wollen.
Dass sie die Faschisten dafür als Steigbügelhalter verwenden, dafür reicht ein Blick in die Ukraine oder die Geschichte dieses Landes. Zwölf Jahre uneingeschränkte Profitmaximierung haben die ArbeiterInnenbewegung zerschlagen, Millionen Menschen ermordet und für einen Krieg mit schier unvorstellbaren Außmaßen gesorgt.
Heute ist das gesellschaftliche Klima mehr und mehr von rassistischen Positionen geprägt, genießen rechtspopulistische Äußerungen eine Akzeptanz wie nie zuvor in der jüngeren Geschichte. Trotzdem sind es viele, die sich den Rechten entgegenstellen. Dass das so bleibt, dafür gilt es auch weiterhin entschlossen und solidarisch einzustehen!
Auf den Staat und seine Institutionen ist dabei mitnichten Verlass. Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit vielen gesellschaftlichen Kräften, gegen die Gefahr von Rechts aktiv zu werden, uns zu organisieren und Widerstand zu leisten.
Dabei tun wir nicht gut daran einzelne Aktionsformen von vorne herein auszuschließen. Antifaschismus auf allen Ebenen ist notwendig und legitim. Das Verfahren heute ist der Versuch dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben. Und dennoch: an unserem Vorgehen wird das nichts ändern, darauf müssen die staatlichen Organe nicht hoffen.
Der Widerstand gegen Rechts ist notwendig, der Aufbau einer solidarischen Gesellschaft jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung das Ziel.
Dafür stehe Ich ein, dafür stehen Wir ein. Und das wird auch so bleiben!