SH: Gerichtsbericht - Rocker muss ein Jahr in Haft

Erstveröffentlicht: 
05.02.2014

„Bandidos“-Mitglied wurde gestern vor dem Landgericht Kiel für zahlreiche Taten verurteilt.

 

Der „Bandidos“-Rocker Alexander H. (33) ist gestern vom Kieler Landgericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Insgesamt bildete das Gericht in einer Berufungsverhandlung damit die Gesamtstrafe aus einem ganzen Bündel Vorwürfen. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten in einem Rechtsgespräch auf die letztendlich ausgeurteilte Höchststrafe geeinigt. Im Gegenzug legte der Angeklagte ein Geständnis ab.

 

Für den Neumünsteraner, der mehr als 20 Eintragungen unterschiedlicher Couleur in seinem Vorstrafenregister hat, ist es die erste richtige Haftstrafe. Bisher war der Mann, der auch immer wieder als Neonazi in Erscheinung trat, stets mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon gekommen.

 

Gestern gab er zu, im Jahr 2011 mehrfach Gespräche mit Polizisten heimlich aufgezeichnet und als Video- oder Audio-Datei ins Internet gestellt zu haben. „Die haben mich einfach genervt. Außerdem habe ich nicht gewusst, dass das eine Straftat ist. Ich fand das lustig“, sagte der Angeklagte. Sein Anwalt bekräftigte die Version seines Mandanten mit den Worten: „Es war halt ein bisschen wie bei Tom und Jerry.“

 

Dass er im Herbst 2011 die heutige Landtagsabgeordnete Angelika Beer (Piraten) an der Holstenstraße in ein Gespräch über den Neonazi-Treff „Club 88“ verwickelte, es ebenfalls aufzeichnete und veröffentlichte, begründete er mit der Theorie: „Die spricht doch in jede Kamera.“

 

In das Urteil floss außerdem ein, dass der Mann 2011 auf seiner Facebook-Seite den Totenkopf der 3. SS-Panzer-Divison und somit ein verbotenes Nazi-Symbol verwendete. Auch das gab er zu. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Neumünster im November 2012 hatte er mit Hilfe seines Anwalts noch all diese Taten bestritten und auf den unbekannten Dritten verwiesen, der aus dem Ausland einen sogenannten Fake-Account – also eine gefälschte Seite – im Namen des Angeklagten betreibt (der Courier berichtete).

 

Des Weiteren räumte der Angeklagte gestern ein, im Juni 2012 auf einer Raststätte an der Autobahn 20 nach einem Streit einem Verkehrsteilnehmer die Nase blutig geschlagen zu haben. Dem Opfer hat er mittlerweile 1000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Weitere Vorwürfe im Paket: Der Rocker soll bei einer Kontrolle in Kiel im April 2012 ein Messer bei sich gehabt haben, obwohl gegen ihn ein allgemeines Waffenverbot besteht und Polizisten in Neumünster beleidigt und bedroht haben.

 

Dass gestern keine Bewährungsstrafe mehr möglich war, begründete das Gericht mit der fehlenden günstigen Sozialprognose. So waren die Taten größtenteils unter laufender Bewährung erfolgt. Dass der zweifache Vater nach eigener Auskunft weiterhin „Bandidos“-Mitglied (bei den „Bandidos-Nomads“ ohne festen Ort) ist, wertete der Vorsitzende ebenfalls als Gefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Hintergründe zu dem verurteilten Alexander Hardt gibt es hier: http://quimera.noblogs.org/2014/alexander-hardt-zu-haftstrafe-verurteilt/