Am 9. Januar 2014 fand erneut eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Paderborn gegen den RABATZLER1 Frank Gockel statt. Dieses Mal ging es um den Vorwurf der Beleidigung und des "demonstrativen Schauens". Ihm wurde vorgeworfen auf einer Demonstration im Rahmen der RABATZ-Aktionen in einem Redebeitrag gesagt zu haben „vor wem haben die Bullen Angst?“ Außerdem soll er auf der Demonstration demonstrativ Polizeibeamte angesehen haben.
Am 9. Januar 2014 fand erneut eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Paderborn gegen den RABATZLER1 Frank Gockel statt. Dieses Mal ging es um den Vorwurf der Beleidigung und des "demonstrativen Schauens".
Ihm wurde vorgeworfen auf einer Demonstration im Rahmen der RABATZ-Aktionen in einem Redebeitrag gesagt zu haben „vor wem haben die Bullen Angst?“ Außerdem soll er auf der Demonstration demonstrativ Polizeibeamte angesehen haben.
Nach dem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, schlug Gockel vor, dass Verfahren auf Staatskosten einzustellen und die Staatsanwaltschaft zu einer Zahlung von 500€ an einen gemeinnützigen Verein zu verpflichten. Der Vorschlag wurde allerdings abgelehnt.
Es kam kurz zu Unstimmigkeiten, da die Richterin davon ausgegangen ist, dass Gockel einräumen würde, diesen Satz gesagt zu haben und sie daher auf die Ladung weiterer Zeugen verzichtet habe. Allerdings wurde sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen. Auch auf Nachboren der Staatsanwaltschaft wo das Problem liegt den Satz einzuräumen blieb es beim Schweigen.
Nach kurzem Meinungsaustausch stellte sich heraus, dass niemand der Prozessbeteiligten eine Strafbarkeit in der vermeindlichen Äußerung sieht. Die Richterin erklärte, dass sie Gockel sowieso freigesprochen hätte.
Man könne sich fragen, ob das Wort „Bulle“ heute überhaupt noch eine Beleidigung sei, da es auch in vielen Fernsehserien mit Stolz benutzt wird.
Auch die Staatsanwaltschaft sah in dem Wort „Bulle“ keine Strafbarkeit. Somit wurde das Verfahren nach 7Minuten eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt.
„Wir sind froh, dass sich das Paderborner Landgericht seit dem Mittelalter und den Hexenverfolgungen weiterentwickelt hat“ kommentierte ein Zuschauer des Prozesses. „Wir hatten schon befürchtet, dass es zu einer Verurteilung wegen des Bösen Blickes bzw. Schadenzauber2 kommen würde“ In diesem Fall hätte Gockel mit einem harten Urteil und der Anwendung von Apotropäischen Handlungen3 rechnen müssen.
Im Herbst 2007 wurde in Paderborn ein altes Bahngebäude besetzt und als autonomes Kulturzentrum umgestaltet. Nach der Räumung am 07.11.2007 gab es viele Strafverfahren, die mit wenigen Tagessätzen oder Freisprüche endeten. Unter anderem musste sich Frank Gockel sieben Mal vor dem Gericht verantworten und wurde insgesamt zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
echt jetzt?`!
Wurde das "demonstrative Schauen" in der Anklageschrift (od. Strafbefehl) aufgeführt?? Wenn ja, welcher tatsbestand (§§) soll dadurch erfüllt worden sein?