WAGENBURG ... SCHATTENPARKER ... WIR BLEIBEN ALLE

Demonstration für mehr Wagenburgen am 03.12.05 auf dem Freiburger Fahnenmastplatz

SCHATTENPARKER WIR LIEBEN EUCH ALLE

 

VG Freiburg/Breisgau Az.: 4 K 337/07 Justizirrtum oder Klassenjustiz

Kann denn ein Laster Sünde und so teuer sein?

 

Mit Urteil vom 07.05.2009 zum Az.: 4 K 337/07 hat das VG Freiburg die Klage gegen einen Kostenbescheid über ca 1.500 € für das Abeschleppen und Unterstellen eines Lasters aus einer Wagenburg abgewiesen. Den zugrundeliegenden Sachverhalt kann mensch dem Urteil oder Pressemitteilung des VG entnehmen.

 

Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die dem Kostenbescheid zugrunde liegende Beschlagnahme nach § 33 PolG BW rechtmäßig gewesen wäre. Verkürzt argumentiert das Gericht dergestalt, dass die Beschlagnahme - das Abschleppen und Unterstellendes Fahrzeugs - erforderlich gewesen wäre, den Kläger von Gesetzesverstößen abzuhalten. Der Kläger verstoße bereits durch das Wohnen in dem Fahrzeug gegen baurechtliche und straßenrechtliche Gesetzes und führe so eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung herbei. Darüberhinaus habe der Kläger durch das Abstellen des Fahrzeuges gegen das Eigentumsrecht der Grundstückseigentümer verstoßen. Im aktuellen Fall war Eigentümerin des letzten Stellplatzes die Stadt Freiburg/Breisgau, welche von einem grünen Bürgermeister namens Salomon regiert wird.

Leider keine tolerante Stadt und leider kein salomonisches Urteil!

 

Weiter argumentiert das Gericht damit, dass eine Räumungsverfügung als milderes Mittel nicht in Betracht gekommen wäre, da die „Schattenparker“ bereits in der Vergangeheit ihre Wägen rechtswidrig abgestellt hätten. Dass es sich bei dem Wagen um die Wohnung des Klägers handelte thematisiert die Entscheidung nicht weiter. Vielmehr legt das Gericht ohne nähere Prüfung und Begründung zugrunde, dass die Wohnung des Klägers rechtswidrig ist. Aber kann denn das Wohnen in einem Wagen illegal sein? Gibt es wirklich illegale Menschen und illegales Wohnen? Der

 

Kläger kann sich nach Auffassung des Gerichts auch nicht auf das Recht der Versammlungsfreiheit berufen, da der Kläger hauptsächlich an der Errichtung einer Wagenburg und nicht an der Teilhabe am Willensbildungsprozeß der Öffentlichkeit interessiert gewesen sei. Woraus das Gericht diese Erkenntnis bzw. Vermutung zieht bleibt zumindest in der Presseerklärung des Gerichts offen. Dass es sich bei Errichtung einer Wagenburg gerade um eine öffentlich kundgetanene Meinungsäußerung handelt übersieht das Gericht völlig. Das Errichten einer Wagenburg ist die manifestierte Meinungsäußerung. Es ist gar keine stärkere Meinungsäußerung von Wagenburglern denkbar, als das Errichten einer neuen Wagenburg. Es ist damit nahezu der Urtyp einer Demonstration!

 

Darüberhinaus hat das Gericht keinerlei Bedenken im Hinblick auf die festgesetzten Kosten i. H. v. Fast 1.500 € für das Abschleppen und Unterstellen des Fahrzeugs. Das Fahrzeug war etwa 4 Monate untergestellt. Berechnet man nunmehr für das Abschleppen des KFZ 500 €, dann soll der Kläger monatlich 250 € für den Parkplatz seines Fahrzeuges bzw. seiner Wohnung zahlen.

Das ist selbst angesichts der überteuerten Wohnungsmieten in Freiburg ein deutlich übersetzter Preis. Das ist ein Parkplatz deluxe...mit täglicher Innenraumreinigung! Das kann doch das Gericht nicht übersehen oder sind das die Parkplatzpreise, die sich Richter am VG Freiburg leisten können?

 

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden und mensch darf sich freuen, wie gegebenenfalls der VGH BW entscheiden wird. Jenseits dieser juristischen Spiele soll an dieser Stelle abschließend doch nachdrücklich betont werden, dass die Schattenparker einen erheblichen Beitrag an der Lebensqualität in Freiburg/Breisgau beigetragen haben. Nicht nur, dass Menschen aus anderen Städten durch die Schattenparker Übernachtungsmöglichkeiten gegeben wurden. Nicht nur, dass das kulturelle Leben durch die Schattenparker belebt wurde. Gerade durch das alternative Lebensmodell haben die Schattennparker gezeigt, dass auch in dem politisch verspießten, von den Grünen pervertierten Freiburg/Breisgau sich Menschen nicht einlullen lassen, sondern aktiv, selbstbestimmt und emanzipatorisch leben. Und während sich ein Großteil der Freiburger Bevölkerung in ihrer pseudoalternativen Solarstadt für Reiche auf die Schulter klopfen, freuen wir uns schon auf den nächsten Spaß! Mit lieben Grüßen und dem Wunsch einer kleinen Solierklärung zur Hausbesetzung in Freiburg, Erfurt und Magdeburg.

Wir bleiben Alle...und manchmal kommen wir auch alle zusammen!

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Um was gehts hier?

Meht Texte und Infos:

http://schattenparker.net/spip.php?rubrique11#27.05.2009