RWE rodet ab jetzt illegal im Hambacher Forst

Legal, illegal? Egal, RWE rodet!

Mit einer Klage gegen das Land NRW wegen einem Verstoß gegen das Artenschutzgesetzt bei der Genehmigung des Hauptbetriebsplanes und damit einhergehend, der Rodung des Hambacher Forstes, hat der BUND einen rechtlichen Stopp der Rodungsarbeiten im Forst erzwungen, da die Klage aufschiebende Wirkung hat. Trotz eindeutiger Gesetzeslage kündigte RWE an, die Rodungsarbeiten fortzusetzen. Die Argumentation von RWE geht dabei komplett an der Grundlage der Klage vorbei, und ist faktisch Ignoranz gegenüber aller Gesetze, die nicht im Sinne RWEs sind.


Die rechtliche Grundlage der BUND-Klage ist klar und auch für Laien verständlich: Für eine Rodung eines Waldes mit Tier- und Pflanzenarten, die nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützt sind, ist nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Da die bis heute von der Bezirksregierung Arnsberg nicht erteilt wurde, handelte das Land NRW mit der Genehmigung des Hauptbetriebsplans illegal. Eine verwaltungsrechtliche Klage hat nach § 80 Vwgo immer aufschiebende Wirkung bis ein Urteil dazu verkündet wird.

 

Obwohl das Bergamt Arnsberg RWE bereits gestern anwies die Rodungsarbeiten einzustellen, verkündet Herr Lambertz, Chef von RWE Power in der Kölnschen Rundschau, dass RWE trotzdem weiter roden werde. Zudem sagt er: „Der Hauptbetriebsplan ist genehmigt, also ist nach unserer Auffassung auch die Genehmigung für die Rodungsmaßnahme gültig“.

Das aber geht komplett am Thema vorbei. „Dass der Hauptbetriebsplan die Rodung des Hambacher Forstes mit einschließt ist klar, aber nicht Gegenstand der Klage. Gegenstand der Klage ist das Zustandekommen des Hauptbetriebsplan, unter Verstoß gegen das Artenschutzgesetzt. Mit der aufschiebenden Wirkung der Klage wird eben die Durchsetzung des Hauptbetriebsplans ausgesetzt, Teil dessen die Rodung ist. Folglich ist eine Weiterführung der Rodung illegal.“, erklärt Svenja von der Wiesenbesetzung am Hambacher Forst.

Es wäre nun die Aufgabe der Polizei die illegalen Waldrodungen von RWE zu unterbinden. Aufgrund des Agierens der Polizei Rhein-Erft in den letzten Wochen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sie das tun wird.

 

„Die Nicht-Einhaltung von Gesetzen durch das Land, von RWE und staatlichen Behörden hat System. Sei es bei den zahlreichen Rechtsbrüchen während und nach der Räumung des Hambacher Forstes seitens der Polizei, in der Genehmigung des Hauptbetriebsplans unter Missachtung des Artenschutzgesetzes seitens des Landes, oder beim Ignorieren der aufschiebenden Wirkung seitens RWE. Das Ganze funktioniert nur, weil der Filz aus wirtschaftlichem Interesse und staatlicher Macht sich gegenseitig deckt. Wäre die Staatsanwaltschaft nicht Teil dieses Filzes, müsste sie wegen dem Straftatbestand des Organisierten Verbrechens und Missbrauch eines öffentlichen Amtes ermitteln.“, sagt Gerd, auch von der Wiesenbestzung.

 

Und weiter: „Auch wir haben schon mehrfach betont, dass wir nicht bereit sind uns auf legalistische Aktionsformen zu beschränken, in unserem Kampf gegen RWEs Klimazerstörung. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied in der Motivation von Gesetzesübertritten: Unsere Motivation, ist die Rettung unserer Lebensgrundlagen – und die Erkenntnis, dass das nicht im Rahmen der herrschenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Das Interesse der Gegenseite sind privat- und volkswirtschaftliche Vorteile in der Übergehnung von Gesetzen. Ein weiterer entscheidender Unterschied ist, dass wir eine Gesellschaft aufbauen wollen die von unten nach oben organisiert ist, und wir dabei desöfteren an die Grenzen des Gesetzes stoßen. Dieses nämlich ist eingerichtet um die Durchsetzung von Interessen von oben nach unten zu gewährleisten. Die Gesetzesübertritte der Gegenseite finden im Gegenteil genau dann statt, wenn Gesetze einmal ein Werkzeug gegen die Macht von oben darstellen könnten.“

 

Die Wiesenbesetzer_innen rufen nun dazu auf, genau im Blick zu halten ob RWE weiter roden lässt. Falls dass der Fall sein sollte ist es die Pflicht aller effektive Maßnahmen zu ergreifen um das illegale Treiben von RWE zu unterbinden.

 

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Die Bezirksregierung Arnsberg hat einen Stopp des für die Stromversorgung wichtigen Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach abgewendet. Die Behörde ordnete am Freitag (21.12.2012) den Sofortvollzug für den Weiterbetrieb an. Im Gegenzug habe RWE verbindlich erklärt, Rodungsarbeiten am Tagebau vorerst ruhen zu lassen.