Tierbefreiungsaktivistin in Abwesenheit verurteilt

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Der Wietzer-Schlachthofprozess ist vorerst vorbei. Die Betroffene konnte am Mittwoch wegen attestierter Reise- und Prozessunfähigkeit nicht zur Verhandlung erscheinen. Das Gericht erkannte dies jedoch nicht an und verurteile die Aktivistin in Abwesenheit.

Aktivist_innen gegen die größte Schlachtfabrik Europas in Wietze bei Celle, in der einmal eine halbe Millionen Tiere am Tag getötet werden sollen, machten schon mit dem ersten Prozesstermin auf sich aufmerksam.

 

Die betroffene  Aktivistin soll bei der Besetzung des Schlachtfabrikbauplatzes vor zwei Jahren nicht freiwillig gegangen sein. Ihr wurde eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und sie sollte 263,22 Euro zahlen. Tierrechtsaktivist_innen nutzten die Verhandlung Mitte April dazu, ihre eigenen Inhalte zu platzieren und den Prozess in die Länge zu ziehen, um  immer wieder politische Botschaften  senden zu
können. So wurde die katastrophale Wirkung der Schlachtfabrik auf Menschen, nichtmenschliche Tiere und Umwelt dargestellt und in den Kontext einer Herrschafts- und Kapitalismuskritik gestellt. Es wurde betont, wie wichtig der Widerstand gegen Projekte wie die Schlachtfabrik in Wietze ist und warum es wichtig ist gegen ein System zu kämpfen, das auf Ausbeutung beruht. Richter David Fischer versuchte dies jedoch zu
unterbinden, ließ Leute aus dem Gerichtssaal entfernen und untersagte der
Angeklagten, weitere Anträge zu stellen.

Den zweiten Prozesstermin konnte die Angeklagte nicht wahrnehmen, da sie
in Schwäbisch-Gmünd in Ordnungshaft saß. Sie weigerte sich in einem
Verfahren gegen Tierversuchsgegner bei der Urteilsverkündung auf zustehen. Was den Richter zutiefst in seiner Ehre verletzt zu haben scheint, denn er verdonnerte die Aktivistin gleich zu 7 Tagen Ordnungshaft (ersatzweise 300 Euro Ordnungsgeld).
Der Termin war einen Tag nach ihrer theoretischen Entlassung und damit für
die Betroffene aufgrund physischer und psychischer Belastung nicht
wahr zunehmen. Ihre attestierte Prozessunfähigkeit wurde vom Amtsgericht
in Celle jedoch nicht anerkannt. „Dies sei keine hinreichende
Entschuldigung“, so Amtsgerichtsprecher Günter Busche.

„Mich hat das ziemlich schockiert, als ich erfuhr, dass in ich in
Abwesenheit verurteilt wurde, obwohl ich ein ärztliches Attest hatte, das
meine Reise- und Prozessunfähigkeit bestätigt“, teilte Alissa W. mit. „Es
ist mir so wichtig, aufzuzeigen, welche fürchterlichen Dinge durch Gesetze
geschützt und ermöglicht werden. Ich hätte gerne noch so viel angesprochen
und jetzt wurde mir selbst mein Recht genommen, Beweisanträge zu stellen.
Das zeigt doch in aller Deutlichkeit, dass es der Justiz darum geht,
Inhalte und Hintergründe raus zu halten und Menschen zu bestrafen, die
sich politisch engagieren. Ich bin richtig wütend auf den Richter David
Fischer.“

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Wunderschönes Bild!

 

Hoffe dir geht es nach den sieben tagen haft nicht allzu schlecht und den umständen entsprechend wieder gut!

 

Lass den Kopf nicht hängen!

 

Solidarische grüße aus NT