Grundgesetzwidrige Zwangsbehandlung soll in Ba-Wü wieder eingeführt werden!

Patientenverfügung, ein Schutz vor Zwangspsychiatrie

Zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts beurteilen die psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD, als mit dem Grundgesetz der BRD nicht vereinbar und damit als illegal. Die „grün-rote“ Landesregierung in Baden-Württemberg (BW) versucht sie jedoch mit Hilfe einer Gesetzesänderung erneut zu legalisieren. Dieser Artikel beschreibt die geplanten Gesetzesvorhaben der Landesregierung in BW, die Änhörung der Fraktion der Grünen zum geplanten neuen PsychKG BW und die Reaktion der Bundesarbeitsgemainschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) darauf.

Ein neues Rechtsgutachten ist heute von die-BPE veröffentlicht worden: „Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität eines Entwurfs der Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG)“

 

 

Leitsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und Nichtung des „Zwangsbehandlungsparagraphen“ in Baden-Württemberg

Am 12. Oktober 2011 erklärt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) die Rechtsgrundlage psychiatrischer Zwnagsbehandlung in Baden-Württemberg (BW) für grundgesetzwidrig. In seinem Beschluß – 2 BvR 633/11– erklärt er den „Zwangsbehandlungsparagraphen“, § 8 Absatz 2 Satz 2 UBG („Unterbringungsgesetz“), der die psychiatrische Zwangsbehandlung in BW regelt, für nichtig.
Psychiatrische Zwngsbehandlung sei mit Art. 2 Abs. 2 („körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Selbstbestimmung“) des Grundgesetzes (GG) der BRD unvereinbar, urteilen die Richter des BverfG.

Sie nehmen dabei Bezug auf die richtungsweisende Leitsatzentscheidung des selben Senats vom 23. März 2011 – 2 BvR 882/09 – in der die Rechtsgrundlage der psychiatrischen Zwangsbehandlung im „Maßregelvollzug“ (Forensik) in Rheinland-Pfalz (RP) genichtet wurde.
Geklagt hatte eine in der Forensik untergebrachte Person, die keine von Psychiatern für notwendig erachtete Psychopharmaka verabreicht bekommen wollte.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Rechtsgrundlagen für Zwangsbehandlungen in der BRD, so dass rechtslogisch alle Gesetze, die eine solche regeln, nichtig sind beziehungsweise überprüft werden müssen.


Das Grundgesetz der BRD wurde nicht erst gestern eingeführt!

Durch die vom BVerfG festgestellte Grundgesetzwidrigkeit der psychiatrischen Zwangsbehandlung in der BRD wird offensichtlich, dass seit Inkrafttreten des GG im Mai 1949 psychiatrische Zwangsbehandlung illegal ist.
Das bedeutet wiederum, dass in der BRD über 60 Jahre lang entgegen der grundlegendsten Grund- und Menschenrechte an tausenden und abertausenden Einwohnerinnen und Einwohnern der BRD Zwangbehandlung, also Körperverletzung, praktiziert wurde.


Zwangs-Gesetzes-Pläne in Baden-Württemberg

Die rün-rote Regierung in BW will nun kurzfristig und angestoßen durch den BVerfG-Beschluß, die grundgesetzwidrige Zwangsbehandlung durch einen umformulierten „Zwangsbehandlungsparagraphen“ wieder legalisieren.
In einem Akt rückwärtsgewandter Psychiatrie- und Repressionspolitik soll die psychiatrische Zwangsbehandlung „rasch“ „rasch“ wieder eingeführt werden.
So war bereits kurz nach Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses im Oktober 2011 aus dem Sozialministerium zu vernehmen – Zitat Sprecher des Sozialministeriums H. Zorell:
„Bis die umfassende Reform fertig ist, soll zunächst rasch das Unterbringungsgesetz geändert werden.“

Die Regierung will also „rasch“ versuchen die Zwangsbehandlung GG-widrig zu relegalisieren, bevor sie sich an die schon länger geplante Renovierung - „umfassende Reform“ - und Neufassung des UBG macht, das unter dem Namen eines baden-württembergischen PsychKG (kurz: „Psychisch-Kranken-Gesetz“; lang: „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“) installiert werden soll.
Und das, obwohl das BVerfG keine Vorgaben zu einer etwaig schnell oder überhaupt durch Gesetzesänderung wieder einzufürenden Zwangsbehandlung gemacht hat!


Situation in Rheinland-Pfalz

Aus Rheinland-Pfalz ist bis heute nichts über eine geplante Gesetzesnovelle zur Wiederlegalisierung des psychiatrischen Zwangbehandelns bekannt geworden, obwohl die psychiatrische Zwangsbehandlung dort schon fast ein Jahr lang verboten ist.
Dort scheint man auch ohne Zwangsbehandlung psychiatrisch diagnostizierter Menschen ganz gut zurecht zu kommen.
Die „öffentliche Ordnung“ ist weder in RP noch in BW in diesem letzten Jahr respektive halbem Jahr „zusammengebrochen“ – um an dieser Stelle einmal auf das von vielen Medien immer wieder gern geschürte und wiedergekäute Vorurteil des „gefährlichen Irren“ anzuspielen.


„Pseudo-Anhörung“ zum geplanten PsychKG in Stuttgart – Die Grünen laden ein

Unter dem Titel
„Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken“
veranstaltete die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, am 13. Februar 2012 (13.02.2012) eine Anhörung zum geplanten neuen PsychKG im Gebäude des Landtags von BW in Stuttgart.
Diese Anhörung offenbarte ein weiters Mal, wie die Grünen, – als Srecher geladen waren durchweg Befürworter des psychiatrischen Zwangsbehandelns –, in bester Psychiatermanier von Hilfe und Schutz sprechen, wenn sie Grundrechtsveletzungen und psychiatrischen Zwang umschreiben wollen. Sprecher und Verantwortliche aus dem Justizministerium BW waren nicht anwesend!


Erklärungen und Gutachterliche Stellungnahme eines Betroffenenverbandes zum geplanten § 8 UBG

Zur geplanten Schnell-Schuss-Änderung des „Zwangsbehandlungsparagraphen“ § 8 UBG und zur damit versuchten Wieder-Legalisierung des, für Psychiater scheinbar „existenzwichtigen“ psychiatrischen Zwangsbehandelns, wurde auch ein Betroffenenverband um Stellungnahme gebeten und diese erhalten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. hat hierzu, und zu der von einem Betroffenen in Stuttgart so genannten „Pseudo-Anhörung“ der Grünen im Landtag in Stuttgart heute folgende Erklärung an die Öffentlichkeit gegeben und damit das Rechtsgutachten mit dem Titel
„Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität eines Entwurfs der Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG)“
von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker bekannt gemacht.



Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. (die-BPE – www.die-bpe.de):

Date: Mon, 20 Feb 2012 13:xx +0100
From: die BPE - die-bpe [ett] gmx.de
Subject: Die gewaltfreie Psychiatrie, wer will sie noch verhindern?

(Bitte diese Nachricht mit eigenen E-Mail Adresslisten, bei Facebook, in Newsgroups und an die örtliche Presse weiterleiten)

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf die Tagesordnung gesetzt -
aber Grün-Rot
will das noch verhindern.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 das Startsignal für die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse ab sofort für illegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen einzugestehen wagte: Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche Grundlage.

Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte man erwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindest akzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun das Pilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die alten Gewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatrie wiederherzustellen. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg versucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in der Psychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf die Teststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am 2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis 17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebracht und offensichtlich durchgepeitscht werden soll.
Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:

  • ein politisches Statement, wir haben dazu eine Tischvorlage von unserer Sektion Baden-Württemberg übernommen, in der u.a. das UN-Hochkommissariat und die grün-rote Koalitionsvereinbarung zitiert wird; Zitat Fazit:
    Mit diesen vier „weil“ ist gut begründet, warum es keinen neuen § 8 UBG geben darf. Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG in Baden-Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisen Unterbringung angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ ein rechtlicher Anstrich gegeben werden soll.
    Diesen Teil der Stellungnahme haben wir hier vollständig veröffentlicht.

  • ein Rechtsgutachten von Prof. Wolf-Dieter Narr und Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz und den Entscheidungen des BVerfG. Dieses Gutachten hat unseren Verdacht erhärtet, dass der Entwurf auch dieser Anforderung bei weitem nicht standhält; Zitat Zusammenfassung:
    Zusammenfassend dürften lediglich § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 9 UBG derzeit den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, die das Bundesverfassungsgericht zur Voraussetzung einer Eingriffsnorm in weitreichende und bedeutsame Grundrechtspositionen eines öffentlich-rechtlich untergebrachten Patienten gemacht hat.
    Auch wenn die Regelung möglicherweise den Grundsätzen des Gesetzesvorbehaltes der Art. 2 Abs. 2 und 104 Abs. 1 GG noch genügen, begegnet der Entwurf zu § 8 UBG nebst den Begründungen verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere in Hinblick auf die avisierte Behandlung eines Betroffenen gegen dessen Willen mit Neuroleptika. Besonders gravierend erscheint, dass eine Zwangsbehandlung eines einwilligungsfähigen Patienten in Ausnahmefällen einer erheblichen Gesundheitsgefahr zulässig sein soll.
    Die beabsichtigten Regelungen berücksichtigen nicht hinreichend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Selbstbestimmungsrechtes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips hinsichtlich von Alternativoptionen aber auch hinsichtlich der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; auch dem Bestimmtheitsgrundsatz bei einzelnen Maßnahmen wird wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der „erheblichen Gefahr für die Gesundheit“ nicht Rechnung getragen.
    Hinzu kommt, dass das Regelungswerk nicht die Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und des Genehmigungsvorbehaltes der Betreuungsgerichte beachtet.
    Das Rechtsgutachten haben wir vollständig hier veröffentlicht.

So beweist der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von Ministerin Katrin Altpeter bisher nur eines:
Den grün-roten Willen zu illegal staatlich erzwungener Körperverletzung.

Am 9.2. hat der SWR um 20.15 Uhr in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" einen Fernsehbericht gesendet:
"Behandelt wider Willen - Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig", der in der Mediathek hier abzurufen ist:
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html
Besonders traurig ist, was die Ministerin Altpeter in die Kamera sagt:

"Und es ist natürlich auch eine Herausforderung, auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personal für notwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrung zu diesem Thema mitbringen."

Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüber Grundrechten ist. Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig auszutarierender, relativer Wert, eben genau KEIN Grundrecht. Vor so einer grundrechtsvergessenen Ministerin kann einem Angst und Bange werden.
Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosen runtergelassen:

"Also wir brauchen klare Regeln...
Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dass Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen.
Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zu bewahren und zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreiche Behandlung nicht vorenthalten."

Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine, beschönigend wie ein Hotelaufenthalt "Unterbringung" genannte, Einsperrung mehr - darauf können wir uns verständigen. Das Gewaltsystem Zwangspsychiatrie ist insgesamt illegal - siehe den ersten Teil unserer Stellungnahme oben.

Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig einseitig pro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung ausgerichtete "Anhörung" veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und der Anwalt, der den ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in aller Deutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge gegen ihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird:
Hier zum Anhören: http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443
Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischen Stimmen, in einem 1/2 stündigen Video-Zusammenschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk

Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen und Denkschrift zu den Beschlüssen des BVerfG hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal

Dies ist eine Nachricht der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.die-bpe.de

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Zwei weitere Audio-Aufnahmen vom Tag der Anhörung sind hier zu finden:
"Grünen-Anhörung: Gegner von Zwangsbehandlung melden sich zu Wort"

http://www.freie-radios.net/46443

Beschreibung:
"Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken" lautete der Titel einer Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg bei der es um "Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen für psychisch Kranke" ging.
Dass mit solch schönen Begriffen wie "Schutzmaßnahmen" und "Hilfe" durchaus auch Menschenrechtsverletzungen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie getarnt werden, darauf haben Betroffene des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener (http://www.bpe-online.de) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener http://www.psychiatrie-erfahrene.de) mit zahlreichen Zwischenrufen hingewiesen.
Bei der Auswahl der Redner hatten die Organisatoren der Veranstaltung tunlichst darauf geachtet, nur Befürworter psychiatrischer Zwangsmassnahmen an das Rednerpult zu lassen. In der mit weniger als 45 Minuten sehr knapp bemessene Zeit für Diskussionen kamen dann aber doch auch einige Gegner von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie zu Wort.
Wir hören die kurzen Diskussionsbeiträge von zweien der Betroffenen und von Anwalt David Schneider-Addae-Mensah"

Übersicht auf dem "Audioportal Freier Radios"
http://www.freie-radios.net/

Anmerkung:
Die Adresse der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener lautet:
http://www.die-bpe.de/

Scheint als ob die Psychiatriestrukturen ziemlich unfein mit unangenehmen Mitstreitern umgegangen ist, Anzeigen, Verrat, Rufmord, Zerstörung der Existenz.

 

Das sind die typischen Methoden von Sekten.

 

Unfein ist der Umstand, wie man mit an psychisch erlebbaren Krankheiten umgeht. Universelle Lösungen stinken zum Himmel.

 

Weiter so !

 

wir hören zu, während ihr rumschreit.

Liebe Leser...

 

ich bin etwas enttäuscht und es macht mich sogar traurig, dass ohne fundierte Kentnisse so über solche wichtigen Themen geurteilt wird. Es werden aus meiner Sicht "einige wesentliche Umstände in den psychiatrischen Kliniken einfach ausgebländet".

 

Zum einen sind es die personellen Rahmenbedingungen, welche von gesetzlicher Seite bei diesen Anspruch, welcher besteht überhaupt nicht berücksichtigt werden... naja aber der Anspruch besteht...!

 

Zudem haben auch die Mitarbeiter in den psychiatrischen Kliniken, welche die Intention haben "den Menschen zu begleiten und zu Unterstützen" auch ein Recht auf "Körperliche Unversehrtheit"... ja auch diese haben Grundrechte....man sollte es nicht vergessen.

 

Bei aller Humanität frage ich mich langsam, wieso Betroffene durch Behörden überhaupt "Untergebracht" werden, wenn man ihnen dann keine gerechtfertigte Behandlung zukommen lassen kann.... ist es denn nicht eher so wie in der Vergangenheit und der Geschichte der Psychiatrischen Versorgung dass vielmehr die "Verwahrung" erzielt wird... ??? 

 

Das es Situationen gibt, welche auch "Zwang" erfordern dürfte jeden klar sein.... aber vielmehr sollte es darum gehen diesen dann auf eine angemessene Art und Weise aus zu üben ohne weitere Situationen der Traumatisierung zu schaffen...

 

Bei einen Vitalen Notfall wird auch nicht erst ein Betreuer bestellt, sondern zeitnah gehandelt...

 

Das Leben und die Freiheit sind das wichtigste Gut....deshalb sollte in einer Klinik so behandelt werden, dass die Zeiten sich auch dementsprechend gestalten und nicht unnötig aufgrund Formaljurisitischer Hintergründe ins unendliche erstreckt werden... denn ich bin mir sicher, dass die betroffenen nicht aus Spaß an der Freude in der Klinik sind und sein wollen !

 

Zudem glaube ich nicht, dass diese Entscheidung für alle  in der psychiatrie behandelnden ein Thema ist, es erwirkte hier jemand ein Urteil, der im Maßregelvollzug untergebracht ist... was nochmals deutlich vom "Regelpatienten" in einer Psychiatrie abweicht, da diese in der Regel keine Delikte im Rahmen  der Erkranung begehen -> man lese sich mal die Kriterien des §63 durch, siehe auch $ 126a...

 

gez. T.