Beschlagnahmte Trommeln wieder frei – erneute juristische Niederlage für Freiburger Ordnungsamt

Samba

Fast ein Jahr lang waren sie beschlagnahmt. Die Trommeln der politischen Freiburger Sambaband Sambastas. Beim Deutsch- Französischen Gipfel waren sie ihnen von der Polizei entwendet worden. Es war von Körperverletzung durch Musik die Rede… Jetzt am 31. Oktober 2011 um 9 Uhr durften sie die beschlagnahmten Trommeln wieder abholen. Nach den Grund fragen wir jetzt Rechtsanwältin Katja Barth die die Sambastas juristisch unterstützt hatte. Der Sofortvollzug von Beschlagnahmungen dürfte schwerer werden. Es bleibt die Frage ob Trommeln als Ausdruck der Meinungsäußerung auf Versammlungen verboten werden kann.

 

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“We got them back!”

Eindrücke der Rückgabe beschlagnahmter Instrumente der Trommelgruppe Sam¡Basta!

 

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viele weitere Beiträge zum Konflikt gibt es unter dem Tag Sambasta

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Voll toll,freue mich für euch!!

hier der Beschluss des VGH Mannheim dazu (zu den Trommeln indirekt) und der offenen Rehtsbeugung des Walther Rubsamen / Amtes für öffentliche Ordnung (Willkür)

 

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=...

 

Zugrundeliegender Paragrapf VwGO §80

http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html

 

Dem Grunde nach darf NUR die Polizei wegen Gefahr Beschlagnahmen, ein Amt muss immer ihre Massnahme (wenn auch sofortvollzug ohne aufschiebenden Widerspruch gemacht wird) Begründen! Diese Tatsache wurde offensichtlich und vornehmlich Bewusst ausgelassen und Recht gebeugt.