Polizeispitzel belügen Staatsanwaltschaften und Gerichte

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Erstveröffentlicht: 
24.10.2011

Matthias Monroy 

Verdeckte Ermittler ließen sich unter falschem Namen verurteilen und forschten dabei die Verteidigungsstrategie von Aktivisten aus. Eine entsprechende Dienstanweisung wurde auch in Deutschland umgesetzt

 

Nach neuen Enthüllungen über die Machenschaften verdeckter Ermittler hat die britische Polizei die für letzten Donnerstag geplante Vorstellung eines Untersuchungsberichts über den international agierenden Spitzel Mark Kennedy verschoben. Nach dem Willen der deutschen wie der britischen Regierung soll die grenzüberschreitende Spitzelausleihe weiter im Verborgenen ablaufen: Eine klarere juristische Regelung wird torpediert. Die Brandstiftung des britischen Polizisten in Berlin bleibt indes weiter folgenlos.

 

Der Skandal um den Einsatz britischer Polizeispitzel in europäischen sozialen Bewegungen geht in eine neue Runde: Am Mittwoch hatte die Tageszeitung Guardian enthüllt, dass Undercover-Polizisten in Großbritannien per Dienstanweisung ihrer Vorgesetzten dazu angehalten wurden, sowohl vor dem Staatsanwalt als auch vor Gericht ihre falsche Identität beizubehalten. Dabei geht es um die Verfolgung von Straftaten, die von den Polizisten unter ihrer vorgeblichen Legende ausgeführt wurden. Mindestens in einem Fall hat ein Polizist unter falschem Namen sogar unter Eid ausgesagt.

 

Auch in Berlin wurde gegen falsche Identität ermittelt

 

Die Spitzel standen in mehreren Prozessen zusammen mit den von ihnen Ausgeforschten vor Gericht, nachdem sie sich zum Schein an Aktivitäten beteiligten und dabei - nach einem Hinweis über geplante Aktionen an ihre Vorgesetzten - festgenommen wurden.

Anders als in Deutschland kann ein Anwalt mehrere Angeklagte gleichzeitig in Strafverfahren vertreten. Auch die Polizisten hatten die gleichen Kanzleien mit ihrer Verteidigung beauftragt wie die Aktivisten. Der für die Idee der Rebel Clowns Army bekannte Aktivist John Jordan schildert, dass die Polizei dadurch Kenntnis über die Verteidigungsstrategie der Angeklagten erhielt.

 

Die Veröffentlichungen des Guardian hatten eine derartige Sprengkraft, dass die Polizei kurzerhand die Vorstellung eines lange erwarteten Untersuchungsberichts über den verdeckten Ermittler Mark Kennedy verschob. Der Bericht sollte ursprünglich am Donnerstag veröffentlicht werden und war schon im Vorfeld kritisiert worden: Bürgerrechtsgruppen wie Aktivisten hatten eine unabhängige Untersuchung gefordert.

 

Der Polizeiskandal um den Einsatz verdeckter Ermittler war nach der Enttarnung Kennedys‘ im Oktober letzten Jahres öffentlich geworden, der unter dem Namen "Mark Stone" weltweit gegen linke Aktivisten eingesetzt war (Mit falschen Papieren gegen "Euro-Anarchisten"). Kennedy hatte Liebesbeziehungen inszeniert, um an Informationen zu gelangen. Ein anderer Spitzel heiratete seine Zielperson. Der Polizeiorganisation "National Public Order Intelligence Unit" (NPOIU) sollte die Kompetenz zur Führung von Polizeispitzeln entzogen werden, weitere Umstrukturierungen im Bereich verdeckter Ermittlungen wurden angekündigt. Passiert ist nichts: Weder wurde über eine administrative Neuerung berichtet, noch sind - soweit bekannt - Straftaten der Polizisten geahndet.

 

Die jüngste öffentliche Debatte wurde auch dadurch befeuert, dass schon wieder ein Spitzel aufgeflogen ist: Campaigner von Greenpeace hatten vor zwei Wochen den Polizisten Robert Lambert auf einer öffentlichen Veranstaltung enttarnt. Die Aktivisten forderten von dem inzwischen mehrmals Beförderten, sich für seine zwei Jahrzenhnte währende Schnüffelei zu entschuldigen, in denen er auch sexuelle Beziehungen mit den Ausgeforschten unterhielt. Lambert hat sich mittlerweile tatsächlich teilweise entschuldigt, unter anderem für das Vorspielen "falscher Freundschaften".

 

Die neuen Enthüllungen bergen auch für die Aufarbeitung der Spitzelei in deutschen linken Bewegungen eine gehörige Brisanz: Mark Kennedy hatte 2007 in Berlin eine Brandstiftung begangen und wurde dafür festgenommen. Laut dem damaligen Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch hielt er gegenüber der Berliner Polizei seine wahre Identität verborgen: Demnach sei "gegen eine Person namens namens Mark Stone" wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte hierzu ein Verfahren eröffnet, das später nach § 153 StPO eingestellt wurde. Auch danach hat sich "Mark Stone" nie als "Mark Kennedy" zu erkennen gegeben: So jedenfalls betont es der Polizeipräsident: Es seien "keine Erkenntnisse zwischen Mark Kennedy bzw. Mark Stone und der Berliner Polizei ausgetauscht worden, und es habe auch keine Form der Zusammenarbeit gegeben".

 

Deutsche Behörden haben kein Interesse an Strafverfolgung

 

Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, behauptete, dass Mark Kennedy in Berlin nicht aktiv war, sondern seine Aufenthalte und Kontakte hier nur zur Legendenbildung nutzte. Der Spitzel selbst erklärt jedoch in der britischen Presse, sogar Beweismittel aus der Hauptstadt beiseite geschafft zu haben ("Ich habe täglich berichtet"). Obwohl (auch verdeckt operierende) Polizisten in Deutschland keine Straftaten begehen dürfen, haben die britischen Polizisten scheinbar unbekümmert ihre "Legende" mit Gesetzesübertretungen angereichert. Laut Polizeipräsident Glietsch könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kennedy "die Begehung von Straftaten auch unterhalb einer eigenen Strafbarkeit unterstützt" hätte.

Unklar ist, ob Kennedy für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens unter seiner falschen Identität nicht sogar Einlassungen gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hat und dabei andere linke Aktivisten diskreditierte. Ein (unter Vorspiegelung falscher Identität) abgeschlossener Deal mit der Staatsanwaltschaft ist nicht unwahrscheinlich: In Berlin ist es in den letzten Jahren alles andere als üblich, Verfahren gegen Linke wegen politisch intendierten Brandstiftungen kurzerhand einzustellen.

 

Die Bundesregierung hatte Abgeordneten zum von Mark Kennedy Betrug gegenüber der Polizei wie auch der Staatsanwaltschaft lediglich mitgeteilt, dass die "Angelegenheit mit den zuständigen Stellen auf britischer Seite erörtert" würde. Nach vollmundiger Ankündigung des britischen Innenministers wurden diese "zuständigen Stellen" jedoch einer Neuordnung unterzogen. Insofern ist fraglich, ob die Bundesregierung überhaupt auf die strafrechtliche Verfolgung von Mark Kennedy gedrungen hat bzw. wer die hiervon adressierte Behörde gewesen sein soll.

 

Anscheinend ist die deutsch-britische Spitzelausleihe innerhalb der EU im Vergleich am weitesten entwickelt: 2005 hatte das Landeskriminalamt Berlin mehrere Spitzel zum G8-Gipfel ins schottische Gleneagles geschickt. Allein 13 verdeckte Ermittler aus Großbritannien infiltrierten linke Bewegungen beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Parallel dazu bemühte sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft um eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Verwendung von Polizeispitzeln (Spitzel aller Länder). Eines der größten Hindernisse liegt in der nicht einheitlich geregelten Verschleierung der wahren Identität der falschen Aktivisten auch dann, wenn diese als Zeugen vor Gericht aussagen.

 

Soll die deutsch-britische Spitzelkonspiration im Verborgenen bleiben?

 

Die damalige deutsche Initiative zur besseren Regelung der internationalen Spitzelzusammenarbeit lief ins Leere. Jetzt werden allerdings auf EU-Ebene neue Weichen gestellt: Derzeit wird über die Verabschiedung einer EU-weit gültigen Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) verhandelt. Polizeien der Mitgliedstaaten sollen dadurch ermächtigt werden, andere Regierung zu Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen oder eben verdeckte Ermittlungen aufzufordern. Gleichzeitig soll der Einsatz eigener Undercover-Polizisten in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

 

Die deutsche und britische Delegation läuft auf EU-Ebene Sturm gegen die neue Verordnung. In einem an die "Ratsarbeitsgruppe zur Zusammenarbeit in Strafsachen" (LEWP) gerichteten Vermerk fordern Vertreter der Innenbehörden beider Regierungen, den grenzüberschreitenden Spitzeltausch (in der EEA als "Echtzeitmaßnahmen" bezeichnet) aus der zukünftigen Richtlinie auszunehmen. Gemeint sind nicht nur die von der Polizei angestellten Ermittler ("Undercover investigator"), sondern ebenso private Informanten ("Confidential informant").

 

Begründet wird der Vorstoß damit, dass die verdeckten Ermittlungen einen längeren Vorlauf bräuchten und eine "vorsichtige Einschätzung jedes Falls" benötigten. Daher dürften die ersuchten Behörden nicht wie bei anderen polizeiliche Maßnahmen zu deren eiligen Umsetzung verpflichtet werden. Stattdessen müssten begleitende Observationen und Überwachung der Telekommunikation eingefädelt werden. Die Probleme ergäben sich demnach vor allem für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen Polizeien und Informanten.

 

Die Bundesregierung betont zudem die "Komplexität, Sensibilität und Eingriffstiefe" verdeckter Ermittlungen, weshalb eine pauschale Verpflichtung zur Zulassung ausländischer verdeckter Ermittler nicht befürwortet wird. Gefordert stattdessen wird eine "Abwägungsentscheidung" und die Möglichkeit jederzeitiger Ablehnung von Ersuchen. Wieder steht die Geheimhaltung der wahren Identität der Spitzel im Vordergrund. Dies soll nun auch für die anderen Mitglieder der Einheiten ("Operational units") gelten, etwa die Polizeiführer. Ersuchende Behörden sollen zukünftig vorher Kontakt mit jenen Behörden aufnehmen, welche die Maßnahme später umsetzen müssen.

 

Die dubiose Lösung: Mehr "Ermessenspielraum"

 

Was sich aus polizeilicher Sicht plausibel anhören mag, ist aus bürgerrechtlicher Perspektive ein herber Rückschlag: Die diesjährige Empörung über den internationalen Einsatz verdeckter Ermittler zeigt, dass diese sich unkontrolliert in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Weder können etwa Betroffene aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Großbritannien Auskunftsersuchen stellen, noch können ausländische Parlamentarier die Regierung in London befragen. Die Europäische Ermittlungsanordnung ist zudem formal eine Vereinbarung nicht auf polizeilicher, sondern justizieller Ebene. Würden die Spitzel hier nicht aufgeführt, würde die Kontrolle ihrer dubiosen Praxis durch Gerichte weiter erschwert.

 

Deutschland und Großbritannien forderten zunächst, verdeckte Ermittlungen wie bisher über den Artikel 14 des Abkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abzuwickeln. Beargwöhnt wird von Deutschland gleichzeitig, ob mehr Transparenz zum Spitzeltausch innerhalb der EU überhaupt von Artikel 82 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gedeckt ist, was für jedes weitere EU-Abkommen rechtlich notwendig wäre.

 

Delegationen mehrerer Länder hatten in den Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe zur Zusammenarbeit in Strafsachen vorgeschlagen, den Ermessensspielraum für den "Vollstreckungsstaat" auszudehnen, diesem also mehr Mitsprache bei der Vorbereitung eines Spitzeleinsatzes zu geben. Weiter ungeklärt ist, ob die Kosten einer Maßnahme von der ersuchenden oder der ersuchten Regierung übernommen werden müssten. Nun hat man sich auf einen neuen Artikel 27a geeinigt, um die Spitzeleinsätze von den anderen Ermittlungsmaßnahmen abzugrenzen. Mehr "Ermessenspielraum" für Polizeibehörden dürfte weniger Transparenz zur Folge haben: Unwahrscheinlich also auch weiterhin, dass die straf- und zivilrechtlichen Verstöße des britischen Polizisten Mark Kennedy jemals geahndet werden.

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