Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart setzt seine Aburteilungen von Stuttgart21-Gegnern fort.

Gegen Stuttgart 21

In der Reihe "Nordflügelprozesse" verfolgten heute ca. 60 Zuschauer im überfüllten Saal 1 eine weitere Aburteilung von Aktivisten durch das Amtsgericht Stuttgart. Fünf weiteren der insgesamt 49 Aktivisten, darunter dem Stadtrat Hannes Rockenbauch (SÖS) wurde in der von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler initiierten Anklage vorgeworfen, während einer Versammlung Hausfriedensbruch zum Nachteil der Deutsche Bahn AG begangen zu haben.

 

In welche Richtung das Urteil ausfallen würde, war relativ schnell klar: So unterbrach die Vorsitzende Richterin Petermann während der Einlassung zur Sache Herrn Rockenbauch, als dieser gerade die politischen Verflechtungen darstellte und aufzeigte, wie durch Vortäuschen falscher Tatsachen der Gemeinderat getäuscht und dessen Entscheidungen beeinflusst wurden. Die Richterin meinte zu den Einlassungen der Aktivisten, sie allein entscheide, was sie –so wörtlich– "zu erleiden" hätte. Sie entscheide, wie lange die Angeklagten zu reden hätten. Auf Unmutsäußerungen des Publikums reagierte Richterin Petermann mit der Verfügung, bei weiteren Störungen lasse sie "den Saal räumen." Die "Zuhörer hätten als  Publikum "den Mund zu halten".

Nach Verlesung der Einlassungen beantragten zwei der Aktivisten, das Verfahren ohne Auflagen gegen sie einzustellen. Diesem Antrag trat Staatsanwältin Hörmann entgegen, dies widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung, weil wörtlich "schließlich schon andere Angeklagte in gleicher Sache verurteilt wurden." Gegen zwei der fünf heutigen Angeklagten wurde das Verfahren schließlich gegen Ableistung von 60 Arbeitsstunden eingestellt.

Nach kurzer Unterbrechung ging es mit den restlichen drei Angeklagten weiter.

Erstaunlich in der Beweisaufnahme war, dass der einzige geladene Zeuge, ein Polizeibeamter, der bei der Räumung am 26.07.2010 aktiv dabei war, zwar seine Zeugenaussage wie an der Schnur gezogen tätigen, sich an gewisse Details dann aber plötzlich nicht mehr erinnern konnte.

Die Staatsanwältin wirkte in ihrem Plädoyer sichtlich nervös und beantragte 20, 20 und 30 Tagessätze gegen die Aktivisten. Die verbliebenen drei Aktivisten plädierten allesamt auf Freispruch, sie hätten im Rahmen der verfassungsmäßigen Versammlungsfreiheit gehandelt, um weiteren Schaden von der Stadt Stuttgart abzuwenden und von ihrem Grundrecht auf  Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.

Richterin Petermann verurteilte die Aktivisten schließlich zu 10, 10 und 20 Tagessätzen. In der Urteilsbegründung ging Richterin Petermann dann wagemutige Wege und besann sich auf demokratische Werte, weil diese gerade ins Konzept passten: Wenn man sich die neuesten Umfragewerte anschaue, so die Richterin, entspräche "das Verhalten der Angeklagten nicht mehr dem Willen der Öffentlichkeit". Daraufhin verließen etliche Zuschauer entrüstet und unter Protest den Saal. Bei diesen Zuschauern wollten die Justizbeamten dann noch eine Personalienfeststellung durchführen, was aber nicht gelang, da diese das Publikum lieber mit unsachlichen Kommentaren eindeckten und somit anderweitig beschäftigt waren.

Nota bene: Dass die heutige Verhandlung auf den Tag genau ein Jahr nach Abrissbeginn des Nordflügels stattfand, wurde von der Richterin als "reiner Zufall" bezeichnet.

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Dieses Verhalten der Stuttgarter Justiz ist typisch für den dortigen CDU-Filz.

Der Stuttgarter Filz ist so verfilzt, dass er selbst weit in eine neue Regierung hineinreicht.

 

Mehr Stuttgarter Justizterror unter: http://pressemitteilung.ws/node/311713