Erneut Selbstmord in JVA Freiburg!

Knast

Wie übereinstimmend mehrere Inhaftierte berichten, habe sich vor wenigen Tagen erneut ein Gefangener das Leben genommen.

 

Die Hintergründe

 

Anfang August 2017 war offenbar die Polizei innerhalb der JVA Freiburg, da mehrere Gefangene, die der „Subkultur“ zugerechnet werden, in einen Drogenhandel verwickelt sein sollen. Mehrere von ihnen seien abgeführt und in Einzelhaft (so ein Terminus für Iso - Haft) gesteckt, sowie Arbeitsbetriebe durchsucht worden. 

 

Ein jüngerer Gefangener, der in der sogenannter Schutzabteilung abgesondert untergebracht wurde, habe sich dort nun umgebracht.

 

Reaktion der JVA Freiburg

 

Regelmäßig rühmt sich die Anstalt, sie verfüge über ein hocheffizientes Suizid-Prophylaxe-System, im Alltag merkt man davon wenig. Vor einiger Zeit machte der angekündigte Suizid eines Gefangenen Schlagzeilen, weil eine Mutter eines Opfers den renommierten Freiburger Strafrechtler Rechtsanwalt Glathe beauftragte, gegen die Anstalt vor zu gehen. Allerdings wurde dann – wenig überraschend – allen Bediensteten bescheinigt, sich tadellos verhalten zu haben.

 

Von sich aus informiert die Leitung der JVA Freiburg nur ungern die Öffentlichkeit über die Vorfälle hinter ihren Mauern. So berichtet „Der Sonntag“ (18. 6. 2017), das Justizministerium habe in einem anderen Fall, es ging um einen schweren Übergriff auf einen Untersuchungsgefangenen, die Nicht - Informierung der Öffentlichkeit für „nicht gut“ erachtet.

 

Der selbstgewählte Tod

 

Jeder Mensch darf selbstverständlich frei über sein Lebensende entscheiden, dieses Recht kann auch Inhaftierten nicht streitig gemacht werden. Allerdings gibt es auch eine Fürsorgepflicht des Staates, wenn er Menschen ihre Freiheit entzieht, und sie innerhalb der Mauern noch isoliert. Wer sich dann dem schwerwiegenden Vorwurf, in Drogengeschäfte verstrickt zu sein, plötzlich in Einzelhaft oder in einem gesonderten Trakt abgeschottet wiederfindet, dem kann schon als Kurzschlussreaktion es als einziger Ausweg erscheinen, sich umzubringen.

 

Einen solchen Menschen sich selbst zu überlassen, das ist skandalös. Sicherlich, die Anstalt wird belegen können, wie „intensiv“ sie sich um ihn bemüht habe. Morgens sei die Türe geöffnet worden (um die Lebenskontrolle durchzuführen); zum Mittagessen sei ein Beamter gekommen, um das Knastessen zu übergeben, ebenso am Nachmittag fürs Abendbrot. All das wird dann in wunderbaren Listen ausgeführt und aufgeführt, es liest sich so, als hätte man die letzten Reserven aufgeboten.

 

Ich selbst saß einige Jahre in Iso – Haft, ich kenne diese „Kontakte“ mit Schließpersonal. Es öffnet sich morgens eine kleine Luke in der Zellentüre: „Hey! Beweg mal deinen Arm!“ heißt es, wenn man schlafend im Bett liegt, als Beleg, dass man lebendig ist. Die Luke wird zugeknallt. Mittags Luke auf. „ Essen fassen!“. Und am Nachmittag das zur Abendessen-Ausgabe das gleiche Prozedere.

 

Nun bleibt abzuwarten, ob die Suizide 2017. darunter nun auch der letzte vor wenigen Tagen, untersucht werden – aus Gefangenensicht herrscht Pessimismus.

 

Thomas Meyer-Falk

c/o JVA

Hermann Herder Str. 8

79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

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Auf die Fürsorgepflicht des Staates zu prangern macht hier keinen Sinn.

Mit entsprechender Fürsorgepflicht bleibt ein Freiheitsentzug Freiheitsentzug.

Menschen überhaupt erst in solche Situationen zu bringen ist das Proplem, das Problem Knast!