Keylogger-Affäre bei der taz: Geldstrafe für Ex-Redakteur

Erstveröffentlicht: 
17.01.2017

Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.

 

Die Ausspäh-Affäre bei der Berliner Tageszeitung taz könnte bald ihr juristisches Ende gefunden habe: Das Amtsgericht Berlin verhängte laut taz-Bericht einen Strafbefehl von 160 Tagessätze à 40 Euro (insgesamt 6400 Euro) gegen einen ehemaligen Redakteur der Zeitung. Ihm wird vorgeworfen, mittels eines USB-Keyloggers Kollegen ausspioniert zu haben.

 

Der 37-jährige Mann war im Februar 2015 aufgeflogen, als er dabei beobachtet wurde, wie er einen Keylogger, der alle Tastatureingaben aufzeichnet, aus dem USB-Port eines Redaktionscomputers zog. Laut taz hat er sich nach Auffliegen seines Treibens in ein "südostasiatisches Land" abgesetzt, das mit Deutschland keine Auslieferungsabkommen hält.

 

Vorwiegend Praktikantinnen

 

Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte ihn laut taz wegen Ausspähens von Daten in 14 Fällen an. Der Anklage nach soll er über ein Jahr hinweg Kollegen bespitzelt haben. In dieser Zeit habe er sich auch in mehreren Fällen mit ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils gespeichert.

 

Die taz hatte Mitte vergangenen Jahres den Ablauf der Affäre rekonstruiert und von Bespitzelung von mindestens 23 Kollegen gesprochen, darunter 19 Frauen, vorwiegend Praktikantinnen. Der Ex-Redakteur habe aus „persönlichen Motiven“ gehandelt, hieß es von der Zeitung. Die Staatsanwaltschaft ging hingegen von einem unbekannten Motiv aus.

 

Da der Angeklagte zu keinem Verhandlungstermin erschien, schwenkte die zuständige Staatsanwältin dem Bericht nach auf das Strafbefehlsverfahren um. Sofern der Ex-Redakteur nicht binnen zwei Wochen Einspruch einlegt, kommt der Strafbefehl einem Urteil gleich. "Ich gehe davon aus, dass Herr H. eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden möchte und daher auf den Einspruch verzichten wird“, zitiert die taz seinen Verteidiger. (axk)

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Sebastian Heiser