Sinneswandel nach Rumpelstilzchen-Prozess - Anonyme Braunkohle-Gegnerin nennt doch ihren Namen

Erstveröffentlicht: 
15.06.2016

Sinneswandel einer Braunkohle-Gegnerin: Die verurteilte junge Frau, die ihren Namen vor Gericht nicht nennen wollte, hat nun doch gesagt, wer sie ist. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Cottbus am Mittwoch mitteilte, hat die 19-Jährige am Dienstagabend Namen und Anschrift verraten. Das zuständige Einwohnermeldeamt in Süddeutschland bestätigte ihre Angaben. Daraufhin hob das Amtsgericht den Haftbefehl auf, die Frau durfte das Gefängnis verlassen.

 

Beamten bei Einsatz verletzt


Die Frau war vergangene Woche zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie nach Ansicht des Gerichts bei einer Gleisblockade im Lausitzer Braunkohlerevier zu Pfingsten einen Polizisten verletzt hatte. Der Beamte trug einen blauen Fleck davon.

Gegen das Urteil hatte die Braunkohle-Gegnerin Berufung eingelegt. Schon bei ihrer Festnahme vor einem Monat hatte sie ihre Personalien verschwiegen. Wegen Fluchtgefahr kam sie deshalb in Untersuchungshaft. Um die Frau auf der Anklagebank zweifelsfrei zu identifizieren, hatte das Gericht zum Abgleich Fotos genutzt, die nach der Festnahme gemacht worden waren. Zudem bestätigten zwei Polizisten, dass es sich um die Richtige handele. Die junge Frau war wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilt worden.

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