Bochum: Verurteilung wegen Volksverhetzung

Kraftschlag: Trotz Verbot nicht tot

Am Mittwoch, den 11. Februar 2015, fand am Bochumer Amtsgericht ein Prozess wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen statt. Angeklagt war der 43-jährige Bochumer Arbeitslose Thomas S.. Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 700 Euro verurteilt.

 

Eigentlich hätte der Prozess auch gegen Holger-Nils Hölper stattfinden sollen. Aber dessen Prozess war anscheinend vorher getrennt verhandelt worden und endete mit einer Verurteilung zu einer wesentlich höheren Geldstrafe. Dies lag daran, dass dieser, laut dem Richter glatzköpfige und stark tattoovierte Mann, schon mehrmals einschlägig vorbestraft war.


Die Straftat die dem derzeitigen Urteil zu Grunde liegt spielte sich am 10. Januar 2013 in der damaligen Wohnung von Thomas S. ab. Zusammen mit Holger-Nils Hölper spielte er rechtsradikale Musik ab und gröhlte so laut mit, dass Nachbarn die Polizei riefen. Die erschienenen Polizeibeamten vernahmen schon im Hausflur deutlich mehrere Stimmen, die das Lied „Kanakenhure“ der rechtsradikalen Band „Kraftschlag“ mitsangen.

 

Kraftschlag: Lieder für Gewalt und Mord, Rassismus und Nationalsozialismus

 

Die rechtsradikale Band „Kraftschlag“ aus Itzehoe gehört(e) zu dem Umfeld des internationalen Rechtsrock-Netzwerk "Blood & Honour. Das gegröhlte Lied „Kanakenhure“ stammt (vermutlich) von der CD „Live in Weimar“ von 1992 mit den Liedern: Kanakenhure, Deutschland erwache, Nigger season, Klansmen, Du bist stolz, Deutschland (F.Rennicke), Gaskammerlüge, Schnaps und Bier, KKK, Free My Land.

Auf der 1994 indizierten CD „Trotz verbot nicht tot“ von „Kraftschlag“ heißt es z.B. bei dem gleichnamigen Lied: Wir schauen zurück in die Vergangenheit, in unseren Augen eine herrliche Zeit. Doch die Mächtigen, sie dachten damals schon rot und verhängten ein NS Verbot. Doch Gedanken kann man nicht verbieten, wir glauben nach wie vor an die alten Riten, wir stehen zum Volk und zur Nation und eines Tages stürzen wir Zions Thron.

Trotz Verbot sind wir nicht tot, ja wir sind immer noch da. Trotz Verbot sind wir nicht tot, wir steh'n zum Volk und zum Reich. Ist doch klar!
... Sie werden es bald seh'n wozu ein Skinhead fähig ist, ein weißer Skinhead, ein Nationalist. ...
… Für die Reinheit unserer Rasse sind wir bereit zu den Waffen zu greifen, es kommt unsere Zeit. ...
… Für Deutschland, für Deutschland, für Deutschland und für's Reich! ...“

 

Und bei dem Lied Scheiss Punks“ hört man:

Ich gehe eines abends die Straße lang, da entdeck ich auch gleich so'n dreckigen Punk. Ich tret ihn zu Boden, rotz ihm ins Gesicht, denn dreckige scheiß Punks, die mag ich nicht.
Punks sind dreckige Schweine, Punks sind der Abschaum der Stadt, Punks sind dreckige Schweine, ihr rotes Scheißpack ich hab euch satt.
Sein Kiefer zerschmettert durch die Doc-Stahlkappe, jetzt noch'n Eiertritt und da liegt er auf der Matte. Er blutet aus dem Schädel und bewegt sich noch, da tret ich noch mal rein mit meinen 14-Loch, mit meinen 14-Loch, immer auf'n Kopf. Skinhead! ...
Unser Trupp formiert sich und so ziehen wir alle als geschlossener Mob Richtung Zeckenhalle. Die ersten von uns treten die Türen ein, der Rest kommt dann durch die Fenster rein. Die Linken sind da, die Schlacht beginnt, woraufhin dann jeder dieses Liedchen singt. ...“

 

Es fällt einem als Ruhrpottler nicht schwer sich bei dem letzten Lied an die Taten von Sven Kahlin und der „Skinheadfront Dortmund-Dorstfeld“ zu erinnern. An den Mord an den Punk Thomas Schulz im März 2005 oder den Überfall auf die alternative Kneipe „Hirsch Q“ im Dezember 2010.

 

Voll integriert

 

Voll in die bundesdeutsche Mehrheitsgesellschaft integriert zeigte sich der türkisch-stämmige Bochumer Rechtsanwalt von Thomas S., der sich noch zum Beginn des Prozesses zum Pflichtverteidiger seines Mandanten erklären ließ.

Zunächst wollte er den Richter davon überzeugen, dass die Beschwerde führenden Nachbarn den Wortlaut des rassistischen Liedes gar nicht verstanden hätten. Der Richter wies ihn darauf hin, dass die Beschwerdeführer nur nicht jeden Wortlaut der Lieder verstanden und die erschienenen Polizeibeamten sehr wohl alles klar und deutlich gehört hätten. Um eine Verurteilung käme sein Mandant nicht herum. Der Rechtsanwalt äußerte darauf hin, dass wenn Thomas S. rechts wäre, er ihn wohl nicht verteidigen würde. Damit spielte der Anwalt allen Anschein nach auf seine eigene Migrationsgeschichte an und wollte diese zu Gunsten seines Mandanten in die Waagschale werfen. Auf dieses durchsichtige Argument reagierte der Richter erst gar nicht. So folgte die übliche Leier, die sonst rechte Anwälte zu Gunsten ihrer rassistischen und nationalsozialistischen Klientel vorbringen. Der Anwalt plädierte für Milde da sein Mandant geständig und nicht einschlägig vorbestraft sei, all das wäre lange her und Thomas S. alkoholisiert gewesen, dieser wäre arbeitslos und herzkrank.

Corrosion -

2001 sangen Mitglieder des antirassistischen Musiker-Zusammenschluss, den „Brother Keepers“:

...Denk' ich an früher war der Widerstand noch eher müde
Heut gibt's genügend Brüder mit der rechten Attitüde
Geben sich Mühe um den Sprung zur Macht zu schaffen
Indem sie VWL, BWL, Jura zur Berufung machen...“

Ob sie sich damals mehr Gedanken zur Wechselwirkung zwischen Macht, Kapitalismus und Rassismus gemacht haben darf bezweifelt werden. Zumindest ist damals ein schönes Video mit jeder Menge marktgerechter Attitüde, Habitus und Stile erschienen und schaffte es auch prompt in die bundesdeutschen Charts: http://www.youtube.com/watch?v=xXawL-LFgi8

Vermutlich wippte damals, wie auch heute, der türkisch-stämmige Bochumer Anwalt zu dem RAP.

 

Das Urteil

 

Die Staatsanwältin forderte eine Bestrafung in der Höhe von 1200 Euro. Der Richter Dr. Gerkau verurteilte Thomas S. zu einem reduzierten Strafmaas, weil dieser alkoholisiert und nicht einschlägig vorbestraft sei. (32 Ds -728/14)

 

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Kraftschlag: http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftschlag

Eine Band namens "Kraftschlag":

http://www.mdr.de/damals/rechtsextremismus/rechtsextremismus182.html

 

 

 

 

 

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Adresse:

Azzoncao, ein Polit-Cafè

c/o Bahnhof Langendreer

Wallbaumweg 108

44894 Bochum

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Der Angeklagte hieß Thomas Salewski.

Sein Rechtsanwalts Kavak.