Erfolg für angeklagten Antifaschisten - Freispruch beim Amtsgericht Karlsruhe

Naziärsche

Der Prozess gegen einen jungen Antifaschisten wegen angeblichem Landfriedensbruch in Tateineinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht in Karlsruhe am 8.7.2014, 13.00 Uhr, endete mit Freispruch.

 

3000 BürgerInnern hatten sich am 25.5.2013 an der erfolgreichen antifaschistischen Protestaktion gegen den Naziaufmarsch in Karlsruhe auf dem Bahnhofsplatz beteiligt, die von einem breiten Bündnis getragen wurde und zu der auch die Stadt Krlsruhe aufgerufen hatte. Jetzt wurde einem jungen Antifaschisten unter fadenscheinigen Vorwänden der Prozess gemacht. Die Verteidigung hatte bereits im Vorfeld vergeblich die Einstellung des Verfahrens gefordert. Wenn es nach der Anklage gegangen wäre könnten viele, die an der Protestaktion teilgenommen haben, sich auf der Anklagebank wiederfinden. Alle Polizeizeugen der BAO-Einsatz mussten zugeben, dass sie kein strafbares Handeln des Angklagten gesehen hatten. Zur Anklage kam es auch nur, da der angeklagte Antifaschist auf Polizeivideos im Nachhinein identifiert wurde, da er offensichtlich in polizeilichen Dateien gelistet war. Da dem Antifaschisten keine Straftat vorgeworden werden konnte, wurde versucht, ihn wegen Landfriedensbruch zu belangen, da er sich angeblich in einer Menge von 500 Linken und 70 bis 80 gewaltbereiten Linksautonomen befunden hätte, wie es einleitend in der Anklageschrift hieß, um den Angeklagten in "passende Licht" zu rücken. Die Aufruf zur Protestaktion mit über 100 unterzeichnenden Organisationen, die zu der antifaschistischen Protestaktion aufgerufen hatten, und die überall rund um den Bahnhofsplatz protestierten, war kennzeichnenderweise nicht in der Ermittlungsakte und musste erst durch den Verteidiger ins Verfahren eingeführt werden. Damit ergab sich aber gleich ein ganz anderes Bild als die Staatsanwaltschaft aufgrundlage der Angaben der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei vermitteln wollte.

Auch die beiden von der Verteidung geladenen ZeugInnen vermittelten allerdings ein ganz anderes Bild. Sie standen die ganze Zeit in unmittelbarer Nähe des Angeklagten in der ersten Reihe und berichteten von jungen Menschen, mit denen sie sich nett unterhalten hätten. Angst vor den Demonstranten hätten sie nicht gehabt, sonst hätten sie sich sicher entfernt, wohl aber vor den zum Teil vermummten Polizisten. Auserandersetzungen hätte es nur gegeben, da die Polizei versucht hätte, ein über die Polizeiabsperrung gehängtes Transparent abzuhängen. Später hätten Polizisten grundlos älteren verdi-Mitgliedern, die sich am Polizeiabsperrgitter aufstützten ohne Vorwarnung auf die Hände gehauen. Außerdem wurde der ehemaliger Sozialbürgermeister der Stadt Karlsruhe, der vermitteln wollte, ebenfalls grundlos mit Pfefferspray verletzt.

Als die letzte Polizeizeugin der Sondereinheit dann auch noch wahrheitswidrig, entgegen den vorliegenden Videoaufnahmen und den Aussagen Ihrer KollegInnen, fabulierte, 60-70 gewaltbereitete Autonome hätten sich durch die Polizeisperre auf den Bahnhofsplatz begeben - wohl um mit dieser Aussage den "Tatbestand des Landfriedensbruch" überhaupt erst zu begründen - führte dies zu einem empörten Raunen der anwesenden Prozessbeobachterinnen ob dieser Falschaussage. Konsequenterweise kam es dann zum Freispruch, nachdem die vom Staatsschutz konstruierte Anklage in sich zusammengefallen war.



Einstellung des Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Versammlungsleiter der 1-Mai-Demonstration am 1.5.2010 in Karlsruhe

Am Mittwoch, den 16.7.2014 fand vor dem Landgericht Karlsruhe die Berufungsverhandlung gegen den Versammlungsleiter der revolutionären 1.Maidemo am 1.5.2010 (!) in Karlsruhe wegen angeblichem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz statt Vorgeworfen wurde ihm u.a. ein angeblicher Verstoß gegen (rechtswidrige) Auflagen auf der Demonstration an der ca 600 bis 700 Menschen teilgenommen hatten, und die Auflösung der Demonstration auf dem Marktplatz, nachdem die Polizei die Demonstration von Anfang an für Außenstehende als "mobilen Gefangenentransport" ausgestaltet hatte, und die Mehrheit der Versammlungsteilnehmenden sich weigerte, unter diesen Bedingungen die Demonstration fortzuführen. Einige GewerkschafterInnen mit jugendlichen Kindern hatten sich aufgrund des völlig unbegründeten martialischen Auftreten der Polizei bereits am Versammlungsort nicht an der Demonstration beteiligt, da sie in Sorge um ihre Kinder waren.

Am 16.Juli 2014 wurde das Verfahren jetzt endlich vom Landgericht Karlsruhe zu Lasten der Staatskasse eingestellt, nach dem zunächst ein Strafbefehl über 140 Tagessätze von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war, und das Amtsgericht den Angeklagten unverständlicherweise zu 80 Tagessätzen verurteilt hatte.

Das Landgericht äußerte sich auch bereits zum Beginn der Verhandlung in ungewöhnlich deutlicher Weise zu den Rechtsfehlern des erstinstanzlichen Urteils und kam damit zur selben rechtlichen Würdigung wie die Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren, die bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung beantragt hatte. Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass die 3 folgenden revolutionären 1-Mai-Demonstrationen in Karlsruhe völlig stressfrei abliefen, nachdem aufgrund der Rechtsprechung des VGH endlich weitgehend auf rechtswidrige schikanöse Auflagen verzichtet wurde. Diese waren zuvor in immer größerer Zahl erlassen worden, in Vorgriff auf die damals geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die erst durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, um der Polizei eine beliebige Eingriffsgrundlage in das elementare Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewähren.

Es sollte trotz der Einstellung aber nicht vergessen werden, dass über dem Angeklagten mehr als 4 Jahre das "Damoklesschwert" einer strafrechtlichen Verurteilung hing, zumal auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da ihr das Strafmaß sogar noch zu gering war...

Solche Prozesse betreffen alle, die die Versammlungsfreiheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte ausüben. Daher müssen sich alle an der Verteidigung der Versammlungsfreiheit beteiligen und den Betroffenen den Rücken stärken.

 


 

Quelle: a-ki Kalrsruhe (Originaltext) via bruchsaler-friedensinitiative.de