Eigentümer wollen Körperbehinderte aus der Wohnung haben, weil der Anblick denen schon schadet. Und seit Anfang an ein 92-jähriger Eigentümer die Wohnung haben will!
Diese Wohnung hätte der Miteigentümer schon länger haben können, da war sie ihm zu teuer! So etwas geht nicht, denn jeder hat das Recht da zu wohnen wo er wünscht, egal aus welchen Verhältnissen er kommt. Das geht überhaupt nicht, obwohl der Mensch 92 Jahre den körperbehinderten Mensch auf die Strasse setzt! Er hätte damals die Wohnung kaufen können, er hat es nicht getan, weil die Wohnung nicht gesichert war, zum beispiel sichern der Terrasse durch einen Zaun!
Alle waren damit einverstanden, bis der Verwalter anscheinend den Sozialpsychiatrischen eingeschaltete, und dieser intervernenierte, dass die Körperbinderte in eine psychiatrische Einrichtung soll. So etwas geht doch zu weit, der Eigentümer zum damaligen Vehrkerswert zu kaufen- nein da muss er doch diesen Körperbehinderten rausklagen, und zu behaupten, dass er als 92jähriger einen Anspruch darauf hätte.
Alle Bemühungen stehen jetzt im Zwangsversteigerungsverfahren, in Berlin Westend gibt es in geraumer zeit eine neue Rosemarie F., zumal hat diese noch Tiere, die im Tierheim enden, dann die auch weg! Das geht garnicht, nur weil einer meint er braucht jetzt und sofort die Wohnug! Angezeigt wurde die Körperbinderte auch, Vergleich mit Gustel Mollath, der im übrigen frei ist. Es geht um eigenständiges Leben, auch wenn es Miteigentum ist.
Es geht Alle etwas an!! Sprich: Eigenheim/Altersvorsorge. Jeder, der das selbe Problem hat, bitte an mich wenden..