Landgericht Freiburg
Drei Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ortenauer Neonazi Florian S. vor dem Landgericht Freiburg. Zwar habe dieser in Notwehr gehandelt, doch hätte er genauso gut fliehen können.
Im Prozess gegen den Ortenauer Neonazi Florian S. vor dem Landgericht Freiburg hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Für Staatsanwalt Florian Rink ist nach sieben Verhandlungstagen, der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger erwiesen, dass der Angeklagte am Abend des 1. Oktober 2011 bei Riegel am Kaiserstuhl einen 22-jährigen Auszubildenden "mit bedingtem Tötungsvorsatz" angefahren habe.
Zwar sei er zweifelsfrei in eine Notwehrsituation geraten, als fünf vermummte und mit einer Flasche Pfefferspray bewaffnete Antifaschisten in "unfriedlicher Absicht" über die Straße auf den Parkplatz rannten. Doch der im Pkw wartende Schleuser hätte ohne Probleme nach rechts aus dem Parkplatz herausfahren und sich entfernen können. Stattdessen war er mit Vollgas in die Gruppe gefahren und habe damit den möglichen Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen.