Ein 24 Jahre alter Neonazi aus Weil am Rhein ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er war hatte eine große Menge Material zum Bombenbau gehortet.
Ein 24-jähriger Neonazi, der vor zweieinhalb Jahren für Aufsehen sorgte, weil die Polizei bei ihm eine große Menge Material zum Bombenbau
fand, wurde jetzt am Amtsgericht Lörrach unter großen
Sicherheitsvorkehrungen und starker Polizeipräsenz wegen des Besitzes
einer Kriegswaffe zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung
verurteilt. Das Verfahren wegen des mutmaßlichen Baus von Bomben war
zuvor niedergeschlagen worden.
Thomas B., der Lörracher Stützpunktleiter der rechtsextremen Jungen
Nationaldemokraten war und inzwischen in der Region Ulm lebt, ist am 26.
August 2009 an seinem Arbeitsplatz in Lörrach aufgrund eines Hinweises
der linken Antifa Freiburg verhaftet worden. An seinem Wohnort in Weil
am Rhein fand die Polizei 22 Kilogramm Rohmaterial, das sich zum Bau von
Bomben eignete. Trotz intensiver Ermittlungen fanden die Behörden bei
Thomas B. aber keine konkreten Anschlagspläne, die ihm direkt zuzuordnen
gewesen wären. Aus diesem Grund hatte das Landgericht Freiburg die
Eröffnung eines Strafverfahren wegen "Vorbereitung eines
Explosionsverbrechens" abgelehnt.
Die Lörracher Staatsanwaltschaft war indessen der Auffassung, der
Angeklagte habe die Materialien gehortet, um sie für eine gewaltsame
Auseinandersetzung mit politischen Gegnern einzusetzen, und wandte sich
an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Doch auch dieses lehnte die
Eröffnung des Verfahrens ab. Von mehreren massiven Vorwürfen blieben nun
nur noch wenige übrig. Zwar hatte die Polizei bei dem Neonazi auch ein
großes Waffenarsenal gefunden, doch zwei Maschinenpistolen erwiesen sich
als Zierwaffen, die nicht funktionsfähig waren, für eine Pistole besaß
er einen gültigen Waffenschein– B. war Mitglied in einem Schützenverein.
Vor Gericht stand er jetzt, weil man bei ihm ein 1957 hergestelltes
Schweizer Sturmgewehr mit Bajonett gefunden hat. Zwar besaß das Gewehr
keinen Verschluss und war daher nicht funktionsfähig, aber bereits das
Rohr der Waffe sowie der Verschluss gelten jeweils für sich als
Kriegswaffe, wie ein Kriminalbeamter erläuterte. Eine solche zu besitzen
ist ein Verbrechen und wird mit mindesten einem Jahr Gefängnis
bestraft.
Mit Verschluss wäre die Waffe jederzeit funktionsfähig gewesen, sagte
der Sachverständige. Woher er das Gewehr hatte, fand man nicht heraus.
Ermittelt wurde nur der Schweizer, der es 1997 verkaufte, er konnte
jedoch nicht mehr sagen, an wen. Als der Angeklagte verhaftet wurde,
trug er ein Messer, das sich laut Sachverständigem "nicht zum
Vesperbrote schmieren eignet, sondern eine Hieb- und Stoßwaffe ist", am
Gürtel. Ein Einhand-Klappmesser fand man in seinem Rucksack. Wegen der
Ordnungswidrigkeit, diese Messer dabei gehabt zu haben, sprach das
Gericht 100 Euro Geldbuße aus.
Wegen des fehlenden Verschlusses war der Verstoß gegen das
Kriegswaffen-Kontrollgesetz nur ein minder schwerer Fall, stellte
Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin fest. "Aber er war nicht nur ein
Waffennarr. Dass er die Messer mit sich führte, spricht dafür, dass er
gewaltbereit war", sagte Bürgelin. Er forderte zehn Monate
Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro.
Verteidiger Frank Berlanda lobte das saubere Ermittlungsverfahren und
die Justiz, die festgestellt habe, dass die ursprünglichen
Anschuldigungen nicht haltbar gewesen seien. Er hielt für den
Waffenbesitz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro für
angemessen.
"Wenn man die Sache anschaut, muss man sich doch fragen, ob nicht eine
gewisse Gesetzeslücke besteht", sagte Richter Harald Krohn im Hinblick
auf den eingestellten Vorwurf des mutmaßlichen Bombenbaus. Aber auch der
Besitz einer nicht funktionsfähigen Kriegswaffe war für das
Schöffengericht kein Kavaliersdelikt. "Wer sich eine solche Waffe
besorgen kann, dem fällt es auch leicht, einen Verschluss zu bekommen",
stellte Krohn fest. Acht Monate auf Bewährung hielt das Gericht für
angemessen, da Thomas B. nicht vorbestraft war und eine feste
Arbeitsstelle hat.