[Berlin] 5. Verhandlungstag gegen Alexandra R.

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Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen begann am Mittwoch, den 28. April die Berufungsverhandlung gegen Alexandra R. vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Alexandra vor, im Mai letzten Jahres in der Liebigstraße in Berlin-Friedrichshain, eine versuchte Brandstiftung an einem PKW begangen zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten hatte sie im vergangenen November nach 156 Tagen Untersuchungshaft von dem Vorwurf freigesprochen. Der Auftakt des Berufungsprozesses förderte wenig Neues zu Tage.

 

Zu Beginn verlas Richter Jung die ersten drei Absätze des erstinstanzlichen Urteils. Er betonte dabei, dass sich der Verdacht gegen Alexandra seinerzeit nicht erhärtet habe und das Gericht "durchgreifende Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten“ hatte.

Polizeikommissar (PK) Schulze - Anfängliche Aussage
Vor Aufruf des Hauptbelastungszeugen Schulze - des festnehmenden Polizeibeamten - teilte Richter Jung mit, er wolle ein Experiment durchführen: Alex solle sich in den Zuschauerraum setzen, um festzustellen, ob Schulze sie in diesem Rahmen erkennen würde. Jung betonte, dass falls Schulze sie erkennt, dies kein Beweis wäre, dass er sie tatsächlich in Tatortnähe gesehen hätte. Bei Nichterkennen bestünden jedoch Zweifel an der Erinnerungsfähigkeit des Zeugen Schulze. Der Zeuge PK Thomas Schulze, 28 Jahre, erschien in grünem Kapuzenpullover und kurzer Hose, was Jung dazu veranlasste, den Zeugen wegen "unangemessenem Auftretens" zu rügen: "Für’s nächste  Mal: wir sind hier nicht am Strand“.

Beim anschließenden Test erkannte Schulze die im Zuschauerraum sitzende Alexandra. Schulze gab an, in jener Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2009 während einer Streifenfahrt in der Liebigstraße eine jugendliche Person rechts von einem geparkten Fahrzeug gesehen zu haben. Er sei noch ein Stück weiter gefahren und anschließend gewendet, wonach er auf dem Reifen eines geparkten Autos etwas habe brennen sehen. Darauf hin sei er ausgestiegen und habe mit seinem Tonfa mehrere brennende Grillanzünder vom Reifen des Fahrzeugs abgekratzt. Anschließend sei er in die Richtung gefahren, in welcher er die zuvor in Tatortnähe gesehene Person vermutete. Dabei habe er seine Kollegin POM Stefanie Lütz aus den Augen verloren, da sie die Verfolgung zu Fuß aufnahm. Er habe Lütz am Ende der Liebigstraße, in einer Sackgasse auf der Treppe des Durchgangs zum Frankfurter Tor wieder gefunden. Auf Hinweis von Lütz habe er von dort aus eine Person erblickt, die er anhand ihrer Bekleidung als die wieder erkannt habe, die er zuvor am Fahrzeug gesehen hatte. Nach Schulzes Auffassung habe sie sich ihre Jacke zwischenzeitlich ausgezogen, trug aber noch das Basecap, welches er am Tatort gesehen haben wollte.

Zusammen mit Lütz sei er der Person bis in einen Spätkauf gefolgt, wo er sie vor einem Kühlregal kniend gestellt habe. Darauf hin hätten er und Lütz Alexandra durchsucht und ihr die Hände mit Handschellen auf den Rücken gefesselt.

Polizeikommissar (PK) Schulze - Befragung durch den Richter
Bei der anschließenden Befragung durch das Gericht insistierte Richter Jung nachdrücklich darauf, dass Schulze nach einen Angaben zunächst einen Jugendlichen, also eine männliche Person gesehen haben wollte. Schulze konnte zu diesem Widerspruch keine richtige Erklärung liefern. Er gab an, dass das Gesicht von seinem Standpunkt aus "männlich" ausgesehen habe.

Auf weitere Rückfragen schilderte er nochmals die Situation der Sichtung am Tatort. Der PKW, an dem er die Person sah, habe links von ihm gestanden. Die Person sei komplett dunkel gekleidet gewesen und habe ein Basecap getragen. Auf  Nachfrage des Richters konnte er sich allerdings nicht erinnern, ob die Person das Basecap mit dem Schirm nach vorne oder nach hinten getragen hatte, genauso wenig, ob die Person eine Brille getragen hatte. Das Basecap findet sich weder im Beschlagnahmeprotokoll, noch bei den Beweismitteln. Richter Jung befragte Schulze darauf hin eindringlich, wo das Basecap geblieben sei: „Daran haben Sie es doch erstmal  festgemacht, dass Sie sie erkennen" Schulze konnte dazu keine Angaben machen und fuhr fort mit der Schilderung. Mit Schrittgeschwindigkeit sei er gefahren, die Lichtverhältnisse in der Liebigstraße beschrieb er dabei als "mäßig beleuchtet". Die Person habe auf Höhe der Motorhaube des PKW gestanden, im Nahbereich sei dort keine Laterne vorhanden. Die Person habe ihn direkt angeschaut und ihre Blicke hätten sich getroffen.

Auf die Frage, wieso ihm die Situation verdächtig vorgekommen sei, was ihn zu der anschließenden Wendung veranlasst habe, wiederholte er entsprechend seiner erstinstanzlichen Aussage, dass sich auf dieser Seite der Liebigstraße kein Gehweg befände, stattdessen nur ein schmaler Grünstreifen, „da läuft eigentlich keiner lang“. Eine Angabe, die seine Kollegin Lütz bereits am ersten Verhandlungstag der ersten Instanz bestritten hatte, als sie aussagte, dass sich dort ein ganz normaler Gehweg befände, auf dem sie schon öfter Menschen habe lang gehen sehen.

Zum Moment der Sichtung sagte er noch aus, dass die Person vom Scheinwerfer seines Einsatzwagens nicht direkt angestrahlt worden sei. Zwar hätte die Person in diesem Moment zu ihm geschaut, Haare oder andere Merkmale hätte er aber nicht erkennen können. Auch ihre Größe könne er nicht einschätzen, da sie erhöht auf dem Bordstein gestanden habe. Als Richter Jung sich darüber irritiert zeigte, woran Schulze die Person dann später erkannt haben wollte, erklärte Schulze, dass er dies nicht an der Größe der Person fest gemacht hätte. Auf weitere Nachfragen gab er an, dass er sie „nur an der Kleidung" erkannt und später „auf Grund der  Erscheinung im Spätkauf ausgemacht“ hätte. Schulze gab an, er habe die Haare der Person erst im Spätkauf gesehen, wobei er auch auf weitere Rückfragen hin nicht sagen konnte, ob Alexandra im Spätkauf ein Basecap getragen hatte oder nicht. Als Schulze schließlich angab, im Spätkauf ihr Gesicht wieder erkannt zu haben, wurde ihm Seitens des Richters vorgehalten, dass er ja noch nicht einmal wisse, ob die Person in die Liebigstraße bzw. Alexandra im Spätkauf ein Brille aufgehabt hätte oder nicht.

Außerdem führte Schulze aus, dass zwischen Anhalten, Aussteigen, Abkratzen der Grillanzünder und Wiedereinsteigen keine Minute Zeit vergangen sei. In diesem Zeitraum habe er auf der Liebigstraße keine Person mehr erkennen können, auch nicht bevor er anhielt. Richter Jung legte dar, dass es mindestens drei Möglichkeiten gebe, von der durch Schulze bezeichneten Stelle aus die Liebigstraße zu verlassen. Schulze konnte keine Angabe dazu machen, welchen der Wege die verdächtige Person genommen hatte, er wiederholte bloß, dass er die Person am Frankfurter Tor wieder erkannt haben möchte. Auch auf die Frage, warum er und seine Kollegin sich angesichts der verschiedenen Wege, die vom Tatort weg führten, nicht aufgeteilt hätten, fiel ihm keine Erklärung ein.

Schulze fuhr fort: Die Entfernung zwischen ihm und der verdächtigen Person habe vom Durchgang aus ca. 40 Meter betragen. Die Person sei zügigen Schrittes gelaufen aber nicht gerannt. Während sie die Person verfolgten, hätte diese sich zwei Mal nach hinten umgeschaut, Schulze habe jedoch auf diese Distanz das Gesicht nicht erkennen können. Vor dem Spätkauf hätten sich dann noch weitere Person befunden. Dieser habe er aber nicht weiter beachtet, so seien ihm Anzahl und Bekleidung der Gruppe nicht bekannt. Auch die Gesichter dieser Gruppe habe er sich nicht angesehen.

Die Frage Jungs, wieviel später er den Spätkauf nach der verdächtigen Person betreten habe, beantwortet Schulze vage: „Schwer zu schätzen, 5 Sekunden vielleicht“. Im Spätkauf habe er keine weiteren Kunden festgestellt, Alexandra habe sich im Spätkauf „nicht versteckt“ und ihn erst bemerkt, als er sie ansprach. Auf seine Ansprache habe sie unaufgeregt reagiert. Schulze sagte aus, sie hätte leicht außer Atem gesprochen, „wie nach einem kürzeren Sprint“. Richter Jung hielt ihm darauf hin vor, dass er selbst ausgesagt habe, dass er Alexandra zuvor nicht rennen gesehen habe. Da Schulze wohl nicht wusste, was er dazu sagen sollte, sagte er dazu einfach gar nichts mehr. Ob die Person im Spätkauf ein Basecap aufgehabt hatte? Schulze: „Kann ich nicht sagen“. Auf Nachfrage, ob dies zum Zeitpunkt der Sichtung am Frankfurter Tor der Fall war, vermutete Schulze „meines Erachtens ja“. Auf die anschließende Frage, woran er denn dann die Person im Spätkauf wieder erkannt haben wollte, konnte Schulze keinen genaueren Angaben machen als: „Ich war mir über die Person sehr sicher“.

Vor dem Spätkauf wurden Alex dann die Hände mit Handfesseln auf dem Rücken fixiert. Schulze habe danach per Funk andere polizeiliche Stellen (Referat Verbrechensbekämpfung 1 (VB1) der Direktion 5 und das Landeskriminalamt) alarmiert. Alexandra sei dann zurück in die Liebigstraße gebracht, und in den dort parkenden Einsatzwagen gesetzt worden. Anschließend hätten Schulze und Lütz nochmals zu Fuß den Tatort aufgesucht und dabei an einem in der Nähe geparkten PKW weitere drei unangezündete Grillanzünder festgestellt. Als die Kollegen von VB1 eintrafen, seien Alexandras gefesselten Händen Papiertüten übergestülpt worden. Aufgrund der anhaltenden Fesselung hätte sie keine Möglichkeit gehabt, sich die Hände vorher zu waschen. Auch in der Gefangenensammelstelle (GeSa) am Tempelhofer Damm, in die sie anschließend verbracht wurde, sei sie in einem Raum untergebracht gewesen, der über kein Waschbecken verfügt hätte.

Schulze fuhr fort, dass Alexandra sich trotz angelegter Handfesseln auf der GeSa von den Papiertüten gelöst hätte. Dies habe er jedoch nicht selbst gesehen, sondern nur von Kollegen gehört. Ihr seien darauf hin neue Papiertüten über die Hände gestülpt worden. Da er die Angelegenheit mit den abgerissenen Papiertüten nur vom Hörensagen kenne, könne er sich nicht mehr erinnern, ob er, seine Kollegin Lütz oder doch jemand anderes Alexandra die neuen Papiertüten anbrachte. Die Befragung Schulzes durch Richter Jung endete damit und Staatsanwältin Hoffmann übernahm.

Polizeikommissar (PK) Schulze - Befragung durch Staatsanwältin Hoffmann
Hoffmann wollte wissen, ob Schulze in der Liebigstraße noch weitere relevante Gegenstände gesehen hätte, außer den Grillanzündern. Hoffmann wollte damit vermutlich auf die Farbsprühdosen hinaus, die ebenfalls als Beweismittel geführt werden. Schulze konnte dazu jedoch keine Angaben machen. Anschließend fragte Hoffmann, ob es möglich sei, dass die Kleidung der verdächtigen Person in der Liebigstraße andersfarbig war. Schulze meinte dazu, dass dies möglich wäre und relativierte den Gehalt seiner Aussage sogleich mit dem Satz: „Wenn ich das so gesagt habe, war das so." Dann hielt die Staatsanwältin ihm noch vor, dass er in der ersten Instanz ausgesagt hatte, Alexandra hätte im Spätkauf versucht, sich vor ihm und seiner Kollegin zu verbergen, was er nun nicht mehr behaupte. Schulze machte dazu keine Angaben. Überhaupt waren Schulzes Aussagen mittlerweile davon gezeichnet, dass er kaum einen Satz ohne „nehme mal an...", „meines Erachtens..." und „wenn  ich das so gesagt habe …“ zu Ende brachte.

Polizeikommissar (PK) Schulze - Befragung durch die Rechtsanwältinnen Arndt und Weyers
Auf Nachfrage der Verteidigung gab Schulze an, dass er am Tag nach der Festnahme von Bernhard Kufka, dem Leiter der Direktion 5 vorgeladen worden sei. Dieser habe sich persönlich Bericht erstatten lassen wollen. Ein Vorgehen, welches für Kufka ungewöhnlich sei.

Weitere Fragen der Verteidigung zielten auf Schulzes Prozessvorbereitung. Schulze gab an, er habe sich vor dem dem Gerichtstermin nochmals die Strafanzeige durchgelesen, die er in der Tatnacht schrieb. Andere Bestandteile der Akte kenne er nicht. Die Anwältinnen haken nach und so sagt Schulze aus, dass er sich außerdem noch über die Presse und die Homepage "Freiheit für Alex" über das erstinstanzliche Verfahren und den Freispruch informiert habe. Auf Vorhaltung, dass auf dieser Homepage auch seine eigenen Zeugenaussagen dokumentiert seien, gab Schulze an, dass ihn diese beim Lesen der Homepage nicht interessiert hätten, weshalb er sie überlesen hätte. Er habe auch keine Gespräche mit Kollegen über den Freispruch geführt. Generell sei "was-ist-da-schief-gelaufen" auf seiner Dienststelle kein Thema gewesen. Weder mit Kollegen, noch mit Vorgesetzten. Bezüglich des Falles sei er nach dem Freispruch auch nicht noch ein mal von der Staatsanwaltschaft oder dem LKA angesprochen worden.

Das LKA, genauer Kriminaloberkommissar (KOK) Michalek vom polizeilichen Staatsschutz beim LKA 5, hatte ihn kurz vor Alexandras Inhaftierung zu einer zweiten Vernehmung zitiert. Schulze erklärte, dass ihm der Grund dieser Vernehmung unklar sei. Weyers warf ein, dass die Vernehmung zur Mittagszeit des Tages stattgefunden habe, an dem Alexandra abends in Untersuchungshaft genommen wurde und dass die Zusammenkunft mit dem Staatsschutz dringlich gewesen sein müsse, da sie immerhin an Schulzes freiem Tag stattgefunden habe. In Bezug auf die Vernehmung hielt Weyers ihm vor, dass darin festgehalten wurde, dass er das Gesicht der verdächtigen Person in der Liebigstraße gesehen hätte, dies jedoch nicht in dem Bericht auftauche, den er unmittelbare nach dem Vorfall verfasst hatte. Schulze erklärte diesen Umstand damit, dass er im ersten Bericht schlicht vergessen hätte, dies zu erwähnen. Auf die Frage, ob KOK Michalek ihm während der Vernehmung Fragen gestellt hätte, da sich das Protokoll lese, als sei es an einem Stück hinunter geschrieben worden, gab Schulze an, dass er dies nicht mehr genau wisse, dass aber zu vermuten sei, dass er Fragen gestellt bekam.

Ebenfalls unbeantwortet blieb die Frage, wieso in den durch ihn gefertigten Protokollen zwischen Festnahme- und Tatzeit eine Differenz von rund 30 Minuten klaffe, die vermeintliche Verfolgung jedoch nur wenige Minuten dauerte. Schulze erklärte dazu wörtlich: „Ich  weiß nicht, wie ich darauf gekommen bin.“

Im weiteren Verlauf der Befragung durch die Verteidigung gab Schulze an, dass er die verdächtige Person sah, als er direkt auf gleicher Höhe mit ihr war. Die Person habe hinter der Motorhaube eines geparkten PKW gestanden. Er wäre zu diesem Zeitpunkt Schrittgeschwindigkeit gefahren, vielleicht 7 bis 9 km/h. Nach der Sichtung, wobei sie sich gegenseitig ins Gesicht geschaut hätten, sei er weiter gefahren und habe sich auch nicht nach ihr umgedreht. Ob er auch ihre Hose gesehen hätte, konnte er nicht mehr sagen.

Als Schulze es doch für möglich hält, dass die Person durch die Scheinwerfer seines Einsatzwagens angestrahlt wurde, fragte die Verteidigung, auf welcher Höhe sein Fahrzeug abstrahlt. Weyers wollte wissen, wie der Scheinwerfer seines Wagens eine Person anstrahlen könne, die sich neben ihm auf gleicher Höhe befindet. Schulze konnte die Frage nicht beantworten und sagte, er sei sich nicht sicher, ob das Gesicht der Person beleuchtet war. Weyers hakte nach, denn in der ersten Instanz hatte Schulze ausgesagt, dass er das Gesicht der Person höchstens 1 Sekunde gesehen hätte. Schulze strengte sich an und sah nun „vor seinem geistigen Auge“ nur noch Basecap und Hose. Wie die Hose durch die Motorhaube hindurch gesehen haben wollte, blieb jedoch ungeklärt.

Rechtsanwältin Weyers stellte Schulze noch ein paar Fragen zu der Gegend um das Frankfurter Tor. Schulze gab an, dort sähe man viele junge Menschen, manchmal auch dunkel gekleidete. Er kenne die ehemals besetzten Häuser in der Liebig- und in der Rigaer Straße. Vor diesen säßen häufig Menschen und konsumierten Bier. Sauber sei es da nicht, so Schulze.

Als die Verteidigung keine Fragen mehr hat, wollte Staatsanwältin Hoffmann noch einen Vermerk unterbringen, dass Schulze Alexandra im Gerichtssaal ohne Brille erkannt hatte. Rechtsanwälting Weyers erklärte, dass Schulze sie im Gerichtssaal erkannt habe, nachdem er im Anschluss an die Festnahme drei Stunden lang am Frankfruter Tor und auf der GeSa mit ihr zu tun hatte und sie in der ersten Instanz sah.

Schulze blieb unvereidigt und wurde als Zeuge entlassen.

Polizeiobermeisterin (POM) Lütz - Aussage und Fragen des Richters
Als nächstes wurde Polizeiobermeisterin Stefanie Lütz (37) aus Berlin gehört. Lütz berichtete, sie habe die verdächtige Person in der Liebigstraße überhaupt nicht gesehen. Nachdem Schulze das Einsatzfahrzeug gewendet hatte, hätte auch Schulze die Person nicht mehr ausmachen können. Nach dem Aussteigen und Entdecken der brennenden Grillanzünder sei sie zu Fuß die Liebigstraße in Richtung Frankfurter Tor hinunter gerannt. Auf dem ganzen Weg sei ihr keine weitere Person begegnet. Erst vom Durchgang zum Frankfurter Tor aus sah sie eine Person mittig des Platzes. Als Schulze zu ihr aufgeschlossen sei, habe er die Person wieder erkannt. Gemeinsam seien sie der Person anschließend in den Spätkauf gefolgt, wo sie die Person, die vor einem Kühlschrank kniete, festnahmen.

Die Fahrtgeschwindigkeit in der Liebigstraße schätzte sie auf 7 - 10 km/h. Sie wären die Liebigstraße abgefahren, weil es dort bereits des Öfteren zu Bränden gekommen sei, auch Plastikmülltonnen seien dort schon mehrfach in Brand gesteckt worden. Schulze habe zu ihr gesagt: „Guck Mal, da ist ein dunkel gekleideter Jugendlicher", sie selber sah aber trotz des Hinweises niemanden. Schulze sei erst weiter gefahren, sei dann aber gewendet und hätte es dann im Radkasten eines PKW brennen sehen. Der Einsatzwagen stoppte und Schulze kümmerte sich um das Feuer, ohne jemanden zu sehen, sei Lütz dann los gelaufen zum Frankfurter Tor. Auf andere Möglichkeiten die Liebigstraße zu verlassen, habe sie nicht geachtet.

Als Schulze am Frankfurter Tor zu ihr aufschloss, habe sie ihn gefragt, ob das die Person sei, die er gesehen habe. Schulze bestätigte dies. Die Person sei zu diesem Zeitpunkt nur von hinten zu sehen gewesen. Sie glaubt, dass die Person ein Basecap auf hatte, kann jedoch keine Angaben darüber machen, ob der Schirm nach vorne oder nach hinten zeigte. Die Person wäre normalen Schrittes gegangen, Lütz vermutete, dass sie von der Frankfurter Allee her gekommen war.Weiter glaubte Lütz sich zu erinnern, dass auf dem Platz sonst keine weiteren Personen waren, ihrer Erinnerung nach befanden sich auch vor dem Spätkauf keine Menschen, was im Widerspruch zu Schulzes Aussage steht.

Sie habe Alexandra sofort als Frau erkannt, auch Kollege Schulze wäre nicht verwundert gewesen, dass es sich bei Alexandra um eine Frau handelte. Ob sie ein Basecap auf hatte, konnte Lütz nicht mehr sagen. Sie erinnerte sich nur, dass Alexandra außer Atem gewesen sei, aber nicht betrunken wirkte, als sie festgenommen wurde. Versuche, sich die Hände zu reinigen, habe Alexandra nicht unternommen. Gerüche z.b. von Alkohol oder Grillanzündern hätte Lütz nicht festgestellt.

Zurück in der Liebigstraße fand sie neben dem Mazda zwei leere, deformierte Farbsprühdosen, sie vermutete, ohne Sprühkopf. An Alexandras Hosen stellte sie in der GeSa Straßenschmutz fest. Sie bestätigte nochmal, dass es in Alexandras Zelle auf der GeSa keine Waschmöglichkeit gab.

Auch Lütz konnte nicht erklären, was es mit der weiteren Vernehmung durch das LKA am Folgetag auf sich hatte. Ebenso wie Schulze war sie vom Staatsschutz vorgeladen worden. Richter Jung interessierte, woran Schulze festgemacht habe, dass es sich bei der Person am Frankfurter Tor, die er nur von hinten sah, um die verdächtige Person aus der Liebigstraße handelte. Lütz führte Statur und Kleidung an.

Polizeiobermeisterin (POM) Lütz - Befragung durch Staatsanwältin Hoffmann
Staatsanwältin Hoffman wollte von der Zeugin wissen, ob man sich an der Hose schmutzig machen könne, indem man sich an einem Auto oder Büschen vorbei drückt. Außerdem wollte sie noch wissen, wie oft es in der Liebigstraße brenne und wie groß im Spätkauf der Abstand zwischen der hockenden Alexandra und dem Kühlschrank war.

Polizeiobermeisterin (POM) Lütz - Befragung durch die Rechtsanwältinnen Arndt und Weyers
Rechtsanwältin Arndt fragte Lütz nach der sozialen Mischung im Kiez. Lütz benannte Studenten und Zugezogen. In der Liebig- und Rigaer Straße vorwiegend linkes Publikum, keine Punks aber schwarz gekleidete, oft trinkend "immer ein Bier in der Hand". Sie benannte außerdem das XB-Liebig, da wären Linke, auch Radikale und es sei dort dreckig. Sie würde da nicht hin gehen, auch wenn sie nicht Polizistin wäre.

Anschließend wollte Arndt wissen, was auf dem Abschnitt zum Fall und dem erstinstanzlichen Freispruch gesprochen wurde. Lütz konnte sich nicht erinnern, ob sie von dem Freispruch aus den Medien oder von Gesprächen aus dem Abschnitt gehört hatte. Allerdings sei dies auf dem Abschnitt auch kein großes Thema gewesen. Sie sagte, sie sei überrascht, dass es nun noch einmal zum Prozess gekommen sei.

Ihren ersten Bericht im Anschluss an die Festnahme habe sie neben Schulze geschrieben und mit diesem besprochen. Vernehmungen durch das LKA, wie sie sie am folgenden Tag hatte, fänden gelegentlich statt, wenn es „erforderlich "sei.

Sie wisse nicht mehr, womit ihre Vorladung beim Staatsschutz begründet wurde, ihre erste zeugenschaftliche Äußerung in Form ihres Berichts habe sie jedoch für ausreichend empfunden.

Sie sagte aus, sie habe sich die Vorladung damit erklärt, dass Alexandra auf einer Demonstration angetroffen worden sei und sich daraus neue Erkenntnisse ergeben hätten. Hierüber muss Lütz sich jedoch geirrt haben, denn ihre Vernehmung fand an diesem Tag bereits um 13:13 Uhr statt. Die Demo, auf der Alexandra letztendlich festgenommen wurde, fand aber erst ab 18:00 Uhr statt.

Rechtsanwältin Weyers fragte, ob Lütz in der Liebigstraße eine hinter einem Auto geduckte Person gesehen hätte. Lütz antwortete, dass wenn sie eine gesehen hätte, sie diese verfolgt hätte. Auf erneute Nachfrage räumt Lütz ein, das sie eine hinter einem Auto geduckte Person nicht unbedingt gesehen hätte. Sie rannte die Liebigstraße runter, ohne hinter die geparkten Autos zu schauen.

Die Verteidigung warf ein, dass die unbenutzten Grillanzünder, die später in der Nähe des Tatortes gefunden wurden, an einem PKW lagen, der vom Brandort aus in Richtung Rigaer Straße geparkt worden war, Lütz und Schulze seien jedoch in Richtung Frankfurter Tor gerannt bzw. gefahren. Lütz wurde unvereidigt entlassen.

Giscard Franke, Spurensicherung - Zeugenaussage
Franke gab an, an den Fall nur noch wenig Erinnerung zu haben. Er entsinne sich noch an „weiße Bröckchen“, die Grillanzünder hätten sein können. Dies zu beurteilen, läge im Zuständigkeitsbereich des Labors. Ansonsten verwies er auf seinen Bericht, nach dem sich die Bröckchen an zwei verschiedenen Fundstellen befunden hätten. Der Zeuge Franke wurde unvereidigt entlassen und die Hauptverhandlung für diesen Tag unterbrochen.



Nächste Prozesstermine für Alexandra:
Mittwoch, 02. Juni 2010 - 9 Uhr
Landgericht Berlin (Saal 700)

Mittwoch, 15. Juni 2010 - 9 Uhr
Landgericht Berlin (Saal 700)

Prozess am Landgericht (2. Instanz):
6. Prozesstag, Alexandra (Kurzmitteilung)
5. Prozesstag, Alexandra: Prozessauftakt (Kurzmitteilung)

Alexandra: Berfungstermine (Kurzmitteilung)
Alexandra: Beschwerde eingelegt (Kurzmitteilung)

Prozess am Amtsgericht (1. Instanz):
4. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
4. Prozesstag, Alexandra: Alex freigesprochen! (Kurzmitteilung)
3. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
3. Prozesstag, Alexandra: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
2. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
1. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
1. Prozesstag, Alexandra: Alexandras Anklage schwächelt (Kurzmitteilung)

 

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