Ein Prozess am Verwaltungsgericht Karlsruhe soll nun den Fall des verdeckten Ermittlers "Simon Brenner" aufarbeiten.
Von Holger Buchwald
Fünf Jahre ist es her, dass "Simon Brenner" als verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts enttarnt wurde. Doch noch immer schlägt der "Heidelberger Spitzelskandal" hohe Wellen. Am 26. August kommt es nun zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Einsatz sei rechtswidrig gewesen, behaupten die sieben Kläger aus der "linken Szene" Heidelbergs. Sie wollen, dass die Karlsruher Richter das bestätigen.
Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung positioniert sich der Studierendenrat der Uni Heidelberg (Stura). Der Einsatz von "Simon Brenner" sei unverhältnismäßig, ein "Akt staatlicher Überwachung sowie ein "Angriff auf die Autonomie der Universität" gewesen. Faktisch habe es sich um eine Überwachung aller Heidelberger Studenten gehandelt. Der Stura-Referent für Politische Bildung, Alexander Hummel, betont, wie wichtig das Thema sei: "In der Folge des Einsatzes wurde eine Abhörwanze im Büro der Heidelberger Studierendenvertretung gefunden. Unter anderem deshalb mussten wir uns äußern.". Stura-Vorsitzender Tenko Glenn Bauer verweist auf eine lange Liste an ungeklärten Fragen: "Wer war alles vom Einsatz betroffen? Gab es weitere Spitzel in Heidelberg oder in anderen Unistädten?"
"Simon Brenner" hatte sich im November 2009 als angehender Student bei einem Infostand des Sozialistisch-Demokratischen Studierendenverbands (SDS), der Hochschulgruppe der Partei "Die Linke", vorgestellt. Danach engagierte er sich in verschiedenen Hochschulgruppen. "Der Verdeckte Ermittler schlich sich auch in das Privatleben der überwachten Personen, indem er mit ihnen Geburtstage feierte oder ihre Elternhäuser besuchte", heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Stura.
Beklagter des Verfahrens ist das Land Baden-Württemberg. Der damalige Innenminister Heribert Rech hatte den Einsatz damit gerechtfertigt, dass es im Zusammenhang mit einer antifaschistischen Demo in Sinsheim Hinweise für einen Brandanschlag aus der "linken Szene" gegeben habe. Der "Arbeitskreis Spitzelklage" wies diese Anschuldigung jedoch stets zurück. Laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts sind die Hürden für eine Feststellungsklage sehr hoch. Vor allem, wenn ein früheres, bereits abgeschlossenes Ereignis als rechtswidrig erkannt werden soll: "Dies geht nur, wenn Grundrechte verletzt wurden." Die Kläger berufen sich in diesem Fall auf die Versammlungsfreiheit, die sie ohne staatliche Beobachtung ausüben wollen. Vor allem geht es ihnen aber um Aufklärung.
Eine Aufarbeitung des Falls ist erst jetzt möglich, da das Innenministerium große Teile der Akte als geheim einstufte und schwärzen ließ. Ein Zwischenverfahren zog sich in die Länge und ging bis zum Bundesverwaltungsgericht. Inzwischen sind größere Teile der Akte freigegeben. Der Prozess beginnt am 26. August um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1.