Nachdem bei der Abschiebung eines Flüchtlings aus Müllheim nach Italien
bekannt geworden war, dass die Polizei einen Generalschlüssel für die
Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung hat, um Abschiebungen durchzuführen,
hatten die KreisrätInnen Dora Pfeifer-Suger und Dr. Martin Richter sich
an Landrätin Dorothea Störr-Ritter gewandt und dagegen protestiert.
Wie das Landratsamt jetzt mitteilte haben alle für
Gemeinschaftsunterkünfte zuständige Polizeidienststellen
Generalschlüssel ausgehändigt bekommen. An den anderen Standorten habe
es bisher deswegen keine Beanstandungen gegeben.
Begründet wird die Maßnahme damit, dass das Öffnen der Haustüren mit
Schlüssel für die anderen Bewohner weniger störend sei als andere
polizeiliche Maßnahmen. Zudem würde die Polizei den Schlüssel nur
verwenden, wenn sie einen Auftrag erfüllen müssen. Die Polizei handle im
Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums. Nach Angaben des
Landratsamtes wird so verfahren, dass den Flüchtlingen, die der
Ausreisaufforderung nicht nachgekommen sind, vom RP Karlsruhe mitgeteilt
wird, dass die Rückführung bzw. Abschiebung zwangsweise erfolge und sie
sich in der Gemeinschaftsunterkunft für die Abholung zur Verfügung zu
halten hätten.
"Die Antwort ist sehr unbefriedigend, die Uneinsichtigkeit des
Landratsamtes sehr bedauerlich. Die Aushändigung eines Generalschlüssel
kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass die Polizei im Auftrag
des zuständigen Regierungspräsidiums handelt", so Dora Pfeifer-Suger und
Dr. Martin Richter. Es werde bei anderen Polizeieinsätzen außer in
Flüchtlingsunterkünften kaum vorkommen, dass die Polizei einen Schlüssel
zur Wohnung eines zu Verhaftenden zur Verfügung hat, selbst dann, wenn
es sich um einen gefährlichen Schwerverbrecher handelt, muss die Polizei
klingeln oder an der Tür klopfen. Auch in diesen Fällen handle sie in
einem Auftrag.
"Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich bei den Flüchtlingen
nicht um Verbrecher handelt, sondern um Menschen die eine Heimat und
eine Lebensperspektive suchen, aber das Pech haben, hier nicht erwünscht
zu sein. Entsprechend sollte auch das Vorgehen der Polizei gestaltet
werden. Menschenwürde und Anstand gebieten es, nicht zur Nachtzeit mit
Schlüsseln in die Privatbereiche einzudringen. Wir hoffen da auf ein
Einsehen der Polizei, wenn schon das Landratsamt (noch) kein Einsehen
hat", erklären die beiden KreisrätInnen.
(Presseinfo: Dora Pfeifer-Suger, Müllheim, vom 13.4.15)