Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: "Ein Dritter muss ihn angezündet haben"

Erstveröffentlicht: 
11.11.2013

Ein neues Gutachten könnte Bewegung in den Fall des Asylbewerbers Ouri Jallow bringen, der auf einer Polizeiwache verbrannte. Die Untersuchung legt offenbar nahe, dass ein unbekannter Dritter das Feuer in Jallows Zelle gelegt haben könnte. Freunde und Unterstützer wollen Anzeige wegen Mordes stellen.

Von Rainer Leurs

 

Hamburg/Dessau-Roßlau - War es Suizid, ein Unfall, haarsträubende Schlamperei - oder am Ende gar Mord? Was sich am 7. Januar 2005 gegen zwölf Uhr mittags in Zelle 5 der Polizeistation in Dessau zutrug, ist nach wie vor ein Rätsel. An Händen und Füßen gefesselt verbrannte damals der 36-jährige Asylbewerber Ouri Jallow, rücklings fixiert auf einer Matratze mit schwer entflammbarem Überzug aus Kunstleder.

 

Zweimal haben Gerichte bereits versucht, die Umstände dieses mysteriösen Todesfalls zu klären, doch noch immer gibt es diverse Widersprüche und Unklarheiten. Freunde Jallows zweifeln vor allem an der These, wonach der Sierra Leoner seine Matratze selbst angezündet haben soll - mit knapp drei Promille Alkohol im Blut und einem Billigfeuerzeug, das erst Tage nach dem Vorfall auf mysteriöse Weise bei den Asservaten auftauchte.

 

Jetzt präsentiert ein Zusammenschluss von Unterstützern Jallows ein neues Brandgutachten. Mit Hilfe von Spenden hatte die "Initiative in Gedenken an Ouri Jallow" einen externen Sachverständigen aus Irland beauftragt. Seine Ergebnisse soll der Experte am Dienstag in Berlin vorstellen - und was er zu sagen hat, könnte neue Bewegung in den Fall bringen. "Die Hypothese, wonach Ouri Jallow das Feuer selbst hätte legen können, ist widerlegt", sagt Nadine Saeed, Sprecherin der Initiative, SPIEGEL ONLINE. "Ein Dritter muss ihn angezündet haben. Wir erstatten deshalb Anzeige beim Generalbundesanwalt, wegen Mordes oder Totschlags."

 

Tests mit Schweinekadavern


Bereits zuvor gab es mehrere Brandgutachten, bei denen die Umstände des Feuers geklärt werden sollten. Heikel ist die neue Untersuchung vor allem deshalb, weil sie erstmals gezielt der Frage nachgeht, ob ein anderer als Ouri Jallow als Verursacher des Brandes denkbar ist. Saeed zufolge habe der Gutachter dazu die Dessauer Zelle exakt nachgebaut und in mehreren Tests mit Schweinekadavern versucht, das Brandbild vom 7. Januar 2005 nachzustellen.

 

Wie verheerend die Flammen damals gewütet haben müssen, ist auf Videoaufnahmen zu sehen, die die Initiative auf ihrer Website veröffentlicht hat. Jallows Leiche liegt darin völlig verkohlt auf der Matratze, noch immer an Händen und Füßen festgekettet. "Da hat ein menschlicher Körper regelrecht gebrannt", sagte Saeed.

 

Bei seinen Versuchen schaffte es der Sachverständige zwar, die Liege in Brand zu setzen. Die drastischen Ergebnisse des Feuers in Dessau dagegen waren offenbar nur mit Brandbeschleuniger möglich. Sollte das zutreffen, wäre ein absichtlich gelegtes Feuer durch einen unbekannten Täter naheliegend. "Wir gehen davon aus, dass es jemand war, der Zugang zu der Zelle hatte", sagt Saeed.

 

Auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich bereits für das neue Gutachten. Bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin werde man dabei sein, kündigte Folker Bittmann an, der leitende Oberstaatsanwalt in Dessau-Roßlau. "Von Anfang an stand natürlich die Frage im Raum, ob vielleicht ein Dritter die Finger im Spiel hatte", sagt er SPIEGEL ONLINE. Es habe dazu bislang aber keine Anhaltspunkte gegeben. "Wenn es jetzt etwas ganz Neues gibt, werden wir das natürlich aufgreifen."

 

Jallow war am 7. Januar 2005 in Polizeigewahrsam genommen worden, nachdem sich zwei weibliche Reinigungskräfte in einem Dessauer Park von ihm belästigt gefühlt hatten. Als sich der 36-Jährige weigerte, den herbeigerufenen Beamten seinen Ausweis zu zeigen, nahm man ihn mit auf die Polizeistation. Angeblich auf Anraten eines Arztes sperrten die Polizisten den stark angetrunken Mann in Zelle 5 und fixierten ihn dort an Händen und Füßen.

 

Als der Brand ausbrach, soll der damalige Dienstgruppenleiter den Feueralarm zweimal ausgeschaltet haben, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Als er schließlich doch die Zelle öffnete, sei Jallow bereits tot gewesen. Wegen fahrlässiger Tötung hatte das Magdeburger Landgericht den Polizisten deshalb Ende 2012 zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung wurde erneut Revision eingelegt.