Immer wieder gehen Menschen gegen Abschiebungen auf die Straße. Sie fordern mehr Rechte für Asylbewerber, wollen verhindern, dass die in ihr Heimatland zurückgeschickt werden oder kämpfen dafür, dass sie nach einer Abschiebung zurückkehren dürfen. In Oldenburg haben Demonstranten nun eine Abschiebung vorerst verhindert. Etwa 50 Menschen harrten am Dienstag vor der Wohnung eines Asylbewerbers in Oldenburg aus. Der 30 Jahre alte Mann stammt aus Elfenbeinküste und hatte 2010 in Oldenburg Asyl beantragt. 2013 wurde der Antrag abgelehnt. Beamte der Ausländerbehörde waren am Dienstag angerückt - der Mann sollte abgeschoben werden. Nachdem an der blockierten Zufahrt kein Durchkommen war, zogen sie unverrichteter Dinge wieder ab.
Heirat seit Januar geplant
Laut eines Polizeisprechers wären Zwangsmaßnahmen unverhältnismäßig gewesen, weshalb die Beamten nicht weiter eingriffen. Für Mareike Kaempff, Anwältin des jungen Afrikaners, ist der Abschiebeversuch unverständlich. Der 30-Jährige wolle bereits seit Anfang des Jahres seine deutsche Freundin heiraten, mit der er auch schon länger zusammen sei. Bislang scheiterte dies laut Kaempff daran, dass die nötigen Papiere nicht vorlagen. In zwei Wochen sollen die letzten Unterlagen geprüft sein. Kommt die Heirat zustande, dürfte der 30-Jährige nicht mehr abgeschoben werden, so die Anwältin.
Anwältin erwägt Verfassungsbeschwerde
Die Anwältin prüft nun eine Verfassungsbeschwerde. Beim Verwaltungsgericht hatte sie bereits beantragt, dass ihr Mandant nicht mehr abgeschoben werden kann. Dieses lehnte den Antrag vergangenen Freitag mit der Begründung ab, dass noch kein konkreter Heiratstermin feststeht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Da sich ihr Mandant aber bereits seit Januar um die Papiere bemühe, könne sie diese Begründung nicht akzeptieren, so Kaempff gegenüber NDR.de.
Gericht und Kommission haben Abschiebung bestätigt
Der Leiter des Oldenburger Ausländerbüros, Norbert Folkerts, verteidigt die Aktion: Sowohl die Härtefallkommission als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hätten die Abschiebung bestätigt. Die Kommission entschied dabei einstimmig. Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums sagte, dass die Ausländerbehörde vor Ort zuständig sei. Einzelfälle wolle das Ministerium nicht bewerten. Nach Angaben der Stadt ist der Mann weiterhin ausreisepflichtig, wenn sich keine neuen Tatsachen ergeben. Es bestünden kein Abschiebeverbot und kein Flüchtlingsschutz. Das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg sei gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt zu beenden.