[S21] Ermittlungen zum Polizeieinsatz abgeschlossen

Erstveröffentlicht: 
12.10.2013

S-21-Protest. Von mehr als 500 Verfahren landen nach der Bilanz des Justizministeriums knapp 30 bei Gericht. Von Andreas Müller

 

Stuttgart. Drei Jahre nach dem Polizeieinsatz am 'schwarzen Donnerstag' im Schlossgarten hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen praktisch abgeschlossen. Von insgesamt 515 Verfahren gegen Polizeibeamte und Demonstranten wurden 487 aus unterschiedlichen Gründen eingestellt, 28 sind bei Gericht anhängig oder bereits rechtskräftig beendet. Das geht aus der Bilanz der Ermittlungsbehörde zum dritten Jahrestag hervor, die das Justizministerium von Rainer Stickelberger (SPD) jetzt dem Ständigen Ausschuss des Landtags übermittelt hat. Das bislang nicht veröffentlichte Schreiben liegt der StZ vor. Bei der letzten Zwischenbilanz im Herbst 2012 waren noch fast 120 Verfahren offen gewesen.

Von den 515 Verfahren richteten sich 228 gegen unbekannte Polizeibeamte (156) und Projektgegner (72). Im zurückliegenden Jahr wurden die letzten 100 davon abgeschlossen, 'weil kein strafbares Verhalten feststellbar war oder kein Beschuldigter identifiziert werden konnte'. Anhängig sei nur noch ein einziges Verfahren gegen einen nicht identifizierten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt, heißt es in dem Bericht. Während es bei den Polizisten fast ausschließlich um Körperverletzung im Amt ging, war die Palette der Vorwürfe gegen Demonstranten ungleich größer: geprüft wurde etwa Körperverletzung an Polizeibeamten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Missbrauch von Notrufen, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Bedrohung, Beleidigung oder Diebstahl.

Von den 287 Verfahren gegen identifizierte Tatverdächtige wurden der Bilanz zufolge 259 eingestellt. Vor einem Jahr waren noch 18 Verfahren gegen Polizeibeamte und Projektgegner offen. Davon wurden 13 mangels Tatverdachts und drei wegen geringer Schuld eingestellt, in einem Fall gegen eine Geldauflage; zwei Fälle landeten bei Gericht. Insgesamt haben 28 Verfahren die Gerichte beschäftigt oder beschäftigen sie noch; fünf davon betreffen Polizeibeamte, 23 Demonstranten.

Vier der Verfahren gegen Polizisten sind inzwischen rechtskräftig abgeschlossen. Drei Verfahren wegen Körperverletzung im Amt endeten einmal mit einem Freispruch, einmal mit einer Geldstrafe per Strafbefehl; im dritten Fall wurde eine Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung in eine Geldstrafe umgewandelt. In einem Verfahren wegen des Einsatzes von Pfefferspray hatte die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte Strafbefehl beantragt; die Fälle wurden durch gerichtliche Verfügung wegen geringer Schuld eingestellt.

Auch die Aufarbeitung des Einsatzes von Wasserwerfern ist bereits teilweise abgeschlossen: Von vier Strafbefehlen, die gegen Polizisten beantragt wurden, sind drei inzwischen rechtskräftig geworden; in einem Fall wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Das brisanteste Verfahren ist hingegen noch offen: Gegen zwei Polizeiführer hat die Staatsanwaltschaft bekanntlich Anklage beim Landgericht erhoben; mit dem Prozess wird, sofern die Anklage zugelassen wird, nicht vor 2014 gerechnet.

Der neue Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen hatte die Bilanz als Beleg dafür gewertet, dass die Staatsanwaltschaft keineswegs einseitig ermittelt habe. Der Vorwurf, sie habe Demonstranten hart und Polizisten sanft behandelt, lasse sich nicht halten. Die Zahlen zeigten, dass sie 'durchaus mit Augenmaß vorgegangen' sei. Für den Herbst 2014 avisierte das Justizministerium dem Landtag die nächste Bilanz.