Kamera im Anschlag. Demonstration werden grundsätzlich gefilmt, wenn die Polizei konkrete Straftaten erwartet. Der Berliner Senat hat im April 2013 auch Übersichtsaufnahmen ohne Verdacht auf Auseinandersetzungen erlaubt. FOTO: DPA

Kamera im Anschlag. Demonstration werden grundsätzlich gefilmt, wenn die Polizei konkrete Straftaten erwartet. Der Berliner Senat hat im April 2013 auch Übersichtsaufnahmen ohne Verdacht auf Auseinandersetzungen erlaubt. FOTO: DPA