Berlin – In der Affäre um Überwachungsmaßnahmen der NSA und das Programm PRISM gibt es neue Erkenntnisse.
Ein Nato-Dokument, das BILD vorliegt, deutet darauf hin, dass das Kommando der Bundeswehr in Afghanistan im September 2011 über die Existenz von PRISM informiert wurde. Aus dem Papier geht auch hervor, dass PRISM eindeutig ein Programm zur Erfassung und Überwachung von Daten ist.
Bei dem Dokument handelt es sich um einen Befehl, der am 1. September 2011 vom Nato-Hauptquartier in Kabul an alle Regionalkommandos in Afghanistan erteilt wurde.
Das „Regionalkommando Nord“ stand damals unter Befehl des deutschen Generalmajors Markus Kneip.
In dem Befehl werden alle Regionalkommandos angewiesen, wie sie vom 15. September 2011 an die Überwachung von Telefonverbindungen, E-Mails beantragen sollen. Dazu heißt es: „Alle Anträge (zur Überwachung) werden in PRISM eingegeben.“
Der Zugang zu dem Überwachungsprogramm PRISM, so geht es aus dem Dokument hervor, ist geregelt über das streng geheime Computernetzwerk der US-Geheimdienste mit dem Namen JWICS.
„Die Regionalkommandos nutzen militärisches oder ziviles US-Personal, um Zugang zu JWICS zu erlangen“, steht in dem Befehl. „Militärisches oder ziviles US-Personal“ – das steht für Angehörige der US-Geheimdienste.
„Alle Anträge zur Überwachung von Kommunikation, die außerhalb von PRISM gestellt wurden, müssen bis zum 15. September 2011 noch einmal über PRISM gestellt werden“, heißt es in dem Dokument, das an die Bundeswehr in Afghanistan ging.
Bei Anträgen zur Überwachung geht es darum, die Telefone oder E-Mail-Adressen von Terroristen in das Überwachungssystem einzuspeisen.
Aus Unterlagen, die BILD vorliegen, geht hervor, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND) solche Telefonnummern an die Nato lieferte und so ins Überwachungssystem einspeiste.
Zur Begründung für den Befehl heißt es, „der Direktor der NSA“ habe das US-Militär beauftragt, die Überwachung in Afghanistan zu koordinieren. Man erfülle mit dem Befehl „Funktionen und Zuständigkeiten der NSA“.
Das Bundesverteidigungsministerium erklärte auf BILD-Anfrage, es "liegen keine Informationen/Erkenntnisse zu einer entsprechenden Weisung" vor. Weitere Prüfungen zu dem Vorgang würden allerdings noch laufen.