BOCHUM/DORTMUND Erst tanzte er im Ballerina-Röckchen, dann flogen die Fäuste: Nur wenige Wochen nach seiner letzten Verurteilung hatte sich der Dortmunder Neonazi Sven K. in Bochum erneut vor Gericht verantworten müssen. Verurteilt werden konnte der 25-Jährige jedoch nicht.
jh
Das Bochumer Landgericht sprach den bekennenden Rechtsradikalen am Freitag frei. Außerdem muss er für vier Wochen Untersuchungshaft entschädigt werden. Sein ebenfalls angeklagter Bruder Jan K. wurde dagegen zu 15 Monaten Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Er war von Zeugen eindeutig identifiziert worden. Außerdem gab es ein Überwachungs-Video aus einer Bochumer Tabledance-Bar, in der Sven K. damals mit rund zehn anderen Skinheads seinen Junggesellenabschied gefeiert hatte.
Rasierte Köpfe
Dort
war zunächst ein Rumäne zu Boden geschlagen worden, später hatte
es am Bochumer Hauptbahnhof auch einen Schlager-Fan getroffen, der
mit seiner Ehefrau von einer Großveranstaltung kam. Die
Identifizierung der Täter war jedoch schwierig. Alle Neonazis hatten
kahl rasierte Köpfe, alle trugen die gleichen T-Shirts.
Laut Urteil sind aber auch Ermittlungspannen bei der Bochumer Polizei für den Freispruch von Sven K. mitverantwortlich. So soll den Zeugen eine Fotomappe vorgelegt worden sein, auf der neben einem der Angeklagten zwei achtjährige Kinder mit Brille, zwei ältere Herren über 60 und ein im Gesicht komplett tätowierter Mann zu sehen gewesen waren. „Dadurch blieb eigentlich nur eine Person übrig“, sagte Verteidiger Wolfgang Opitz. „Das ist eine ganz böse Geschichte.“
Auf
freiem Fuß
Der
wegen Totschlags vorbestrafte Sven K. war zuletzt im Januar vom
Dortmunder Landgericht zu 21 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt
worden, weil er auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt zwei
türkischstämmige Jugendliche verprügelt haben soll. Da dieses
Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, befindet sich der
25-Jährige jetzt weiterhin auf freiem Fuß.