Nazi-Kader Mario Matthes erneut verurteilt

Heute hat das Landesgericht Mainz die Berufung gegen eine Bewährungsstrafe des NPD-Funktionärs Mario Matthes zurückgewiesen und das Urteil in vollem Umfang bestätigt. In dem Verfahren ging es um eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, die Matthes im Januar 2008 auf dem Uni-Campus in Mainz an einem Kommilitonen beging (siehe http://de.indymedia.org/2008/12/234604.shtml). Der stellvertretende Vorsitze der NPD Hessen und hochrangiger Funtionär div. Nazi-Organisationen hatte gegen die vorhergehenden Urteile vom August und Dezember 2008 immer wieder Berufung eingelegt.

 

Der Prozessverlauf wurde nur sehr schwach verfolgt; allerdings wurde auch kaum zu dem Termin mobilisiert, da für den Ausgang des Verfahrens ohnehin keine Überraschungen vermutet wurden.

 

Während der Verhandlung versuchte RA Dirk Waldschmidt, der Verteidiger Matthes, den einzigen Zeugen immer wieder durch durchsichtige Manöver aus der Fassung zu bringen und als unglaubwürdig dastehen zu lassen. Da viele seiner Fragen auf immer diesselben Punkte des Tathergangs zielten und sich endlos wiederholten, wurde er des öfteren vom Staatsanwalt in die Schranken verwiesen. In alter Manier brachte er die schon mehrmals erfolglosen "Argumente" hervor, die den Übergriff Matthes als "Kampf unter Männern" darstellten und die das Opfer zum Täter machen sollten. Die Krönung der "Prozesstaktik" Waldschmidts war die Behauptung, er könne durch seine "medizinischen und kampfsportlerischen Vorkenntnisse" beweisen, dass das Opfer sich die Verletzungen im Gesichtsbereich nicht durch einen Tritt gegen den Kopf zugezogen haben konnte, wie das Gericht bereits anerkannte. Als das Gericht diesen bat, seine These durch einen Antrag auf ein sachverständiges Gutachten unter Beweis zu stellen, verzichtete er dann doch lieber.

 

Mario Matthes gab vor den Fragen der Schöffen freimütig zu, des öfteren in körperliche Auseinandersetzungen zu geraten. Zur direkten Lüge (abgesehen von seinen sowieso widersprüchlichen Aussagen) ließ er sich hinreißen, als er gefragt wurde, ob er zum Zeitpunkt der Tat über Kampfsporterfahrung verfügte. Kurz vor Verkündung des Urteils versuchte er dann noch, seinen Kopf mit der vagen Erwähnung eines Täter-Opfer Ausgleichs aus der Schlinge zu ziehen. Das Gericht schenkte ihm jedoch nach wie vor keinen Glauben und bestätigte zur Abwechslung mal das vorrangegangene Urteil (11 Monate Haftstrafe auf 3 Jahre Bewährung). Dabei dürften auch die diversen Verleumdungen und Drohungen, die seitdem auf das Opfer zukamen, ihre Rolle gespielt haben.

 

Ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde vor kurzem ohne Begründung und ohne strafrechtliche Konsequenzen vom Wiesbadener Amtsgericht eingestellt (siehe http://de.indymedia.org/2009/05/249955.shtml).

 

Es ist Matthes noch ein weiteres Mal möglich, das Urteil anzufechten. Nachdem er für seine Tat von der Universität Mainz für 1 Semester symbolisch rausgeworfen wurde, hat er inzwischen eine Beschäftigung für die nun freie Zeit gefunden: Er trainiert Wing-Tsun - im Rahmen des Unisports...