Gewaltattacke gegen Studenten

Erstveröffentlicht: 
19.03.2013

Göttinger Linksaktivist wird zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

 

Göttingen. Nur drei Monate nach seiner jüngsten Verurteilung hat sich ein Göttinger Linksaktivist jetzt erneut vor Gericht verantworten müssen.

Das Amtsgericht Göttingen verurteilte den 22-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass er einem Jura-Studenten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Das Opfer erlitt dadurch einen Nasenbeinbruch und musste operiert werden.

Der 22-Jährige, der bereits mehrfach durch Straftaten bei Demonstrationen in Erscheinung getreten ist, war vor zwei Jahren in die Schlagzeilen geraten. Damals war er bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen, weil er sich keine DNA-Probe entnehmen lassen wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte die erkennungsdienstliche Maßnahme angeordnet, nachdem es zu einem weiteren Vorfall bei einer Demonstration in Göttingen gekommen war. Die Karlsruher Richter nahmen seine Verfassungsbeschwerde allerdings nicht an. Der 22-Jährige hatte daraufhin bei der Polizei eine Speichelprobe abgegeben.

In dem neuen Verfahren ging es um einen Vorfall im März 2012. Laut Anklage war der 22-Jährige mit mehreren Kumpanen um zwei Uhr morgens in der Innenstadt unterwegs, als sie an einer Ampel auf eine Gruppe von Jura-Studenten trafen.

Die Linksaktivisten sollen dann einen Studenten gefragt haben, ob er Burschenschafter sei. Als dieser verneinte, sollen sie plötzlich zum Angriff übergegangen sein.

Während einige aus der Gruppe Pfefferspray einsetzten, soll der 22-Jährige einem Studenten so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser einen Nasenbeinbruch erlitt. Das Opfer musste nach der Operation noch mehrere Wochen lang einen Gesichtsverband tragen und konnte wegen der Verletzung eine juristische Hausarbeit nicht rechtzeitig abschließen.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine elfmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Geldstrafe plädiert. Anders als die Verteidigung wollte das Gericht die Tat jedoch nicht als minder schweren Fall bewertet wissen. Neben dem 22-Jährigen waren auch zwei weitere Verdächtige angeklagt, gegen sie will das Gericht in einem separaten Verfahren verhandeln.

Erst im November vergangenen Jahres hatte das Göttinger Amtsgericht den 22-jährigen Linksaktivisten wegen Beleidigung von Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Dezember handelte er sich vor dem Amtsgericht in Frankfurt/Main eine weitere Geldstrafe ein, ebenfalls wegen Beleidigung.

(pid)