GBW verteidigt Mieterhöhung

Erstveröffentlicht: 
24.11.2011

Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GBW) weist die Kritik an geplanten Mieterhöhungen zurück. Die Wohnungen seien keine Sozialwohnungen mehr und Mieterhöhungen nach drei Jahren vertretbar, argumentierte ein Sprecher.

 

"Die Durchschnittsmieten liegen bei den betreffenden Wohnungen nach den Erhöhungen im Durchschnitt bei fünf Euro fünfzig pro Quadratmeter. Das liegt weit unter dem Nürnberger Mietspiegel", sagte Hans Nägel, der Geschäftsführer der GBW für Nordbayern. Laut Nägel liegt die letzte Mieterhöhung von 20 Prozent erst knapp drei Jahre zurück. Auch damals mussten die Mieter 20 Prozent mehr für ihre Wohnungen bezahlten. Betroffen davon sind vor allem sozial Schwächere und Hartz IV-Empfänger, da es sich bei den Mietobjekten um Sozialwohnungen handelt. Eine Mietpreiserhöhung habe aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen müssen, nachdem die Wohnungen seit Ende 2008 nicht mehr als Sozialwohnungen gelten, argumentiert die GBW.

 

Deutliche Mieterhöhung

Die Mietpreiserhöhungen waren bei rund 240 Mietern in Nürnberg auf heftige Kritik gestoßen. Die GBW hatte angekündigt, zum 1. Januar kommenden Jahres für 190 Wohnungen in der Nürnberger Schupferstraße die Mieten um knapp 20 Prozent zu erhöhen.

 

Stadt Nürnberg sieht sich machtlos

"Die Stadt Nürnberg hat juristisch keine Möglichkeit, hier einzugreifen", sagte Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas gegenüber dem BR. Zudem seien die rechtlichen Grundlagen für Mieterhöhungen gegeben, da die Sozialbindung für die Wohnungen inzwischen abgelaufen sei, so Fraas weiter. Die Stadt habe nur die Möglichkeit, politisch an die GBW AG zu appellieren. "Würden wir mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft so handeln, dann hätten wir sicherlich ein Problem", sagte Fraas.

 

Bayern LB muss "Nebenaktivitäten" einstellen

Voraussichtlich wird sich die Bayerische Landesbank (BayernLB) von ihrem 92-prozentigen Anteil an der GBW trennen, so der ehemalige bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon. Hintergrund ist die finanzielle Schieflage der BayernLB und eine Maßgabe der EU-Kommission. Demnach muss sich die Bank von "Nebenaktivitäten" trennen und auf ihr Kerngeschäft beschränken, um staatliche Hilfe erhalten zu können. Zu den "Nebenaktivitäten" zählt auch das Immobiliengeschäft.