Gestern einigten sich die Innenminister der Länder und des Bundes auf die Abschaltung aller „Vertrauens-Leute“ in der Führungsebene der neofaschistischen NPD. Vor neun Jahren war bereits ein erster Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, nachdem bekannt wurde, dass V-Leute in den obersten Gremien der rechtsradikalen Partei tätig waren. Eine Unterscheidung zwischen Aussagen von vom Verfassungsschutz bezahlten Neonazis* und anderen NPD-Kadern war damals angeblich nicht möglich.
Nach den aufgedeckten Morden der rechten Terrorzelle „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU), die auch in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Menschen umbrachte, wurden schnell Verbindungen zur NPD, die 1963 unter anderem von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP, sowie der Waffen SS und anderen faschistischen Organisationen des Dritten Reiches gegründet wurde, offensichtlich.
Vorgeschoben: Bedenken und Gründe gegen ein Verbot
Während manche Konservative wieder versuchen, ein konsequentes Vorgehen gegen die NPD mit vorgeschobenen „Bedenken“ zu verhindern, fiel die Abstimmung über die Abschaltung der V-Leute jedoch einstimmig aus. Auch der frisch zum Bundespräsidenten gewählte Joachim Gauck, der in der Vergangenheit nicht zuletzt damit auffiel, Thilo Sarrazin für seine rassistische Hetze zu loben, zeigte sich offenbar wenig begeistert von dem Vorstoß der Innenministerkonferenz (IMK). Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag warnte jedoch davor, „schon vor einer ernsthaften Prüfung kalte Füße“ zu bekommen. Das wäre ein „fatales Signal“ für die Gesellschaft.
Dass eine mögliche Offenlegung der Namen der V-Leute bei einem neuen Verbotsverfahren eine Gefährdung der „Vertrauens-Leute“ bedeutet, wie einige Politiker_Innen meinen, ist mehr als unwahrscheinlich. In der Vergangenheit konnte immer wieder belegt werden, dass sich Neonazis untereinander abstimmen und sie ihre Aussagen gegenüber dem VS gezielt so gegeben, das zum Beispiel Aktionen der radikalen Rechten ungestört durchgeführt werden können. Die „Führer“ innerhalb der NPD kennen meistens die Namen der V-Leute und nutzen sie, um den Staat an der Nase herumzuführen.
Obwohl die NPD nach eigenen Angaben einen „Plan B“ für den Fall eines Verbotes ihrer Partei hat, dürfte das Wegbrechen der Fraktionsmittel, dazu gehört die Ausstattung von Bürger_Innenbüros und das Drucken von Fraktionszeitungen, in denen die NPD ebenfalls ihre rechte Propaganda verbreitet. Ein erfolgreiches Verbot würde die rechte Szene bundesweit um Jahre zurückwerfen. Der Kampf gegen rassistische und fremdenfeindliche Einstellungen kann ein NPD-Verbot dennoch nicht ersetzen, es kann Politik und Zivilgesellschaft aber Zeit verschaffen, um Strategien gegen Neonazis zu entwickeln.
„Demokratie“ leben, heißt: NPD verbieten!
Eine gesellschaftliche Mehrheit für ein Verbot der neofaschistischen NPD wächst indes immer weiter. Bereits seit Jahren werden im Rahmen der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ Unterschriften und Stellungnahmen für ein NPD-Verbot gesammelt. Hunderttausende Zeitungen und Flyer wurden in der gesamten Bundesrepublik verteilt, Plakate aufgehängt und Aufkleber gegen die neobraune Hetze von Holger Apfel und co. geklebt. Immer mehr Initiativen, Verbände, Gewerkschaften und Parteien schließen sich der Forderung nach einem Verbot der NPD an.
* „V-Leute“ (Vertrauensleute) sind keine vom Verfassungsschutz eingeschleusten Super-Agenten, sondern überzeugte Neonazis, die für die Weitergabe vermeintlich wichtiger Informationen an den VS Geld bekommen.
Mehr Infos zum Thema NPD-Verbot findet ihr unter: http://ino.blogsport.de/category/npd-verbot-jetzt/