Unsere Idee von demokratische Freiheit ist bedroht. Wenn der Staat seine Bürger mit Trojanern elektronisch ausspähen darf, ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht mehr zu garantieren.
Von Harry Nutt
Dementieren, prüfen, relativieren. Das ist ein übliches Verlaufsmuster bei politischer Skandalen. Und genau so fielen auch die politischen Reaktionen auf die Entdeckung des so genannten Staatstrojaners aus, der sich unbemerkt und unerlaubt auf privaten Computern als perfide Spähsoftware breitmachen kann. Die Bundesregierung zeigt sich besorgt, die Justizministerin hat Transparenz und Aufklärung zugesagt, und die verantwortliche Landesregierung in Bayern weist den Vorwurf der Gesetzesverletzung zurück. Wie zur verheerenden Nuklearkatastrophe von Fukushima streiten Experten über die Frage, ob der GAU unmittelbar bevorstehe oder sich bereits ereignet hat.
Wer Fukushima und den Einsatz von digitalen Mitteln zur Aufrechterhaltung staatlicher Sicherheit für nicht vergleichbar hält, hat Recht. Was der Chaos Computer Club (CCC) bei seiner spektakulären Datenobduktion herausgefunden hat, ist keine lebensbedrohliche Katastrophe, ja es ist nicht einmal ein Unfall. Doch: Es ist eine systemimmanente Konsequenz. Keine Entwarnung also. Das Zerstörungspotenzial der digitalen Zauberwerkzeuge ist enorm. Es geht, pathetisch gesprochen, um nicht weniger als unsere Idee von demokratischer Freiheit.
Im Bauch des digitalen Trojaners befindet sich ein ganzes Bündel zersetzender Substanzen, deren destruktive Wirkung sich allmählich abzuzeichnen beginnt. Über die Zerstörung mindestens dreier gesellschaftlicher Grundannahmen muss gesprochen werden. Die erste Annahme betrifft die Rolle des Staates, der doch nur Schritt zu halten vorgibt mit der technischen Aufrüstung terroristischer und krimineller Organisationen. Die Erfolgsmeldungen der letzten Monate konnten von den Sicherheitsbehörden als Bestätigung ihrer Strategie aufgefasst werden. So können Anschläge vereitelt werden, weil staatliche Stellen über satisfaktionsfähige Erkennungs- und Überwachungssysteme verfügen. Wer will schon eine Polizei, die ihre Ermittlungsprotokolle mit der Schreibmaschine tippt?
Die informationelle Gefräßigkeit des gerade sezierten Trojaners beseitigt jedoch auf radikale Weise die Vorstellung vom gezielten Einsatz im Moment sich anbahnender Gefahr. Trojaner können kopiert und derart umgedreht werden, dass der Zugriff Unbefugter möglich und wahrscheinlich ist. Im Ernstfall haben wir es nicht nur mit einer Gesetzesübertretung und Anmaßung staatlicher Stellen zu tun, sondern auch mit der zwangsläufigen Unfähigkeit der Behörden, Kontrolle über seine Kontrollinstrumente auszuüben.
Schwerwiegender als die Zerstörung der Illusion von einem Staat, der in unserem Sinne weiß, was er zu tun und zu lassen hat, ist zweitens, dass wir nicht mehr klar zwischen gut und böse unterscheiden können. Die einschlägigen Spionagefilme erzählen hundertfach davon, dass Institutionen mit guten Absichten von bösen Mächten unterwandert werden können. Am Ende findet sich meist ein mutiger Held, der wieder für Ordnung sorgt. Die Trojaner-Affäre macht indes deutlich, dass es keine alte Ordnung mehr gibt. Institutionen wie das Bundeskriminalamt werden kaum noch feststellen können, ob ein Beweis von ihrem Trojaner kommt oder ob dieser ihnen von Dritten untergeschoben worden ist. Das Programm, sagt Christoph Lauer von der Berliner Piratenpartei, bewirke genau das Gegenteil dessen, wofür es angeschafft worden sei. Auf der Rückseite der behördlichen Gier nach Informationen findet längst ein rasender Kampf um Information und Desinformation statt. Für den harmlosen Bürger folgt daraus, dass er mit der Haltung, er habe ja nichts zu verbergen, schweren Schiffbruch erleiden kann.
Die dritte Illusion, die verloren zu gehen droht, ist die Möglichkeit einer angemessenen Beschränkung durch Vorschriften und Gesetze. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung von 2008 durchaus kluge und weitreichende Bemerkungen gemacht. Aber es hat bereits 2008 eingeräumt, wie schwer der Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Datenerhebung wird. Ist man erst einmal drin im System des Zielobjekts, „dann ist die entscheidende technische Hürde für eine Ausspähung, Überwachung oder Manipulation des Systems genommen“, heißt es in der Entscheidung des BVerfG. Inzwischen kann als gewiss gelten, dass die privaten Entwicklerfirmen ihre Spähprogramme nicht nach Handreichungen des Gesetzgebers konstruiert haben.
Und? Was tun? Man darf die verantwortlichen Politiker nicht mit abwiegelnden Erklärungen über Testprogramme und dergleichen durchkommen lassen. Nahe Rücktritte sind durchaus geboten. Sie stünden im Dienst der Erkenntnis, dass die Grundlagen unseres Rechtsstaates gerade auch vor unseren Computer-Bildschirmen verteidigt werden müssen.