Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Beschwerden dreier Mitglieder der Wagenburg "Kommando Rhino" recht gegeben: Die Stadtverwaltung muss deren Wagen, die sie Mitte August bei einer versuchten Besetzung in Zähringen beschlagnahmt hatte, sofort herausgeben. Die Stadt hat angekündigt, dies heute tun zu wollen.
Die grundsätzliche Entscheidung, ob die Wagen bei der Räumung des privaten Geländes an der Zähringer Straße rechtmäßig beschlagnahmt worden waren oder nicht, steht noch aus. Im jetzigen Beschluss ging es erst einmal um Eilanträge, die die Rhinos gestellt hatten, um ihre Wagen zurückzubekommen. Ende August hatte das Freiburger Verwaltungsgericht diese Eilanträge noch abgelehnt – der nächsthöhere Verwaltungsgerichtshof aber findet, die Beschwerden sind begründet. Der Grund: Die Stadt hat das besondere Interesse, warum sie die Wagen beschlagnahmt hat, nicht schriftlich begründet, also einen Formfehler gemacht. Das aber dürfe nicht sein, meint der Verwaltungsgerichtshof: Wer sich auf sogenannte Notstandsmaßnahmen bezieht, müsse sich bewusst machen, dass dies eine Anordnung mit Ausnahmecharakter ist; das müsse auf jeden Fall auch schriftlich begründet werden. Einfach Bescheinigungen über den Vollzug auszustellen, wie es das Amt für öffentliche Ordnung damals gemacht hatte, reiche nicht aus.
"Wir freuen uns natürlich über die Entscheidung, da sie unsere Rechtsauffassung bestätigt", sagte gestern Rechtsanwältin Katja Barth, die die Beschwerdeführer vertritt. Das Ordnungsamt habe bereits zugesagt, die Wagen sofort herauszugeben, "ohne Bedingungen und ohne Kosten". Das bestätigte Rathaussprecherin Edith Lamersdorf: "Selbstverständlich akzeptiert die Stadt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs."