Fachkongress: Vorträge, Diskussionen, Workshops vom Gastarbeiter zum Migranten?
Vorwort - Die Ursachen der Migration sind so zahlreich wie die Artenvielfalt in der Natur und Ihre Existenz ist so alt wie die Menschheit selbst. Zu- und Abwanderung ist also kein Phänomen der Modernen. Es wäre also zutreffend die Existenz der Menschheit der Geschichte von Migration gleichzusetzen, schließlich hat sich die Menschheit historisch gesehen von Afrika ausgehend über den ganzen Globus auf diese Art verteilt.
Immer dann, wenn den Menschen in Ihrem gewohnten Lebensraum die Mittel Ihrer Existenz nicht mehr gegeben waren, bemühten Sie sich um die Selbigen. Diese Bemühungen gingen in den meisten Fällen mit der Veränderung des Lebensraums einher. Die einzige Konstante bzw. Konsequenz, wie unterschiedlich auch die Ursachen von Migration sein mögen, ist die Entwurzelung, die Migration immer zur folge hat.
Auch in Deutschland beginnt die Geschichte der Einwanderung nicht nach dem 2. Weltkrieg sondern hat Ihren Ursprung bereits im späten 18. Jahrhundert. In den 1920er Jahren gab es analog den 1950er und 1960er Jahren bereits ein Arbeitmarktorientiertes Anwerbeabkommen mit Polen und der Tschechoslowakei. Im Jahr 1932 zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise gab es dann auch ein Anwerbestopp. Also eine fast identische Entwicklung wie in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg. Auch hier lässt sich eine Konstante ermitteln; das sogenannte Rotationsprinzip. Diese zeitliche Begrenzung ist der Grund, dass sich sowohl die Anwerber als auch die Angeworbenen nicht um „Integration“ bemüht haben, denn die historische Konstante der Entwurzelung trat bzw. sollte ja nie eintreten.
In diesem Zusammenhang können wir auch die Aussage „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ einerseits negieren, denn historisch gesehen ist Sie es. Des weiteren lässt sich daraus auch der Sinn dieser Aussage klar ablesen. Diese Aussage ist und kann also nichts anderes als ein politisches Bekenntnis und somit die Bekundung eines bzw. keines Interesses an der Integration zugewanderter Menschen sein.
Mittlerweile sind seit dem Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland 50 Jahre vergangen. Die Entwurzelten Arbeitsmigranten der 60er und 70er Jahre und die politischen Migranten der 70er und 80er Jahre haben in Deutschland wurzeln gefasst und eine neue Heimat gefunden, die Ihnen die Mittel, die Bedingungen Ihrer Existenz nach wie vor bietet.
Die Probleme mit welchen Sie vormals zu Kämpfen hatten, existieren immer noch, nur in anderen Verlaufsformen. Die Herausforderungen, die Gebote die als Maßstab gelungener Integrität fest- und angelegt werden, haben nicht den Zweck eines homogenen Zusammenlebens sondern die Prüfung auf Tauglichkeit dieser Menschen unter den „neuen“ Vorzeichen von Standort- und Konkurrenzfähigkeit der Nation. Heutzutage ist also Migration fundamental durch die Interessen der Unternehmer und Ihren Erfolg geprägt. Migration ist Mittlerweile eine kalkulatorische Größe des Unternehmertums.
Der Fachkongress Migration stellt im Umgang mit der ganzen Thematik eine neue Herangehensweise dar. An Fachkongressen, an Tagungen, an Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung, an parteipolitisch und (massen-) medial initiierten öffentlich geführten Diskussionen und Diskursen zum Thema Migration besteht wahrlich kein Mangel – wie nicht zuletzt die sog. Sarrazin-Debatte zeigt. Was allerdings die Migrationsdiskurse mehrheitlich und insgesamt eint ist die seit 50 Jahren geltende Sichtweise, Menschen nichtdeutscher Herkunft stellten, mehr oder weniger, doch prinzipiell auf jeden Fall, ein gesellschaftliches Problem dar, weshalb sich der Migrationsdiskurs konsequent zu einem Diskurs über „Migranten“ fortentwickelt hat an dessen Ende nunmehr einhellig und nicht weiter hinterfragbar die Forderung, das Gebot „Integration“ steht. Ausgeblendet bleibt dabei, wohin hinein sich die „Migranten“ eigentlich zu integrieren haben. Der Fachkongress 50 Jahre Migration will bewusst und begründet diesem Mainstream eine Absage erteilen und eine andere, eine neue Sichtweise eröffnen.
Notwendigkeit, Methode und Ziel des Kongresses
Die seit 50 Jahren anhaltende eindimensionale Sichtweise, die den Migrationsdiskurs auf einer sogenannten „Ausländer“-Problematik begründet und damit auch der allgemeinen Voreingenommenheit gegen Migration und Menschen nichtdeutscher Herkunft täglich neues „empirisches“ Anschauungsmaterial liefert, begründet damit die äußerst stabile Kontinuität der Voreingenommenheit, die es dahin gebracht hat, dass die „Thesen“ z.B. eines Sarrazins allen Ernstes als letztlich „ernst zu nehmender“ Vortrag in Sachen Migration, Bevölkerungspolitik und „die Migranten“ landesweit erörtert wird. Gegen diese 50 Jahre alte eindimensionale Sichtweise ist der Fachkongress erichtet, daraus erwächst seine Notwendigkeit.
Leitmotiv des Fachkongresses ist die Kritik einer öffentlichen und mehrheitlichen Sichtweise, die mit der Markierung der Migration und der Menschen nichtdeutscher Herkunft als eines grundsätzlichen gesellschaftlich-soziokulturellen „Problems“ den Diskurs über Migration resp. über „die Migranten“ zielstrebig auf ein Nebengleis führt, das konsequent vom Problem, das die Gesellschaft darstellt –und zwar für Nichtdeutsche wie für Einheimische – absieht, weil sie gewillt ist, die heimische Gesellschaft und die in ihr geltenden Prinzipien als prinzipiell nicht weiter diskussionswürdig zu betrachten.
Diese Sichtweise einmal unterstellt, gerät etwa in der Betrachtung der Ausländerkriminalität nicht die Kriminalität an sich in den Blickpunkt des Interesses, zu der die Einheimischen mindestens ebenso und sogar massenhaft greifen, sondern das Faktum, dass auch Menschen nichtdeutscher Herkunft meinen gute Gründe zu haben, gegen das Gesetz zu verstoßen. So geht es dem Betrachter nicht darum, die Kriminalität abzuschaffen, sondern dem von Anfang an bestehenden „Beweisziel“, Ausländer „ist“ ein Problem wird „empirisches“ Beweismaterial geliefert. Diese Betrachtungsweise und -Methode ist Gegenstand und Kritik des Fachkongresses.
Der Zielsetzung gemäß wird der Fachkongress auch methodisch neue Wege gehen und eröffnen. Zum einen wird es kein Fachkongress über Migration und insbesondere kein Fachkongress über Menschen nichtdeutscher Herkunft, sondern ein Fachkongress mit „Migranten“, unter aktiver Beteiligung von Menschen nichtdeutscher Herkunft an der Konzeptionierung, an der Durchführung sowie am Diskussionsprozess des Kongresses. Der Fachkongress stellt die Aktivität einer „Migrantenselbstorganisation“ dar, die Referenten besitzen, die (weitgehend?) auch Migrationshintergrund haben. Zum anderen wird der Fachkongress wesentlich auf dem partitizipativ – dialogischen Diskurs beruhen und durch ihn gestaltet werden:
Anstelle von Referaten und Vorträgen durch die besonders qualifizierten Fachreferenten, tritt ein knapper Überblick, die stringente Zusammenfassung wissenschaftlicher oder gedanklicher Ergebnisse als Dialog- und Diskussionsimpuls unter expliziter Einbeziehung des Publikums.
Ziel des Fachkongresses ist, die 50 Jahre geltende eindimensionale Sichtweise, die Migration und die als „Migranten“ bezeichneten Menschen nichtdeutscher Herkunft als wie immer geartetes „Problem“ zu betrachten, denn zu dieser Annahme gibt es keinerlei Gründe.
Vielmehr geht es darum, das öffentliche und private Bewusstsein dahingehend zu schärfen, dass nicht die Migration, sondern die Gesellschaft und die in ihr geltenden Prinzipien ein Problem darstellen – für Einheimische wie für Nichteinheimische.
Das Anwerbeabkommen
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 31. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte, trotz gegenteiliger vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre, sogenanntes Rotationsprinzip), zum Beginn einer türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Seither sind 50 Jahre vergangen und aus den vormals Gastarbeitern/innen sind nun Migranten bzw. Menschen mit Migrationshintergrund geworden.
Im Herbst 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkische Republik ein Abkommen zur zeitlich begrenzten Anwerbung von Arbeitskräften ab. Die Initiative zum Abschluss dieses Abkommens ging hierbei von der Türkei aus. Durch die Geldüberweisungen der Gastarbeiter in die Türkei sollte das Handelsbilanzdefizit der Türkei im Handel mit Deutschland durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die türkische Leistungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland gegenüber auszugleichen. Die türkische Regierung nahm hierbei Bezug auf einen ähnliches 1955 zwischen Deutschland und Italien geschlossenes Anwerbeabkommen, welchem die gleiche Motivation zugrunde lag. Neben der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei, auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie, also einen „Know-how-Transfer“.
Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend auf das Angebot der Türkei Arbeitskräfte zu entsenden. Der damalige Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte schätzte er als zu groß ein. Des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Durch den außenpolitischen Druck der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.
Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen. Besondere Inhalt des Abkommens Das Anwerbeabkommen mit der Türkei enthielt von Anfang an im Gegensatz zu den Anwerbeabkommen mit den westlichen Ländern einige Besonderheiten (die später auch für die Abkommen mit Tunesien und Marokko übernommen wurden).
• Eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,
• Ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen explizit ausgeschlossen,
• Eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzunehmende Arbeit,
• Eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,
• Die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.
Wie unschwer zu erkennen ist, wurde ganz gezielt auf die Arbeitskraft der Menschen aus der Türkei gesetzt, mit dem Ziel eine Verwurzelung oder Integration der sogenannten Gastarbeiter in Deutschland zu vermeiden. Da vertragsgemäß lediglich ein maximal zweijähriger Arbeitsaufenthalt der türkischen Arbeitskräfte vorgesehen war, gab es folgerichtig auch keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer. Von einigen Spezialisten, wie etwa hoch qualifizierten türkischen Fachärzten abgesehen, übernahmen die meist gering qualifizierten türkischen Arbeitsmigranten häufig Stellen, für die sich beim gegebenen geringen Lohnniveau nur sehr wenige deutschen Arbeitskräfte bewarben. Häufig waren dies Arbeitsplätze in Branchen, welche sich durch den Strukturwandel zu einer starken Senkung der Arbeitskosten gezwungen sahen (z.B. in der Leder- und Textilindustrie). Der Struk turwandel in diesen Branchen wurde mithilfe dieser kostengünstigen Arbeitskräfte zeitlich etwas hinausgeschoben. Durch die Verfügbarkeit kostengünstiger Arbeitskräfte unterblieb jedoch eine wirtschaftlich- technologische Effizienzsteigerung, welche eine längerfristige Bewältigung des Strukturwandels ermöglicht hätte und viele dieser Unternehmen überlebten die schwere wirtschaftliche Rezession Anfang der 1970er Jahre nicht. Andere überlebten die Strukturkrise durch eine Verlagerung der Arbeitsplätze ins kostengünstigere Ausland. Insbesondere die deutsche Textilindustrie verlegte viele besonders arbeitsintensive Produktionseinrichtungen nach Jugoslawien und Nordafrika.
Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 ließ die Anwerbung neuer türkischer Arbeitskräfte zurückgehen. Die Ölkrise und die aus ihr folgende schwere wirtschaftliche Rezession führte am 23. November 1973 zum von der Bundesregierung beschlossenen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf. Zum Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich – nach 12 Jahren Anwerbeabkommen – ca. 500.000 bis 750.000 Menschen aus der Türkei in Deutschland. Mittlerweile leben ca. 2,5 Mio. Menschen aus der Türkei in Deutschland, die ca., zu ein drittel die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.
Migration in Zahlen
Bewerberzahlen
Zeitraum 1961 – 1973
Bewerber 2.659.512
Vermittelt 648.029
Altersgrenzen für die Vermittlung
Qualifizierte Arbeitskräfte: 40 Jahre
Unqualifizierte Arbeitskräfte: 30 Jahre
Frauen: 45 Jahre
Bergarbeiter: 35 Jahre
Qualifikationsgrad und Frauenquote
Fast 30% der Anwerber waren Facharbeiter bzw. angelernte Arbeitskräfte. Der Anteil an weiblichen Arbeitskräften betrug ca. 20%
Ablehnung nach der Gesundheitsüberprüfung in Istanbul
1962 10,1%
1963 10,6%,
1971 19,9%,
1972 18,3%
1973 17,3%.
1972 18,3%
1973 17,3%.
Kosten
Die Deutsche Verbindungsstelle organisierte die Reise in Koordination mit der Verbindungszentrale in München:
Die Kosten hierfür betrugen 165,- DM, später 300,- DM, und ab dem 1. September 1973 1000,- DM pro Person.
Selbstorganisationen der Migranten und ATIF
Der Verein türkischer Arbeitnehmer in Köln und Umgebung war die erste türkische Arbeitnehmerorganisation in Deutschland. Er wurde 1962, wenige Monate nach der Unterzeichnung des Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ins Leben gerufen. Sie war Vorbild für die Gründung zahlreicher weiterer Arbeitnehmervereine durch türkische Arbeitsmigranten in Deutschland.
1963 erhielt die Organisation als eingetragener Verein Rechtsstatus. Die Vereinssatzung enthielt dabei jedoch nicht ausdrücklich die Übernahme gewerkschaftlicher Funktionen als Aufgabenstellung. Weitere Vereine folgten mit der Zeit.
ATIF, der Veranstalter dieses Kongresses, ist eine der ältesten Föderationen in Deutschland. Sie wurde als Föderation der Studenten aus der Türkei, seitens der Studenten, die in Deutschland Ihr Auslandsstudium absolvierten gegründet. Aus Ihr ging im Jahr 1976 die ATIF, die Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland, hervor.
Ziel hierfür war eine bessere Selbstorganisation für die Arbeiter aus der Türkei in Deutschland zu gewährleisten. Die mit der Arbeitsmigration entstandenen Herausforderungen sozialer, kultureller und politischer Natur und deren Organisierte Bewältigung waren und sind nach wie vor der Motor Ihres Handelns. Das Modell ATIF wurde ein Erfolg, denn aufgrund des Rotationsprinzips, wurde für die Integration und die Gleichberechtigung der Arbeitsmigranten seitens der Bundesregierung nicht viel gemacht wurde. Heute Engagiert sich die ATIF mit Ihren 23 Vereinen Bundesweit im Bereich der Migrationsthematik. Aufgrund des breiten Spektrums an Aufgaben und Herausforderungen einer multikulturellen und multiethnischen Gesellschaft, Lassen sich die Aufgabenfelder wie in die Bereiche Soziales, Kultur und Politik unterteilen, wobei in jedem Bereich die jugend- und frauenspezifischen Themen gesondert behandelt werden.
Die Arbeitsfelder der ATIF
• ATIF Engagiert sich hauptsächlich im Rahmen der sozioökonomischen und politischen Interessen der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland. Doppeltstaatsbürgerschaft, Wahlrecht für Migranten aus Drittstaaten, Stärkung der Muttersprache, Mindestlohn etc.
• Sie Engagiert sich für die Gleichberechtigung der Frauen in der Gesellschaft.
• Im Rahmen der Jugendarbeit ist der Fokus auf die Bildungsund Zukunftsperspektiven für die nächste Generation gerichtet.
• „Cultural Diversity“ und der interkulturelle Öffnungsprozess sind im Bereich des kulturellen Engagement die Kernthemen.
• Im Allgemeinen versteht sich die ATIF auch als Vertreter von Menschenrechten und Völkerverständigung in Deutschland und auf der Welt. Dies ist dem undemokratischen Vorgehensweisen und Methoden in dem Auswanderungsland geschuldet.
• Unter den Aspekt der Zukunftsperspektive fällt zweifelsohne auch der Bereich Umweltschutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Hier ist das Augenmerk auf eine Umweltbewusstsein, welches sich vor allem unter den Migranten aus der Türkei etablieren muss gerichtet.
• Des weiteren Engagiert sich die ATIF in Netzwerken gegen „Neofaschistische“ Gruppierungen und rechtes Gedankengut in der Gesellschaft und gegen Kriege auf der Welt.
Die Aufgabenfelder lassen sich natürlich in einem sich ständig erweiternden und Entwickelnden gesellschaftlichen Prozess nicht auf ewig fundamentieren. Deshalb ist die ATIF steht bemüht die Herausforderungen in diesem Prozess zu erkennen und als solche auch ernst zu nehmen und dem entsprechend vorzugehen.
50jahreeinwanderungsgeschichte01
24. September 2011
11 Uhr bis 19 Uhr
Werkstatt der Kulturen – Wissmannstraße. 32 – 12049 Berlin