Urteil: Berliner Autobrandstifter mit Bewährung bestraft

Erstveröffentlicht: 
11.08.2011

Wegen Brandstiftung an einem Auto ist ein 43 Jahre alter Berliner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das könnte das Ende eines Verfahrens sein, das seit Wochen für Aufregung sorgt.


Von Michael Mielke

 

Der Vorsitzende des Moabiter Schöffengerichts war am Ende sicher, dass Detlef M. nicht mehr versuchen wird, Autos in Brand zu setzen. „Vielleicht bin ich ja blöd“, sagte der Richter, „aber ich gehe davon aus, dass ich damit Recht behalte.“ Aus diesem Grunde habe sich das Gericht auch dafür entschieden, die Strafe des 43-Jährigen auf Bewährung auszusetzen. Der arbeitslose Berliner, der am 16. Mai 2011 einen Pkw in Brand setzen wollte, muss zudem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

 

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung geht, dann ist dieses Urteil das Ende eines Verfahrens, das seit Wochen für Aufregung sorgt. Detlef M. und ein 23 Jahre alter Bekannter waren am 10. Juni 2011 in Moabit festgenommen worden, weil sie im Verdacht standen, Autos angezündet zu haben. Der 23-Jährige wurde sofort wieder freigelassen, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärten ließ. Von der Untersuchungshaft verschont wurde wenig später jedoch auch Detlef M., obwohl gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Seine Tatbeteiligung an den Brandstiftungen in Moabit ließ sich offenbar ebenfalls nicht beweisen. Es gibt dafür keine Anklage.

 

Dafür jedoch für eine ähnliche Tat am 16. Mai 2011 auf der Karl-Marx-Allee im Ortsteil Friedrichshain. Detlef M. hatte dort gegen 7 Uhr versucht, einen 1er-BMW in Brand zu setzen. Dabei wurde er fotografiert und mit Hilfe dieser Fotos identifiziert. Zudem wurden in seiner Wohnung Pläne für den Bau von Brandsätzen und linksextreme Publikationen gefunden. Es folgten die erneute Unterbringung in der Untersuchungshaft – und der Prozess vor dem Schöffengericht.

 

Detlef M. ließ hier von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er zugab, den BMW am Kühlergrill angezündet zu haben. Er sei angeblich jedoch sicher gewesen, dass das Feuer von allein wieder ausgehen werde. Auf keinen Fall habe er Menschen gefährden wollen.

 

Tatsächlich hatte an dem BMW auch nur eine Plastikstrebe gebrannt. Dieses Feuer konnte von einer alarmierten Polizistin sekundenschnell ausgeblasen werden. Ein Gutachter sagte vor Gericht jedoch, dass es ohne diese Löschaktion jedoch sehr wohl möglich gewesen wäre, dass das ganze Fahrzeug ausbrennt, umstehende Fahrzeuge ebenfalls in Brand geraten und Menschen zu Schaden kommen könnten.

 

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer politisch motivierten Brandstiftung und forderte für Detlef M., der wegen Beschädigung von Kraftfahrzeugen vorbestraft ist, eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten – in dieser Höhe natürlich ohne Chance auf Aussetzung zur Bewährung.

 

Detlef M.s Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe. Er kritisierte, sein Mandant würde durch die „politisch motivierte“ Staatsanwaltschaft „dämonisiert“. Auch handele es sich nur um eine versuchte Brandstiftung und wegen des geringen Schadens von rund 70 Euro um einen minder schweren Fall. Zu Detlef M.s Motiv für die versuchte Brandstiftung äußerte sich der Anwalt nicht.

 

Auch der Vorsitzende des Schöffengerichts vermied, direkt über Detlef M.s mutmaßliche Beweggründe zu reden. „Ob Ideologie oder Quatsch, es gibt keine Legitimation für Autobrände“, urteilte der Richter. Das Gericht glaube dem Angeklagten, der mehr als 15 Jahre Schwerstbehinderte gepflegt habe und sich jetzt zum Sozialmanager umschulen lassen wolle, dass er Menschen nicht verletzen wollte. Aber das Gericht sei auch sicher, „dass das ganze Auto brennen sollte“. Und es folge dem Gutachter, der sehr anschaulich die Gefahren beschrieben habe. Brandstiftungen würden ja auch nicht zufällig als gemeingefährliche Straftaten gewertet. Ein entschlossenes Einschreiten der Justiz, so der Richter, sei zur Abschreckung geboten. „Es droht die Katastrophe. Und jeder Mensch, der geschädigt wird durch solchen Quatsch, ist einer zu viel.“