Messerattacke bei Demo bleibt ungesühnt / Den Angeklagten drohen Strafen in anderer Sache.
Im Hinblick auf weitere und offensichtlich noch schwerwiegendere Strafverfahren hat das Amtsgericht Freiburg ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen zwei Männer aus der rechten Szene vorläufig eingestellt. Den 29 und 36 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, anlässlich einer Demonstration am 20. Mai 2009 in der Rempartstraße in Freiburg einen Demonstranten mit einem Messer bedroht und zur Flucht genötigt zu haben. Das Messer zückte damals der Jüngere.
Anfang Februar war gegen die Angeklagten verhandelt worden (die BZ
berichtete). Sie gaben an, an jenem Nachmittag nach dem Genuss von Bier
und Wodka auf dem Heimweg zufällig auf die Demonstration gestoßen zu
sein. Sie hatte sich spontan nach der Räumung des besetzten St.
Antoniushauses gebildet. Die Angeklagten waren mit zwei Freunden
unterwegs. Auf ihren T-Shirts trugen sie ihre nationale Gesinnung zur
Schau. Die Polizei bemerkte das Aufeinandertreffen und drängte die vier
Rechten ab.
Anschließend, so berichteten nicht nur die Angeklagten, sondern auch
einige der zehn Zeugen, habe insbesondere ein radelnder Demonstrant die
Rechten aus sicherem Abstand immer wieder durch Rufe provoziert.
Die Lage wurde brenzliger, als sich beide Lager bei einer Baustelle mit
Warnbaken und Stangen bedienten. Wer sich zuerst bewaffnete, blieb
unklar. Der 29-jährige Angeklagte gab an, dass er sein Messer angesichts
der Übermacht der Linken nur aus Angst um sein Leben gezogen habe.Die
Polizei entschärfte die aufgeheizte Situation durch die vorläufige
Festnahme der stark angetrunkenen Rechten. Die Angeklagten mussten
einige Stunden in der Gewahrsamszelle auf dem Revier verbringen.Gegen
Ende der Beweisaufnahme hatte Strafrichter Manuel Ruby angesichts der
unklaren Beweislage eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Begründet
mit dem Hinweis, dass gegen beide Angeklagten noch weitere
Strafverfahren anhängig seien, in denen sie zu weit höheren Strafen
verurteilt würden, als im vorliegenden Fall. Hier, so Ruby, sei im Falle
einer Verurteilung an Freiheitsstrafen von höchstens zwei Monaten zu
denken.
Der Strafrichter hat sich in der Zwischenzeit die Akten der anderen
Verfahren kommen lassen. Danach warten auf den 29-Jährigen, der derzeit
wegen eines neuen Vorwurfs in Untersuchungshaft sitze, Strafen von
insgesamt zweieinhalb Jahren. Der 37-Jährige sei zu einer
siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sollten die Angeklagten in
diesen, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wider
Erwarten freigesprochen werden, so Ruby, könne das hiesige Verfahren
erneut aufgerollt werden.
Autor: Peter Sliwka