Verfahren gegen Rechte eingestellt

Erstveröffentlicht: 
26.02.2011

Messerattacke bei Demo bleibt ungesühnt / Den Angeklagten drohen Strafen in anderer Sache.

 

Im Hinblick auf weitere und offensichtlich noch schwerwiegendere Strafverfahren hat das Amtsgericht Freiburg ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen zwei Männer aus der rechten Szene vorläufig eingestellt. Den 29 und 36 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, anlässlich einer Demonstration am 20. Mai 2009 in der Rempartstraße in Freiburg einen Demonstranten mit einem Messer bedroht und zur Flucht genötigt zu haben. Das Messer zückte damals der Jüngere.

 

Anfang Februar war gegen die Angeklagten verhandelt worden (die BZ berichtete). Sie gaben an, an jenem Nachmittag nach dem Genuss von Bier und Wodka auf dem Heimweg zufällig auf die Demonstration gestoßen zu sein. Sie hatte sich spontan nach der Räumung des besetzten St. Antoniushauses gebildet. Die Angeklagten waren mit zwei Freunden unterwegs. Auf ihren T-Shirts trugen sie ihre nationale Gesinnung zur Schau. Die Polizei bemerkte das Aufeinandertreffen und drängte die vier Rechten ab.

Anschließend, so berichteten nicht nur die Angeklagten, sondern auch einige der zehn Zeugen, habe insbesondere ein radelnder Demonstrant die Rechten aus sicherem Abstand immer wieder durch Rufe provoziert.

 

Die Beweislage bleibt unklar


Die Lage wurde brenzliger, als sich beide Lager bei einer Baustelle mit Warnbaken und Stangen bedienten. Wer sich zuerst bewaffnete, blieb unklar. Der 29-jährige Angeklagte gab an, dass er sein Messer angesichts der Übermacht der Linken nur aus Angst um sein Leben gezogen habe.Die Polizei entschärfte die aufgeheizte Situation durch die vorläufige Festnahme der stark angetrunkenen Rechten. Die Angeklagten mussten einige Stunden in der Gewahrsamszelle auf dem Revier verbringen.Gegen Ende der Beweisaufnahme hatte Strafrichter Manuel Ruby angesichts der unklaren Beweislage eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Begründet mit dem Hinweis, dass gegen beide Angeklagten noch weitere Strafverfahren anhängig seien, in denen sie zu weit höheren Strafen verurteilt würden, als im vorliegenden Fall. Hier, so Ruby, sei im Falle einer Verurteilung an Freiheitsstrafen von höchstens zwei Monaten zu denken.

Der Strafrichter hat sich in der Zwischenzeit die Akten der anderen Verfahren kommen lassen. Danach warten auf den 29-Jährigen, der derzeit wegen eines neuen Vorwurfs in Untersuchungshaft sitze, Strafen von insgesamt zweieinhalb Jahren. Der 37-Jährige sei zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sollten die Angeklagten in diesen, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wider Erwarten freigesprochen werden, so Ruby, könne das hiesige Verfahren erneut aufgerollt werden.  

 

Autor: Peter Sliwka