Messerattacke bei Demo bleibt ungesühnt / Den Angeklagten drohen Strafen in anderer Sache.
Im Hinblick auf weitere und offensichtlich noch schwerwiegendere Strafverfahren hat das Amtsgericht Freiburg ein Verfahren wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen zwei Männer aus der rechten Szene vorläufig eingestellt. Den 29 und 36 Jahre alten Männern war vorgeworfen worden, anlässlich einer Demonstration am 20. Mai 2009 in der Rempartstraße in Freiburg einen Demonstranten mit einem Messer bedroht und zur Flucht genötigt zu haben. Das Messer zückte damals der Jüngere.
Anfang Februar war gegen die Angeklagten verhandelt worden (die BZ 
berichtete). Sie gaben an, an jenem Nachmittag nach dem Genuss von Bier 
und Wodka auf dem Heimweg zufällig auf die Demonstration gestoßen zu 
sein. Sie hatte sich spontan nach der Räumung des besetzten St. 
Antoniushauses gebildet. Die Angeklagten waren mit zwei Freunden 
unterwegs. Auf ihren T-Shirts trugen sie ihre nationale Gesinnung zur 
Schau. Die Polizei bemerkte das Aufeinandertreffen und drängte die vier 
Rechten ab.
Anschließend, so berichteten nicht nur die Angeklagten, sondern auch 
einige der zehn Zeugen, habe insbesondere ein radelnder Demonstrant die 
Rechten aus sicherem Abstand immer wieder durch Rufe provoziert.
Die Lage wurde brenzliger, als sich beide Lager bei einer Baustelle mit 
Warnbaken und Stangen bedienten. Wer sich zuerst bewaffnete, blieb 
unklar. Der 29-jährige Angeklagte gab an, dass er sein Messer angesichts
 der Übermacht der Linken nur aus Angst um sein Leben gezogen habe.Die 
Polizei entschärfte die aufgeheizte Situation durch die vorläufige 
Festnahme der stark angetrunkenen Rechten. Die Angeklagten mussten 
einige Stunden in der Gewahrsamszelle auf dem Revier verbringen.Gegen 
Ende der Beweisaufnahme hatte Strafrichter Manuel Ruby angesichts der 
unklaren Beweislage eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Begründet 
mit dem Hinweis, dass gegen beide Angeklagten noch weitere 
Strafverfahren anhängig seien, in denen sie zu weit höheren Strafen 
verurteilt würden, als im vorliegenden Fall. Hier, so Ruby, sei im Falle
 einer Verurteilung an Freiheitsstrafen von höchstens zwei Monaten zu 
denken.
Der Strafrichter hat sich in der Zwischenzeit die Akten der anderen 
Verfahren kommen lassen. Danach warten auf den 29-Jährigen, der derzeit 
wegen eines neuen Vorwurfs in Untersuchungshaft sitze, Strafen von 
insgesamt zweieinhalb Jahren. Der 37-Jährige sei zu einer 
siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sollten die Angeklagten in 
diesen, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wider 
Erwarten freigesprochen werden, so Ruby, könne das hiesige Verfahren 
erneut aufgerollt werden.
			
				
			
				 
					
				
				
							
Autor: Peter Sliwka
