Leipzig: Reaktion auf den Artikel der LIZ zum Mord an Kamal K.

Das Schweigen brechen! Rassismus bekämpfen!

Am 21. Dezember hat die Leipziger Internet-Zeitung einen Artikel unter der Überschrift "Mordfall Kamal K.: Kein dringender Tatverdacht mehr gegen Daniel K. - Begründungen einer Haftentlassung" veröffentlicht. Dieser Bericht enthält mehrere, aus unserer Sicht sachlich falsche oder unsachlich dargestellte Behauptungen. Im Namen des Initiativkreises wurde der LIZ-Redaktion folgender LeserInnen-Brief mit Bitte um vollständige Veröffentlichung zugesandt.

 

1. Im LIZ-Artikel wird Oberstaatsanwalt Schulz zitiert: Demnach würden die Mordbeschuldigungen gegen den Rassisten Daniel K. "ohne jegliche Kenntnis der bisherigen Ermittlungsergebnisse" erhoben. Die LIZ-Redakteure Patrick Limbach und Michael Freitag schließen sich dieser Darstellung an und behaupten, ein "fremdenfeindliches Tatmotiv" werde – u.a. durch den Initiativkreis Antirassismus – "herbeigeredet". Dabei handle es sich um "Kaffeesatzleserei".

 

Richtig ist, dass über den Fall Kamal tatsächlich nicht in "Kenntnis der bisherigen Ermittlungsergebnisse" geurteilt werden kann. Auch nicht durch die LIZ – denn offenbar hat sich die Staatsanwaltschaft aus Gründen, die man nur mit Mühe gutwillig auslegen kann, entschieden, die Öffentlichkeit überhaupt nicht über ihre Ermittlungsergebnisse zu informieren. Die einzige Ausnahme ist die seit Anbeginn der Berichterstattung verbreitete und nun auch durch die LIZ wiederholte Behauptung, für ein rassistisches Tatmotiv lägen keine Hinweise vor.

 

Dass eine zutreffende Einschätzung der Tat gerade dadurch erschwert wird, dass über den ermittelten Tathergang nicht informiert wird, ist allerdings einer der Kritikpunkte des Initiativkreises. Dieser hat daraufhin jene Hinweise betont, die zumindest dem Mittäter Daniel K. aufgrund seines jahrelangen Engagements in der organisierten Neonaziszene ein rassistisches Welt- und Menschenbild nachweisen.

 

Inwiefern diese Informationen juristische Relevanz haben, vermögen wir nicht einzuschätzen. Gut einschätzen können wir jedoch den Wahrheitsgehalt der Schutzbehauptung des Verteidigers von Daniel K., sein Mandant habe sich 2008 von der rechten Szene "distanziert": Ein aktiver Neonazi, der sich wirksam von seinem politischen Umfeld "distanziert" hat, wäre als "Aussteiger" zu bezeichnen. Daniel K. ist aber kein "Szene-Aussteiger", so viel steht ohne Kaffeesatz fest.

 

2. Entgegen dem Eindruck, der im LIZ-Artikel vermittelt wird, ist – jedenfalls aus unserer Sicht – die Kernfrage nicht, ob man Daniel K. als Mörder bezeichnen dürfe oder nicht. Das Skandalon besteht vielmehr darin, dass ein Migrant ermordet wird und das öffentliche Interesse an einer Aufarbeitung des Falles und der Bedingungen, unter denen er möglich wurden, gegen Null geht (übrigens nicht zum ersten Mal in Leipzig). Dieser Punkt wurde in einer Reihe von Veröffentlichungen des Initiativkreises Antirassismus explizit erwähnt.

 

Die LIZ macht aus dieser politischen eine rein juristische Frage. Dies drückt sich auch aus in Ihrer Behauptung, die Neonaziszene sei ein "Tummelplatz für viele Menschen mit kriminellen Energien", also mit (etwa genetischen?) rechtswidrigen "Anlagen", über die ausschließlich die Gewalten des Staates, hier also die Charaktermasken der Judikative, zu urteilen hätten.

 

Zunächst glauben wir nicht an das Hirngespinst "krimineller Energien": Als "kriminell" gelten Menschen, die in ihrem bewussten Handeln gegen das Gesetz verstoßen. Für diesen Verstoß kann es die verschiedensten Gründe geben, die plausibel sein können oder nicht. Dafür, sich zu bewaffnen, die Auseinandersetzung mit einem Migranten zu suchen und diese mit seinem Tod zu beenden, gibt es keine guten Gründe. Es gibt dafür keine Ausreden wie die vom Verteidiger Daniel K.s vorgebrachte Schutzbehauptung starker Alkoholisierung. Es gibt dafür auch keine gefälligen Erklärungen wie "kriminelle Energien".

 

Was es gibt sind Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Handelns von den Gründen ihres Handelns überzeugt waren; die sich deswegen bewaffnet, die Auseinandersetzung mit einem Migranten gesucht und seinen Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern herbeigeführt haben. So etwas geschieht nicht aufgrund "krimineller Energien" (übrigens eine juristischen Fiktion aus dem vorletzten Jahrhundert), sondern aus verkehrter Überzeugung, menschenfeindlicher Verrohung und ideologischer Zurichtung.

 

Nicht "kriminelle Energien" haben Kamal K. das Leben gekostet, sondern zwei bewusst handelnde deutsche Rassisten. Diese sind nicht Opfer ihrer Umstände, sondern politisch motivierte Täter eines womöglich ebenso motivierten Mordfalls. Der letzte Punkt ist juristisch strittig. Aber dass die beiden Täter bei alledem gemeinschaftliche gehandelt haben, ist scheinbar auch die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Mag sein, dass Daniel K. nicht das Messer geführt hat. Mag sein, dass er deswegen de jure kein Mörder ist. De facto ist er aber auch nichts Besseres. Und er ist vor allem niemand, der erwarten könnte, nicht nach seinen politischen Ansichten und ihren Folgen eingeschätzt zu werden.

 

3. Im LIZ-Artikel wird schließlich der Initiativkreis Antirassismus Leipzig mit der "linken Szene Leipzigs" identifiziert. Dies ist falsch: Die Mitglieder des Initiativkreises engagieren sich nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zur "linken Szene" in der antirassistischen Arbeit, sondern wegen ihrer gemeinsamen Überzeugung, dass Rassismus ein gesellschaftliches Problem darstellt, das öffentlich angesprochen, kritisiert und zurückgewiesen werden muss.

 

Wenn sich dieser Haltung insbesondere Menschen anschließen, die sich als "links" verstehen, sagt das über die zahlenmäßig marginale "linke Szene" weit weniger aus als über die riesengroße "Szene" jener deutschen Mehrheit, die Rassismus nicht für ein Problem hält, ihn verharmlost, befördert oder – wie nun im Fall Kamal – verschweigt. Zu dieser Mehrheit gehört nach unserer Erfahrung leider auch ein ansehnlicher Teil linker Menschen. Deswegen lehnen wir es ab, mit der "linken Szene" identifiziert zu werden.

 

Der Kampf gegen Rassismus eine Aufgabe, die überall geführt werden muss, weil die Abwertung, Diskriminierung und Entrechtung von Menschen leider zum Alltag in Deutschland gehört. Dagegen das Wort zu erheben ist keine Frage von Herkunft und Szene, sondern kritischer Haltung und politischer Vernunft.

 

Diese Vernunft ist Grundlage jeder Diskussion und hätte auch Grundlage des LIZ-Artikels sein können. Leider ist Ihre Recherche nicht so weit gediehen, uns einfach zu fragen. Oder wenigstens das zuende zu lesen, was wir dazu bereits veröffentlicht haben. Dafür, einfach die Klappe zu halten, sind wir schließlich nicht bekannt. Deswegen sind wir auch keine Staatsanwälte geworden.

 

Miriam Schleicher,
Pressesprecherin des Initiativkreises Antirassismus Leipzig

 

Offenbar hat sich die Redaktion der "Leipziger Internet-Zeitung" entschlossen, unseren LeserInnen-Brief nicht zu veröffentlichen. Eine Anwort der Redaktion ist uns nicht zugegangen, wie sie uns schon nicht im Zuge ihrer Recherchen mit später veröffentlichten Vorwürfen konfrontiert hat.

 

Ein weiteres Radiointerview mit dem Initiativkreises Antirassismus Leipzig bei freie Radios:

2 monate nach dem mord an kamal - Das Schweigen brechen, Rassismus bekämpfen!