KA: Solidarität mit den Angeklagten vom 1. Mai 2010

Solidarität mit den Angeklagten

Wegen angeblich zweifacher Nötigung sowie angeblicher Beleidigung wurde im Nachgang der revolutionären 1. Mai Demonstration in Karlsruhe gegen einen Aktivisten ermittelt. Dass er jetzt angeklagt wurde, weil er Kohorten behelmter und bewaffneter Bullen zweifach durch Lautsprecheransagen zu irgendetwas genötigt haben soll, ist augenscheinlich absurd.

 

Immer wieder für eine revolutionäre 1. Mai Demonstration!
 
Am 1. Mai 2010 waren in Karlsruhe über 600 Menschen dem Aufruf zur Demonstration „Kämpfen in der Krise: Kapitalismus überwinden!“ gefolgt. Auf den ersten Blick ein toller Erfolg, hatte es doch jahrelang in Karlsruhe keine sichtbare Alternative zum Bratwurst-Fassen des DGB im Stadtgarten gegeben.
Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebrochen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Demonstrationsrechtes. Der Versammlungsleiter beendete die Demonstration nach der Hälfte der Wegstrecke an einer Stelle, die der Polizei augenscheinlich nicht passte.
Die Polizei und das Ordnungsamt hatten so mit Ihrer provokativen Einsatzstrategie der Demonstration ein frühzeitiges Ende gesetzt und den Protest der sozialen Bewegungen zum Schweigen gebracht!
In das Gesamtbild des Polizeieinsatzes fügte sich dann der Angriff der Polizei mit Schlagstöcken und Pfefferspray auf dem Kongressplatz auf eine große Gruppe von Personen, die sich nach der vorzeitigen Auflösung der Demonstration am Karlsruher Marktplatz gemeinsam auf den Weg zur DGB-Kundgebung im Stadtgarten gemacht hatte.
 
Jetzt hat die Demonstration ein juristisches Nachspiel, das die tatsächlichen Verhältnisse vom 1. Mai auf den Kopf zu stellen versucht: Ermittlungen wurden (wenigstens) gegen den Anmelder, denjenigen, der die Demonstration technisch unterstützte, und den Angeklagten (er soll die Rolle des Moderators innegehabt haben) geführt.
Dem „Techniker“ wurde ein Strafbefehl wegen Beleidigung über 90 Tagessätze, dem Angeklagten einer  wegen zweifacher Nötigung sowie wegen Beleidigung  über 180 Tagessätze zugestellt. Beleidigt fühlten sich mehrere Beamte durch das Abspielen eines Liedes, in dem die Textzeile „Wir wollen keine Bullenschweine“ vorkommt, genötigt fühlte sich „der Staat“ durch kurzzeitiges Blockieren zweier Straßenkreuzungen durch den Demonstrationszug in Verbindung mit der Ansage, dass die Demonstration erst fortgesetzt würde, wenn das Polizeispalier abgezogen und das Filmen des Zuges eingestellt würden.
Gegen die Strafbefehle  haben beide Widerspruch eingelegt. Der Prozess vor dem Amtsgericht gegen den „Techniker“  fand bereits statt und endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen
 
Die Ermittlungen sowie die eingeleiteten Strafverfahren stellen einen ernst zu nehmende Angriff auf die revolutionäre 1. Mai Demonstration dar!
Geführt wurden und werden diese Angriffe von einigen wohl bekannten Karlsruher Autokraten und Autokratinnen ( Fr.Goschi: BUS, Bürgeramt für Sicherheit und Ordnung], Günther Reichenbacher [Staatsschutz, Ka Neureut], Jürgen Zimmer [BAO Einsatz]: Seit Jahren keine Versammlung, die nicht durch unsägliche Auflagen bereits im Vorfeld verunmöglicht werden soll, seit Jahren keine Versammlung, bei der die Polizei nicht bereits präventiv willkürliche Platzverweise ausspricht, provoziert oder prügelt, seit Jahren keine Versammlung, nach der die Staatsanwaltschaft nicht irgendein Verfahren einleitet.
 
Lasst uns gemeinsam unsere Demonstration verteidigen:
Für eine knackige Verhandlung! Ihr seid willkommen!
Für einen revolutionären 1. Mai 2011!

14.12.2010 14:15 Uhr Amtsgericht Karlsruhe