Lärmverbot: „Die Versammlungsfreiheit dient der geistigen, nicht der akustischen Auseinandersetzung.“

Trillerpfeife

Die Polizei hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg Anspruch auf Lärmschutz, wenn dies dem Schutz der eingesetzten Polizisten dient. Erfolglos geklagt hatte die NPD, der 2009 bei einem Aufmarsch in Hannovers Südstadt vorgeschrieben worden war den Lautsprecherwagen auf 90 dzB zu beschränken.
Doch dieses Lärmverbot für die Faschisten und Faschistinnen ist leider gar kein Anlass zur Freude.

 

Mit der selben Auflage war im August ein Rave gegen Faschismus und Krieg faktisch verboten worden. http://antimilitarismus.blogsport.de/2010/08/08/polizei-verhindert-rave/


Auch Lärmbeschränkungen wie beim letzten Biwak (5 Minuten Musikunterbrechung zur Erholung der Ohren der Einsatzkräfte) werden uns in Zukunft öfter begleiten. http://antimilitarismus.blogsport.de/2010/08/03/biwak-schwarzer-block-un...


Gegen beide Auflagen (Rave- und Biwakdemo-Auflagen) sind noch Klagen anhängig.


Auch im Zuge der Proteste gegen das Adventskonzert der 1. Panzerdivision Hannover im vergangenen Dezember hatten die Bullen über unzumutbaber Lärmbelastung geklagt. Damals versuchten Bundeswehrgegener_innen mit Trillerpfeifen, Topfdeckeln und Trommeln den Auftritt des Heeresmusikkorps in der Neustädter Hof- und Stadtkirche zu stören. Nach dem Einsatz klagten zehn Beamte über zum Teil starke Beeinträchtigungen ihres Hörvermögens.
Die Einschätzung des OVGs: „Die Versammlungsfreiheit dient der geistigen, nicht der akustischen Auseinandersetzung.“, wird von Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias begrüßt denn: „Sie macht es den Versammlungsbehörden künftig leichter, Polizeibeamte, Passanten und Anlieger vor unzumutbarem und gesundheitsschädlichem Demonstrationslärm zu schützen.“

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigat...
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Polizei-hat-bei-Demo...

 

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