[Trier] 5. NPD-Prozesstag - Stumme Nazis

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Am 16.11.2010 fand vor dem Landgericht Trier nun schon der fünfte Prozesstag gegen Safet Babic, Martin Auler und Karl Heuser wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung statt. Ihnen wird zur Last gelegt am 18. Mai 2009 zusammen mit weiteren unbekannten MittäterInnen drei AntifaschistInnen aufgelauert und einen von ihnen schwer verletzt zu haben. Zusätzlich wird gegen Babic wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verhandelt.

 

Zu Beginn der Verhandlung stellte Babic, wie bereits am ersten Prozesstag, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Hardt. Babic habe Informationen erhalten, der Richter hätte die Worte „brauner Sumpf“ zur Beschreibung einer rechten Szene in einer anderen Verhandlung verwendet. Daraus leitete die Verteidigung eine feindliche Gesinnung gegenüber rechtem Gedankengut ab. Dies stritt Hardt jedoch ab, woraufhin Babic mit ZeugInnen zu der Sache drohte. Über den Antrag soll nun ein anderer Richter in den kommenden Tagen entscheiden.

 

Daraufhin begann der Verhandlungstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen. Als erster Zeuge wurde an diesem Tag Christian Niewerra vernommen. Er wurde, wie die Auswertung der Handyverbindungen ergab, am Tatabend von Babic kontaktiert. Seiner Aussage nach hätte es sich bei diesem Gespräch, das um 23:25 Uhr statt fand, allerdings nicht um die Zusammenstellung eines Rollkommandos gehandelt. An den genauen Inhalt kann er sich jedoch nicht erinnern.

Nach eigenen Angaben ist Niewerra seit Sommer 2009 Mitglied der NPD und seine Aufgabe in dieser bestand in der Vergangenheit hauptsächlich im Anbringen von Plakaten und dem Sammeln von Unterstützungsunterschriften.

 

Danach wurde Ronnie Peters befragt, der angab bis 1999/2000 Mitglied der NPD gewesen zu sein. Auch er wurde am besagten Abend von Babic angerufen, lag zu diesem Zeitpunkt allerdings schon im Bett und betonte ungewöhnlich oft, dass das Gespräch nur wenige Sekunden gedauert hätte. Er gab wie Niewerra an nur nach Hilfe beim Plakatieren gebeten worden zu sein. Eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Rollkommando von Seiten Babics verneinte er.

Auf Nachfrage von Babic bemerkte er, dass dieser Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ablehnen würde.

Weitere Angaben wollte er zu dem Geschehen nicht machen, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren in der Sache gelaufen ist, in dessen Verlauf auch sein Handy vom Staatsschutz beschlagnahmt wurde. Bemerkenswert ist, dass er mehrfach betonte er könne sich an die Vorgänge nicht mehr genau erinnern, da diese schon so lange zurück lägen, sobald sich allerdings eine Gelegenheit fand Babic zu entlasten waren die Erinnerungen präsent.

 

Darauf folgte der Zeuge Dennis Razen, der nach eigenen Angaben kein Mitglied mehr in der NPD ist. Er berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht, da gegen ihn ebenfalls ein Ermittlungsverfahren lief und wurde daraufhin entlassen.

 

Als nächstes sollte David Reimann zu Wort kommen, der aus der gewaltbereiten Ultra/Hooligan-Szene des SVE Trier bekannt ist und dessen rechte Gesinnung kein Geheimnis ist. Er kam samt Anwalt in den Saal, um dem Gericht mit zu teilen, dass er die Aussage verweigert, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren lief.

 

Die Folgende Zeugin war Manuela Thömmes, bei der im Zuge einer Hausdurchsuchung rechte CDs und rechtes Bildmaterial gefunden wurden. Sie wurde zu diesem Termin polizeilich vorgeführt, da sie auf die Ladung zum 3. Prozesstages nicht erschienen war. Dazu gab sie an, dass sie erschienen wäre, man habe sie allerdings, mit den Worten „sie werden nicht mehr gebraucht.“, nach Hause geschickt. Der Antrag auf Bußgeld seitens der Staatsanwaltschaft wurde daraufhin zurück gezogen. Thömmes wollte sich wie schon ihre Vorredner nicht zum Geschehen äußern, da gegen sie in dem Fall ebenfalls ermittelt wurde. Sie wurde am Tatabend im Auto von dem Angeklagten Karl Heuser von der Polizei aufgegriffen.

 

Nach einer kurzen Pause ging es dann mit der Entscheidung über die Beweisanträge weiter. Die Verteidigung hatte in einer der Sitzungen davor beantragt den Vorsitzenden des Bezirksverbandes der Kriegsgräberfürsorge als Zeugen zu laden. Dieser soll, so hofft die Verteidigung, aussagen, dass eine Anmeldung bei „Heldengedenk“-Veranstaltungen nicht üblich sei.

Dies bezieht sich auf die Anklage Babic habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen als er am 8. Mai Leiter einer unangemeldeten „Trauerfeier“ auf dem Hauptfriedhof in Trier war.

Diesem Antrag wurde statt gegeben und der Zeuge wird für den kommenden Verhandlungstag am 26.11 geladen.

 

Über einen weiteren Antrag bezüglich DNA-Spuren konnte nicht entschieden werden, da das LKA noch nicht auf die Anfrage des Richters geantwortet hat.

 

Zum Schluss wurden einige Schriftstücke verlesen, die wenig Interessantes und Neues enthielten. Hierbei handelte es sich zum Beispiel um die Begründungen des Entzuges der Fahrerlaubnis bei Auler und Heuser oder die Beschlagnahmung ihrer Autos.

Interessant waren hingegen die Vorstrafenregister der drei Angeklagten. Während Babic und Heuser im August 2010 keine Einträge haben, kann Martin Auler gleich mit 6 Einträgen punkten. Darunter fallen unter anderem Körperverletzung in mehreren Fällen, Landfriedensbruch und Falschaussage. Seine zusammengefasste Bewährungsstrafe beläuft sich im Moment auf 1 Jahr und 4 Monaten.

 

Zwischenfazit

 

Die von der Verteidigung geladenen Zeugen Christian Niewerra, Ronnie Peters und David Reimann wollten/konnten wenig zur Entlastung der Angeklagten beitragen. Die kollektive Aussageverweigerung könnte dabei vielleicht sogar ein Eigentor für die Verteidigung gewesen sein. Jedenfalls schienen die Zeugen auch wenig begeistert von ihrer Vorladung, die augenscheinlich auch nicht im Vorfeld abgesprochen wurde. Dies könnte darüber hinaus noch Anlass für einigen Zwist in der NPD bieten. Auch Dennis Razen und Manuela Thömmes brachten außer ihren Wohnorten nichts erkenntnisbringendes auf den Tisch.

Der Befangenheitsantrag gegen den Richter wirkt eher wie ein letztes verzweifeltes Aufbegehren in einem Prozess, in dem klar sein dürfte, dass nicht alle Beschuldigten ungeschoren von der Anklagebank kommen werden. Wie darüber entschieden wird kann bisher allerdings nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Interessant ist auch die das Vorstrafenregister Aulers, da er mit der Verurteilung wegen Falschaussage nicht als besonders glaubwürdig vor Gericht gelten sollte.

Der nächste Prozesstag findet am 26.11 statt. Hier soll das Ergebnis über den Befangenheitsantrag bekannt gegeben und über den Beweisantrag bezüglich der DNA-Spuren entschieden werden. Außerdem wird der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Kriegsgräberfürsorge vernommen. Ob an diesem Termin bereits die Plädoyers gehalten werden oder es sogar zu einem Urteilsspruch kommt ist noch offen.

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