MZ: Prozess nach Bildungsstreik

Bildungsstreik 2009

Vor dem Mainzer Amtsgericht wurde heute um die Geschehnisse des bundesweiten Bildungsstreiks 2009 verhandelt. Am Ende kam ein Freispruch für die wegen Verstoßes gegen das Versammlungs- und das Bannmeilengesetz Beschuldigte raus.

 

Im Sommer 2009 gingen auch in Mainz tausende von Menschen auf die Straße während des bundesweiten Bildungsstreiks auf die Straße. Dabei wurde auch das Abgeordnetenhaus des rheinlandpfälzischen Landtags gestürmt. Deutlich beschaulicher war der zwei Tage später stattfindende Aktionstag am 16. 06., neben einer Kundgebung am Neubrunnenplatz gab es den ganzen Tag kreatvie Aktionen in der Mainzer Innenstadt. Unter anderem fuhr eine Fahrrademo durch Mainz, die sich ebenfalls nicht an die Bannmeile (die Demoverbotszone) des rheinlandpfälzischen Landtags gebunden fühlte.

 

Die Fahrraddemo wurde von Streifenwagen und Fahrradcops verfolgt und am Kundgebungsort gestellt. Nach einem Wortgefecht zwischen der Polizei und den DemonstrantInnen mit der Drohung Personalienkontrollen oder Gewahrsamnahmen durchzuführen, versuchte die Beschuldigte zu vermitteln. Nachdem die Polizei sie als Ansprechpartnerin notiert hatte, bekam sie Wochen später Post, dass sie sich bitte dem Ordnungsamt gegenüber zum Bildungsstreik äußern solle, sonst hätte sie wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und das Bannmeilengesetz mit einer Forderung von mehreren tausend Euro zu rechnen. Daraufhin verweigerte die Studentin die Aussage.

 

Offensichtlich waren die Repressionsorgane versucht, in ihrem Wahn die "Hintermänner des Bildungsstreiks" zu fassen, bereits zwei Tage zuvor wurde ein Demonstrant von der Polizei aufgegriffen worden, mit dem Hinweis, gegen ihn würde wegen Rädelsführerschaft ermittelt.

 

Heute fand nun der Prozess vorm Amtsgericht statt. Nachdem festgestellt wurde, dass die Beschuldigte weder bei der Fahrraddemo anwesend war, noch sonstig dafür verantwortlich war, durch die Fahrraddemo keinerlei nennenswerte Schäden oder Beeinträchtigungen entstanden sind, sprach der Richter die Studentin frei.

 

Besonders bedenklich: das Ordnungsamt erklärte, dass es nur am Verfahren festgehalten hätte, weil die Beschuldigte die Aussage verweigerte. Eine bizarre Umkehr der Beweispflicht.

 

Es bleibt dabei, Aussage verweigern um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen!